Begründung: Der nunmehrige Verpflichtete hat sich gegenüber der nunmehrigen betreibenden Partei mit dem vor dem Handelsgericht Wien am 29.4.1996 abgeschlossenen Vergleich, 39 Cg 54/95z-9, verpflichtet, bis längstens 31.10.1996 nachstehenden Widerruf im "Informationsblatt der Freien Liste Klosterneuburg - Der neue Bezirksreport" in der Form des § 13 MedienG auf eigene Kosten zu veröffentlichen: Der nunmehrige Verpflichtete hat sich gegenüber der nunmehrigen betreibenden Partei m... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.4.1997 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 29.7.1996, 14 Cg 55/96-10 wider die verpflichtete Partei die Exekution nach § 354 EO und trug dieser auf, binnen 14 Tagen die Entlassung der betreibenden Partei aus ihrer Haftung als Bürge und Zahler für ein näher bezeichnetes Kreditkonto in Höhe von zusammen S 8,006.906 mehr oder weniger zu be... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 3.12.1996 in Anwesenheit beider Parteien verkündeten Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichtes für ZRS Wien, 25 Cg 100/96a-7, (in der Ausfertigung unrichtig mit Datum 29.4.1997, 25 Cg 100/96a-20) wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, betreffend die Liegenschaften 1160 Wien, R*****gasse 29 und 1040 Wien, T*****gasse 8, betreffend die Tätigkeit der nunmehrigen Verpflichteten als die Liegensch... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVAEO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 IVAEO §354 VABGB §1363ZPO §411 H
Rechtssatz: Das Urteil, der Beklagte sei schuldig, die Befreiung des Klägers als Bürge und Zahler für einen dem Beklagten gewährten Kredit zu "bewirken", ist nach § 353 EO zu vollstrecken. Wurde auf Grund dieses Titels die Exekution nach § 354 EO rechtskräftig bewilligt, können dennoch Beugestrafen angedroht und bewilligt werden: Das anges... mehr lesen...
Norm: EO §353 IVEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 IVA
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen § 353 und § 354 EO ist vom Exekutionsgericht von Amts wegen durchzuführen. Keineswegs kann der Betreibende nach Wahl und Willkür Exekution entweder nach der einen oder nach der anderen Bestimmung führen (so schon JBl 1986, 257). Entscheidungstexte 3 Ob 366/97p Entscheidungstext OGH 23.02.1998 3 Ob 36... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Claudia B*****, 2) Heinz I*****, und 3) Günther I*****, sämtliche vertreten durch Dr.Gerhard Fink, Dr.Peter Bernhart und Mag.Dr.Bernhard Fink, Rechtsanwälte in Klagenfurt, wider die beklagte Pa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber übersieht, daß er im Exekutionsantrag nach § 294 EO, wie schon vom Rekursgericht unmißverständlich dargelegt wurde, nicht sich selbst, sondern den Verpflichteten als "Drittschuldner" bezeichnet hat. Seine Ausführungen zum "Zweitverbot" gehen somit ins Leere. Wie sich aus § 859 und § 1445 ABGB ableiten läßt, kann - mit hier nicht vorliegenden Ausnahmen - niemand sein eigener Schuldner sein (Kozi... mehr lesen...
Norm: EO §354 IIBEO §355 XVIIIABGB §16ABGB §21
Rechtssatz: Ist die Beklagte auf Grund einer psychischen Erkrankung und insoweit bestehender Handlungsunfähigkeit nicht in der Lage, einem vom Kläger begehrten Unterlassungsgebot willentlich Folge zu leisten, kann sie hiezu urteilsmäßig nicht verpflichtet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 150/97b Entscheidungstext OGH 23.07.1997 7 Ob 150/9... mehr lesen...
Norm: EO §354EO §353EO §39 Abs1
Rechtssatz: Eine unrichtigerweise rechtskräftig nach § 354 EO bewilligte Exekution ist einzustellen, wenn die zu erwirkende Handlung des Verpflichteten (Wiederaufstellung einer Reklametafel) in die Rechtssphäre eines Dritten eingreift. Entscheidungstexte 4 R 244/97z Entscheidungstext LG ZRS GRAZ 10.06.1997 4 R 244/97z ... mehr lesen...
