Norm: EO §354 IB4EO §354 IVAEO §354 VEO §355 Abs1 XIVEO §356 Abs1UWG §15
Rechtssatz: Keine neuerliche Exekutionsbewilligung, sondern neuerlicher Vollzug der bereits bewilligten Exekution auf Grund einer einstweiligen Verfügung, wonach der verpflichteten Partei verboten wurde, im Rundfunk oder durch Flugblätter die tiefe Reduzierung der Preise von Damenschuhen anzukündigen und ihr geboten wurde, Preisauszeichnung aus dem Schaufenster ihres Verka... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1EO §354 IB3
Rechtssatz: Die Übergabe unmündiger Kinder zur Ausübung des Besuchsrechtes kann nach § 354 EO ohne Rücksicht auf den Willen der Kinder erzwungen werden. Nunmehr abweichend 3 Ob 53/67 und folgende Entscheidungstexte 2 Ob 204/54 Entscheidungstext OGH 13.03.1954 2 Ob 204/54 3 Ob 585/55 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs3EO §354 IB3
Rechtssatz: Auch im Exekutionsverfahren müssen die Verhältnisse und Interessen des Minderjährigen in Betracht gezogen werden, zumal wenn die zu vollziehende Verfügung vom Pflegschaftsgericht vor rund 10 Jahren, also schon nach dem Lebensalter des Kindes unter von den derzeitigen ganz verschiedenen Verhältnissen getroffen worden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 142... mehr lesen...
Norm: EO §354 IA
Rechtssatz: Exekution zur Entfernung eines vom Servitutsberechtigten aufgenommenen Mitbewohners. Entscheidungstexte 2 Ob 168/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 2 Ob 168/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004412 Im RIS seit 15.06.1997 Zulet... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs1 IAEO §353 Abs1 IBEO §354 IAEO §367 Abs1
Rechtssatz: Die lastenfreie Übertragung kann nicht nach § 354 EO erzwungen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 798/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 3 Ob 798/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004757 Im RIS seit 15.06.19... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367
Rechtssatz: Die Unterfertigung eines Notariatsaktes ist nach § 354 EO, nicht nach § 367 EO zu vollstrecken. Entscheidungstexte 3 Ob 132/52 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 3 Ob 132/52 SZ 26/99 8 Ob 565/87 Entscheidungstext OGH 23.06.1988 8 Ob 565/87 Vgl; Beisatz: Ob ein derartiges Urteil nach § 354 EO voll... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367ZPO §226 IIA1
Rechtssatz: Die Verurteilung zur Abgabe einer Erklärung vor einem bestimmten Notar ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 132/52 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 3 Ob 132/52 SZ 26/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004436 Im RIS seit 15.06... mehr lesen...
Die beiden Kläger sind die Kinder aus erster Ehe des in Wien wohnhaft gewesenen und am 24. Mai 1946 in Wien verstorbenen holländischen Staatsbürgers Assuerus N. Die Beklagte ist dessen Witwe aus zweiter Ehe. Assuerus N. besaß an Vermögen: 1. das Haus in Wien, EZ. 14 KG. S. und einen Viertelanteil der Liegenschaft (Garten) EZ. 267 KG. S.; 2. die Wohnungseinrichtung dieses Hauses, persönliche Effekten und sonstige Fahrnisse; 3. eine Reihe von Wertpapieren und Bankguthaben in Hol... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367
Rechtssatz: § 367 EO ist nur dann unanwendbar, wenn der Verpflichtete nicht bloß zur Abgabe einer Willenserklärung, sondern insbesondere zur Unterzeichnung einer Urkunde, durch welche diese Willenserklärung erst ihre Wirkung äußern kann, verurteilt wurde (zum Beispiel Unterzeichnung eines Wechsels oder Ausstellung eines Frachtbriefes). Entscheidungstexte 3 Ob 99/53 ... mehr lesen...
Mit Versäumungsurteil vom 13. April 1952 wurde die Beklagte schuldig erkannt, an die Magistratsabteilung 37, Baupolizei-Außenstelle Klosterneuburg, nachstehende von ihr unterschriebene Eingabe zu richten: "Ich ersuche um Kenntnisnahme der Errichtung einer Trennmauer zwischen dem Kaufraum und dem Aufenthaltsraum im Hause Wien, 26., W. 53." Auf Grund dieses Urteiles beantragte die betreibende Partei die Exekution nach § 354 EO. Diesem Antrage wurde vom Erstgerichte stattgegeben. Das... mehr lesen...
Die Verpflichtete war mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Arbeitsgerichtes vom 8. August 1950 schuldig erkannt worden, der betreibenden Partei sofort die ihr zugesicherte Hausmeisterwohnung im Haus ... , bestehend aus Zimmer, Küche und Kabinett, zur freien Verfügung zu stellen und die Räumung des von Juliane S., der früheren Hausbesorgerin, in dieser Wohnung benützten Zimmers zu veranlassen. Die betreibende Partei beantragte Exekution gemäß § 354 EO. Die Verpflichtete machte... mehr lesen...
Auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 5. Dezember 1950 bewilligte dieses Gericht mit Beschluß vom 4. August 1951 zur Erwirkung der Rechnungslegung aus dem zwischen den Parteien am 8. August 1947 abgeschlossenen Schnittholzgeschäft die Exekution nach § 354 EO. Im vorliegenden Oppositionsprozeß brachte der Verpflichtete als Kläger vor, daß er am 29. August 1951, also nach Entstehung des Exekutionstitels, Rechnung gelegt habe. Eine andere Art, Rechnung zu le... mehr lesen...
Norm: ABGB §786AVRAG §2fEO §354 IB1EO §354 VAEGZPO ArtXLII IDa
Rechtssatz: Die urteilsmäßige Verpflichtung zur Rechnungslegung ist erfüllt, wenn eine formell vollständige Rechnung gelegt wurde. Der darüber hinaus bestehende Anspruch auf vollständige und wahrheitsgemäße Rechnungslegung kann - abgesehen von der Möglichkeit der Klage auf Eidesleistung nach Art XLII EGZPO - prozessual nicht erzwungen werden, sondern berechtigt nur zur Erhebung von ... mehr lesen...
Auf Grund des Vergleiches vom 10. März 1951, 1 R 75/51 des Oberlandesgerichtes Graz (8 Cg 114/49 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz) hat Johanna M. sich verpflichtet, der betreibenden Partei zu Handen Dris. W. als Treuhänder zum gänzlichen Ausgleich aller bis 28. Februar 1951 aufgelaufenen Forderungen und Gegenforderungen den Betrag von 18.000 S samt 4% Zinsen seit 1. Juli 1950 bis längstens 1. Juli 1951 zu erlegen mit der Auflage an Dr. W., diesen Betrag der betreibenden... mehr lesen...
Der Verpflichtete ist zufolge eines Teilerkenntnisses der Rückstellungskommission verpflichtet, der Antragstellerin Sophie B. das seinerzeit von ihr unter der Firma Leo B. & Co. geführte Unternehmen binnen drei Monaten zurückzustellen und mit Ablauf dieser Frist auf ihr Verlangen alle Erklärungen abzugeben, die notwendig sind, damit die Antragstellerin die Gewerberechte dieses Unternehmens wieder erlange. Auf Grund dieses Erkenntnisses und weiterer Nachweise bewilligte das Erstg... mehr lesen...
Die Klägerin hat ihre Mietwohnung im Hause Wien, III., X.-straße 6/6 mit der Wohnung Nr. 5 im Hause Wien, III., Y.-gasse 1, dessen Eigentümer der Beklagte ist, auf Grund einer mit dem Beklagten getroffenen Vereinbarung getauscht. Sie behauptet in der Klage, bei dem Vertragsabschluß vom Beklagten in Irrtum geführt worden zu sein, und stellt das Begehren, den Tauschvertrag für nichtig zu erklären und den Beklagten zu verurteilen, auf seine Kosten zwecks Wiederherstellung des früheren Zu... mehr lesen...
In einer vom Prozeßgericht erlassenen einstweiligen Verfügung wurde dem beklagten Ehemann aufgetragen, die eheliche Wohnung binnen acht Tagen zu verlassen und während der Dauer des Ehestreites nicht mehr zu betreten. Das Erstgericht bewilligte den auf § 354 EO. gestützten Exekutionsantrag der klagenden Ehegattin. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag mit der Begründung: ab, daß es sich um die Entfernung des Beklagten aus der ehelichen Wohnung handelt, demnach um eine Maßnahme... mehr lesen...
Norm: EO §349 AEO §354 IB3EO §355 Abs1 XEO §382 Z8
Rechtssatz: Der nach § 382 Z 8 EO an den Ehemann erlassene Auftrag, die eheliche Wohnung zu verlassen, ist nicht nach § 349, sondern nach §§ 354, 355 EO zu vollstrecken. Entscheidungstexte 2 Ob 485/51 Entscheidungstext OGH 27.07.1951 2 Ob 485/51 Veröff: SZ 24/198 = EvBl 1951/242 S 520 1 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §347EO §349 DEO §354 IA
Rechtssatz: Kann eine zwangsweise Räumung nicht nach § 349 EO vollzogen werden, weil sich ein Dritter in der Wohnung befindet, so sind die Grundsätze des § 347 EO anzuwenden. Eine Exekutionsführung nach § 354 EO kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 3 Ob 706/50 Entscheidungstext OGH 07.02.1951 3 Ob 706/50 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §353 IAEO §353 IBEO §353 IIAEO §354 IB1
Rechtssatz: Die Exekution zur Rechnungslegung ist auch dann zu bewilligen, wenn dem Exekutionstitel der Zeitraum, über den Rechnung gelegt werden soll, nicht zu entnehmen, dem Verpflichteten aber jedenfalls bekannt ist und die Exekution (ohne Einwendungen des Verpflichteten in dieser Richtung) nach § 354 und nicht nach § 353 EO bewilligt wurde, so daß eine Mitwirkung des Gerichtes bei der... mehr lesen...
