Begründung: Die Verpflichtete ist die Mutter, der betreibende Gläubiger der außereheliche Vater der am 15. 12. 1965 geborenen Zwillinge Gerlinde und Hermine L*****. In der beim Erstgericht zu P 36/67 geführten Pflegschaft sprach der Oberste Gerichtshof mit Beschluß vom 25. 6. 1968 (ON 29 im erstgerichtlichen Akt P 36/67) aus, daß der außereheliche Vater Ludwig E***** berechtigt ist, die beiden genannten Kinder bis auf weiteres jeweils am ersten Samstag des Monates in der Zeit von 10... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des vollstreckbaren und pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleiches vom 26. 6. 1968 (2 P 1048/63-60 des Bezirksgerichtes Favoriten) beantragte die betreibende Gläubigerin zur Erzwingung des Anspruches auf Gewährung des Besuchsrechtes und auf Übergabe der mj. Karin S***** am 1. und 3. Samstag eines Monats wider die Verpflichteten die Bewilligung der Exekution nach § 354 EO. Der Erstrichter bewilligte die beantragte Exekution. Infolge des Rekurses der Verpflic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1EO §354 IAEO §354 IB3
Rechtssatz: Das Exekutionsverfahren nach der EO eignet sich grundsätzlich nicht zur Durchsetzung von Titeln in Fragen der Pflege und Erziehung von Kindern. Hingegen kann der Außerstreitrichter nach § 19 Abs 1 AußStrG je nach der Lage des Falles eine zwangsweise Abnahme des Kindes, erforderlichenfalls durch hiezu besonders geeignete Organe, verfügen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3bEO §354 IAEO §354 IB3
Rechtssatz: Hat sich der Ehemann im Scheidungsprozeß durch Vergleich verpflichtet, gegenüber dem Hauseigentümer alle Erklärungen abzugeben, die einen Übergang der Mietrechte an der bisherigen Ehewohnung an die Ehefrau gewährleisten, so hat der Ehemann keineswegs dafür zu sorgen, daß die Ehefrau Hauptmieterin der Wohnung wird. Er muß nur die hiezu erforderlichen Erklärungen abgeben. Ob diese Erklärungen da... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §354 VBEO §354 VI
Rechtssatz: Die Bewilligung einer Exekution nach § 354 EO und die Verhängung von Geldstrafe und Haft stellt eine einheitliche Exekution dar und kann nicht voneinander abgesondert behandelt werden. Wird schon der Exekutionsantrag im Rechtsmittelzug abgewiesen, dann fehlt es auch an der Voraussetzung, die Exekution durch Verhängung von Geldstrafen fortzusetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, Mieter einer im Hause der Beklagten gelegenen Wohnung zu sein; der Erstbeklagte habe am 12. Februar 1965 die beiden Flügel der Vorzimmertür ausgehängt und auf den Dachboden getragen. Er begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Türflügel wieder einzuhängen bzw. einhängen zu lassen. Die Beklagten beantragen Abweisung des Klagebegehrens und bestritten das Vorliegen eines Mietverhältnisses. Der Kläger habe außerdem vor einigen Jahren das Schloß an der Vor... mehr lesen...
Norm: EO §354 IIB
Rechtssatz: Hat der Verpflichtete eine Tür an einem abgesperrten Ort aufbewahrt, kann - wenn für die Abnahme dieser Tür kein eigener Exekutionstitel vorliegt - der Auftrag zur Einhängung dieser Tür nur von ihm selbst befolgt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 37/66 Entscheidungstext OGH 30.03.1966 3 Ob 37/66 SZ 39/58 = MietSlg 18748 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §354 IIA
Rechtssatz: § 354 EO ist nur dann anzuwenden, wenn es sich um unvertretbare Handlungen handelt, die erbracht werden sollen. Bei einer Verschaffenspflicht ist dies im allgemeinen nicht anzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 31/66 Entscheidungstext OGH 23.03.1966 3 Ob 31/66 EvBl 1966/313 S 398 = JBl 1966,572 3 Ob 87/76... mehr lesen...
Norm: EO §354 IB2EO §354 IIIEO §355 XI
Rechtssatz: Exekutionsantrag auf Bewilligung der Exekution zur Erwirkung der Gestattung der Bucheinsicht und der Überprüfung der Bilanzunterlagen ist nicht nach § 355 EO, sondern nach § 354 EO zu erledigen. Die ausdrückliche Behauptung des Zuwiderhandelns für bloß einen Teil des vom Exekutionstitel gedeckten Schuldzeitraumes genügt. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §63EO §353 IBEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 VAZPO §411 CbZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Wird eine Exekution gemäß § 354 EO rechtskräftig bewilligt, so kann ihre Fortsetzung nicht mehr mit der
Begründung: verweigert werden, die zu erzwingende Handlung sei vertretbar, sodaß gemäß § 353 EO hätte Exekution geführt werden müssen. Entscheidungstexte 3 Ob 85/65 Entscheidungstext OGH 31.05.196... mehr lesen...
