Norm
EO §354 IARechtssatz
Die Exekution nach § 354 EO ist auch dann unzulässig, wenn die zu erzwingende Handlung zwar nicht allein vom Willen des Verpflichteten abhängt, die Zustimmung dritter Personen aber im Prozeßweg vom Verpflichteten erzwungen werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0004391Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013