Begründung: Mit einem als Exekutionstitel dienenden Urteil des Erstgerichtes wurde die Verpflichtete schuldig erkannt, eine Reklametafel wieder aufzustellen. Am 12.12.1995 stellte die betreibende Partei den Antrag, ihr aufgrund dieses Urteils zur Erwirkung der Wiederaufstellung der Tafel die Exekution gegen die Verpflichtete "durch Androhung einer Geldstrafe von vorerst S 5.000,-- und Haft in der Dauer von drei Wochen für den Fall der Saumsal" zu bewilligen. Der demnach o... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der ausdrücklich auf die Abgabe einer Willenserklärung (Zustimmung zu einem Gesellschafterbeschluß), nicht aber auf Unterfertigung einer Urkunde gerichtete Exekutionstitel ist nach § 367 EO nicht vollstreckbar, vielmehr gilt die Erklärung als mit Vollstreckbarkeit des Titels abgegeben (s. die im Revisionsrekurs zitierten E 1 in Angst/Jakusch/Pimmer EO13 § 367). Es handelt sich um keinen Fall, in dem eine Urkunde nötig w... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §40EO §354 IICEO §354 IVAABGB §878ABGB §920ABGB §1447 EABGB §1447 K
Rechtssatz: Eine unvertretbare Handlung, die zu erbringen dem Verpflichteten unmöglich ist, ist unerzwingbar. Die Unmöglichkeit ist ein Grund zur amtswegigen oder auf Antrag zu erfolgenden Einstellung selbst dann, wenn sie im Titelverfahren hätte eingewendet werden können. Entscheidungstexte 3 Ob 88/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IVAEO §354 VAEO §354 VBEO §359EO §361
Rechtssatz: An die rechtskräftige Androhung einer bestimmten Beugestrafe ist das Exekutionsgericht bei Änderung der Sachlage (hier: teilweise Erfüllung einer Rechnungslegungspflicht) nicht gebunden. In diesem Fall kann anstelle der angedrohten Haft eine weitere Geldstrafe verhängt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 88/95 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §354 IAMedienG §1 Abs1 Z8
Rechtssatz: Wird der Medieninhaber verurteilt, in seinem Medium eine Äußerung als unwahr zu widerrufen, kann dies nur vom Verpflichteten selbst vorgenommen werden; eine Exekution ist daher nach § 354 EO zu führen. Entscheidungstexte 3 Ob 60/95 Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 60/95 Veröff: SZ 69/160 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IVA
Rechtssatz: Sind Bewilligungsgericht und Exekutionsgericht verschieden, ist der Auftrag zur Vornahme der unvertretbaren Handlung als erste Vollzugshandlung vom Exekutionsgericht zu erteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 2027/96a Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 2027/96a 3 Ob 2012/96w Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §35 AgEO §354 IB2EO §354 IIAEO §354 IVEO §355 IEO §355 VIIIaGmbHG §22HGB §118
Rechtssatz: Lautet der Exekutionstitel auf Gewährung der Bucheinsicht, kann Exekution auf Duldung der Herstellung von Abschriften und Fotokopien nicht bewilligt werden. Wäre diese Verpflichtung materiell-rechtlich vom Begriff der Bucheinsicht umfaßt, kann der betreibende Gläubiger, wird ihm dies verwehrt, die Verhängung der angedrohten Geldstrafe und ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art5 Abs2Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art10 Abs1
Rechtssatz: Auf Grund eines nicht rechtskräftigen, nur vorläufig vollstreckbaren deutschen Titels kann eine Exekution nach § 354 EO nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 15/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 3 Ob 15/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 IIEO §39 IVBEO §249EO §354 IAEO §354 IICHGB §122HGB §124 Abs2HGB §161 Abs2
Rechtssatz: Ein vom Kommanditisten gegen den Komplementär erwirkter Titel, er sei schuldig, aus der Gesellschaftskassa der Kommanditgesellschaft einen bestimmten Betrag an den Kommanditisten zu bezahlen, berechtigten den Kommanditisten weder gegen den Komplementär noch gegen die Kommanditgesellschaft zur Fahrnisexekution; zulässig ist nur eine Exekution gege... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §294 BEO §354 IB1EO §354 IICEO §354 IVAEO §355 IIIb
Rechtssatz: Der Bewilligungsantrag ist aber abzuweisen, wenn schon aus dem Exekutionsantrag oder aus den Akten des Gerichtes das Nichtbestehen der Forderung hervorgeht. Entscheidungstexte 3 Ob 63/95 Entscheidungstext OGH 13.09.1995 3 Ob 63/95 Veröff: SZ 68/158 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §346EO §353 IBEO §354 IAEO §355 XI
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Gewährung von Einsicht in Urkunden am Sitz des Verpflichteten ist weder nach § 346 EO noch nach § 355 EO sondern, weil auch nicht die Erzwingung einer vertretbaren Handlung nach § 355 EO vorliegt, ausschließlich nach § 354 EO zu vollstrecken. Entscheidungstexte 3 Ob 77/95 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 ... mehr lesen...