Norm: EO §350EO §354 IA
Rechtssatz: Zur Frage der Durchsetzbarkeit der dem Beklagten im Urteil auferlegten Verpflichtung, dem Kläger eine bestimmte Sache zu verschaffen. Entscheidungstexte 8 Ob 296/64 Entscheidungstext OGH 20.10.1964 8 Ob 296/64 3 Ob 31/66 Entscheidungstext OGH 23.03.1966 3 Ob 31/66 Vgl aber; Beisatz: Exekution trotz ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IVAEO §354 VA
Rechtssatz: Die Strafandrohung hat das Vollzugsgericht und nicht das Bewilligungsgericht zu verfügen. Pro domo: (Die Exekutionsbewilligung ist in der benötigten Anzahl von Ausfertigungen dem Vollzugsgericht zu übersenden, § 549 Geo). Entscheidungstexte 3 Ob 36/64 Entscheidungstext OGH 25.03.1964 3 Ob 36/64 Europ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1198ABGB §1200EO §354 IB1EGzZPO Art42 IDa
Rechtssatz: Die Vorlage einer bloßen Bilanz genügt im allgemeinen nicht zur Rechnungslegung. Die gelegte Rechnung muß ordentlich gelegt sein; die Ausgaben und Einnahmen müssen detailliert sein. Als Unterlage müssen die Originalbelege dienen. Soweit Bücher geführt worden sind, genügt allerdings der Hinweis auf die entsprechenden Buchungen und Belege der Buchhaltung. Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §354 IIB
Rechtssatz: Hängt die zu erzwingende Handlung nicht ausschließlich vom Willen des Verpflichteten ab, ist also die Zustimmung anderer Personen erforderlich, kann eine Exekution nach § 354 EO nicht geführt werden, mag die Notwendigkeit der Zustimmung anderer Personen auch durch Verschulden des Verpflichteten herbeigeführt worden sein (SZ 25/150). Entscheidungstexte 3 Ob 78/62 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVAEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §40EO §354 IVA
Rechtssatz: Ob die Exekution nach § 354 EO zulässig ist, muß vom Gericht von Amts wegen geprüft werden. Stellt sich die Unzulässigkeit der Exekution mangels dieser Voraussetzungen heraus, ist sie einzustellen. Eine Verweisung auf den Rechtsweg iS des § 40 Abs 2 EO ist nur unter den Voraussetzungen des § 40 Abs 1 EO möglich. Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §354 IIB
Rechtssatz: Die Exekution nach § 354 EO ist auch dann unzulässig, wenn die zu erzwingende Handlung zwar nicht allein vom Willen des Verpflichteten abhängt, die Zustimmung dritter Personen aber im Prozeßweg vom Verpflichteten erzwungen werden könnte. Entscheidungstexte 3 Ob 78/62 Entscheidungstext OGH 30.05.1962 3 Ob 78/62 EvBl 1962/378 S 466 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IA
Rechtssatz: Wenn jemand auf Grund eines Vertrages verpflichtet ist, dafür zu sorgen, daß der Bestand der Grundstücke nicht gefährdet oder zerstört werde, muß er nicht nur selbst solche Handlungen, die die Substanz der Grundstücke angreifen, unterlassen, sondern auch dafür sorgen, daß die Personen, denen er - und nicht der Vertragspartner - die Bewirtschaftung der Grundstücke überlassen hat, solche Handlungen unterlassen (diese ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IA
Rechtssatz: Zur Exekutionsführung zur Durchsetzung des Anspruches auf Einbrinung einer Eingabe bei einer Behörde. Entscheidungstexte 3 Ob 360/61 Entscheidungstext OGH 11.10.1961 3 Ob 360/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0004460 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IB4EO §354 VAEO §354 VBEO §355 VIIIaEO §382 Z5 II5EO §384
Rechtssatz: Die Androhung bestimmter Geld- und Haftstrafen in der einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 5 EO und in der Exekutionsbewilligung nach §§ 354, 355 EO hat zu unterbleiben. Entscheidungstexte 5 Ob 79/61 Entscheidungstext OGH 08.03.1961 5 Ob 79/61 Veröff: EvBl 1961/175 S 245 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19EO §36 Z1 AdEO §354 IAEO §354 IB3EO §354 VI
Rechtssatz: Die Einwendung des Verpflichteten im Rekurse, die Übergabe eines Kindes sei wegen des Widerstrebens nicht möglich, ist mittels Klage nach § 36 Z 1 EO geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 27/61 Entscheidungstext OGH 01.03.1961 3 Ob 27/61 3 Ob 43/66 Entscheidungst... mehr lesen...
