Norm
EO §355 XIIIRechtssatz
Dem Verpflichteten ist ein Zuwiderhandeln Dritter gegen das titelmässig Unterlassungsgebot in der Regel dann anzurechnen, wenn der Dritte für den Verpflichteten in Ausübung eines Vertretungsverhältnisses gehandelt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004565Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2017