Norm
AusvV §5 Abs1Rechtssatz
Das Unterlassungsbegehren, während des ganzen Jahres - außerhalb der Schlußverkaufszeiträume - saisonräumungsverkaufsähnliche Veranstaltungen anzukündigen, ist nicht zu weit gefaßt, auch wenn der Anlaßfall ein drei Wochen vorverlegter Sommerschlußverkauf ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0004633Dokumentnummer
JJR_19811215_OGH0002_0040OB00421_8100000_001