Die in diesem Exekutionsverfahren verpflichtete Partei Maria S. hatte beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu 20 Cg 301/57 als Altmieterin einer Dreizimmerwohnung in dem durch Bombenschaden zerstörten und mit Hilfe des Wohnhauswiederaufbaufonds wiederaufgebauten Haus Wien 3., G.-Gasse 22, die 44 Parteien, für die an dem Haus Wohnungseigentum begrundet wurde, auf Stellung eines Anbotes zum Erwerb des Wohnungseigentums an ihren früheren Räumen, die nunmehr die Wohnung Nr. 7 bil... mehr lesen...
Norm: EO §331 FEO §354 IAWWG §12WWG §20 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein Wohnungseigentümer rechtskräftig verurteilt, einem Altmieter ein Anbot zu den gleichen Bedingungen wie den übrigen Wohnungseigentümern, höchstens zu den ortsüblichen Bedingungen, zu stellen, ist die Verpflichtung zur konkreten, die einzelnen Bedingungen enthaltenden Anbotstellung nach § 354 EO zu vollstrecken. Die Forderung auf Anbotstellung ist zur Hereinbringung einer Geldford... mehr lesen...
Zufolge vollstreckbaren Beschlusses des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgerichtes vom 3. März 1958, 4 R 48/58 (7 HRA 14.802 des Handelsgerichtes Wien), haben die Verpflichteten dem betreibenden Gläubiger die Einsicht in die Handelsbücher und Papiere der Erstverpflichteten zu gewähren, soweit die Geschäftsvorgänge die Zeit vom 26. August 1954 bis 20. Februar 1956 betreffen. Der betreibende Gläubiger beantragt Bewilligung der Exekution zur Durchsetzung dieser unvertretbaren Handlung ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IB2EO §354 IVA
Rechtssatz: Wenn der betreibende Gläubiger Bewilligung der Exekution zur Erzwingung der Gewährung der Bucheinsicht beantragt, ist bei der Entscheidung über den Antrag nicht zu überprüfen, ob die bereits gebotene Gelegenheit hiezu ausreichend war. Es ist vielmehr die Exekution nach Maßgabe des Titels zu bewilligen, der Verpflichtete kann seine Einwendung, der Anspruch sei bereits durch Tilgung erloschen, nur im Recht... mehr lesen...
Norm: EO §346 ffEO §354 IA
Rechtssatz: Die im § 354 EO angeführten Exekutionsmittel sind weder primär noch subsidiär zur Erwirkung der in den §§ 346 ff EO angeführten Exekution anwendbar (siehe hiezu JBl 1954,620). Entscheidungstexte 3 Ob 498/58 Entscheidungstext OGH 03.12.1958 3 Ob 498/58 3 Ob 320/59 Entscheidungstext OGH 05.08.1959 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 CEO §354 IAZPO §226
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Begehrens des Hauseigentümers gegen die Mieter, sie seien schuldig, zu veranlassen, daß sich ihre Kinder nicht im Hofe oder Garten aufhalten und das Stiegenhaus und die allgemein zugänglichen Kellerräume nicht zum Spielen benützen. Entscheidungstexte 1 Ob 217/58 Entscheidungstext OGH 24.09.1958 1 Ob 217/58 EvBl 1959/... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IIBEO §354 ICEO §355 XV
Rechtssatz: Exekution zur Durchsetzung des Endbeschlusses in einem Besitzstörungsstreit, der Verpflichtete sei schuldig, sich jeder weiteren Störung - durch Herausreißen von Grenzzeichen und Anplätzen von Bäumen - zu enthalten und den früheren Zustand wiederherzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 133/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVAEO §353 VIIEO §354 IAEO §354 IVA
Rechtssatz: Die §§ 353 f EO enthalten eine zwingende Regelung der jeweils zugelassenen Exekutionsart; Verstöße gegen diese Bestimmungen sind, ungeachtet der Rechtskraft der Exekutionsbewilligung, auf bloße Anzeige hin vom Amts wegen zu beachten; der Vollzug einer unzulässigen Exekution darf abgelehnt werden. Die Schließung einer Maueröffnung kann als vertretbare Handlung nich... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §354 IIAEO §354 IIIPatG §147
Rechtssatz: Enthält ein Exekutionstitel ein Verbot des Verpflichteten, in allen seinen jetzigen und zukünftigen Betrieben jeden Hinweis im geschäftlichen Verkehr auf das gegenständliche Patent des Klägers zu unterlassen, so handelt er durch einen Hinweis mit dem Passus "...nach unserem patentierten Verfahren" diesem Verbot zuwider. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §354 IIA
Rechtssatz: Die Bewilligung einer Exekution nach § 354 EO setzt voraus, daß die verpflichtete Partei zur Zeit der Stellung des Exekutionsantrages zur Vornahme der Handlung, zu der sie durch die Exekution gezwungen werden soll, bereits verpflichtet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 317/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 7 Ob 317/55 ... mehr lesen...