Auf Grund der im Besitzstörungsverfahren erlassenen einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 30. August 1950, C 200/50-4, mit der a) dem Antragsgegner und nunmehrigen Verpflichteten verboten wurde, weitere Gegenstände in die rechts vom Bodeneingang gelegene Dachzimmerwohnung des Hauses zu bringen, b) das Verbot an den Verpflichteten gerichtet wurde, das an der Tür angebrachte Vorhängeschloß zu entfernen und die von ihm bereits eingebrachten Gegenstände aus die... mehr lesen...
Norm: EO §354 IA
Rechtssatz: Der Anspruch auf Übergabe eines (individuell nicht bestimmten) Schlüssels zu einem Türschloß ist nach § 354 EO durchzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 419/50 Entscheidungstext OGH 16.08.1950 3 Ob 419/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0004472 Im RIS seit ... mehr lesen...
Die Klägerin, die das Gasthaus des Beklagten gepachtet hatte, begehrte in der Klage seine Verurteilung, sie zu seinem gewerberechtlichen Stellvertreter zu bestellen, und beantragte gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten aufgetragen werden sollte, seine Gast- und Schankgewerbekonzession der Klägerin zur Verfügung zu stellen, und zwar derart, daß er sie bei der zuständigen Gewerbebehörde zum gewerberechtlichen Stellvertreter bestelle. Das Erstg... mehr lesen...
Der Kläger war Eigentümer einer Liegenschaft, die aus einem Garten, einer Wiese und einem Acker besteht und unmittelbar an das der beklagten Partei gehörige Haus angrenzt. In diesem Hause wurden von den Mietern Hühner gehalten, durch deren Ausschwärmen die Früchte auf den Grundstücken des Klägers geschädigt und insbesondere ein mit Mais bebauter Acker kahlgefressen wurde. Der Kläger hat von der beklagten Partei Abhilfe begehrt, diese hat auch ihre Mieter zur Abstellung des Übelstandes... mehr lesen...
Die Verpflichteten hatten sich mit gerichtlichem Vergleich zu gewissen Handlungen und Unterlassungen verpflichtet, wobei die Zweitverpflichtete auch im Namen ihres kriegsvermißten Gatten, des Erstverpflichteten, einschritt. Dieser Vergleich ist dann nachträglich namens des Erstverpflichteten vom Erstgericht als dessen Pflegschaftsgericht pflegschaftsbehördlich genehmigt worden. Der betreibenden Partei wurde vom Erstgericht auf Grund dieses Vergleiches die Exekution zur Erwirkung der... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §355 Abs1 XI
Rechtssatz: Gegen den zu unvertretbaren Handlungen und Unterlassungen durch seinen Abwesenheitskurator Verpflichteten kann während seiner Abwesenheit bei Zuwiderhandeln seines Kurators eine Exekution nach §§ 354 und 355 EO nicht geführt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 427/48 Entscheidungstext OGH 08.12.1948 3 Ob 427/48 Veröff: SZ 21/167 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §353 Abs1 IBEO §354 IA
Rechtssatz: Exekution zur Erwirkung des Erlages einer Geldsumme ist nach den Bestimmungen über die Exekution zur Hereinbringung von Geldforderungen zu führen; die §§ 353 oder 354 EO sind hier nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 468/36 Entscheidungstext OGH 16.06.1936 2 Ob 468/36 Veröff: SZ 18/104 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 FEO §354 IAEO §367
Rechtssatz: Zulässigkeit der Pfändung des dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner zustehenden Anspruches auf Zurücklegung einer Gasthauskonzession zugunsten des Verpflichteten. Entscheidungstexte 1 Ob 942/34 Entscheidungstext OGH 19.12.1934 1 Ob 942/34 SZ 16/248 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367HGB §16
Rechtssatz: Wurde der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft in dem rechtskräftigen Exekutionstitel schuldig erkannt, den Mitgesellschaftern eine in beglaubigter Form unterfertigte Eingabe zu übergeben, auf Grund deren er als Gesellschafter gelöscht werden könne, so bedarf es nicht einer Exekution nach § 354 EO zur Erzwingung der Unterfertigung und Überreichung der Eingabe, sondern es gilt die erforderli... mehr lesen...
Norm: EO §354 IA
Rechtssatz: Zwangsvollstreckung auf die in einem Bankschrankfach verwahrten Werte. Entscheidungstexte 4 Ob 240/33 Entscheidungstext OGH 09.06.1933 4 Ob 240/33 SZ 15/131 2 Ob 1034/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 2 Ob 1034/53 Ähnlich European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...