RS OGH 1962/5/30 3Ob78/62, 3Ob87/62, 3Ob106/89, 3Ob185/05k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1962
beobachten
merken

Norm

EO §354 IA
EO §354 IIB

Rechtssatz

Die Exekution nach § 354 EO ist auch dann unzulässig, wenn die zu erzwingende Handlung zwar nicht allein vom Willen des Verpflichteten abhängt, die Zustimmung dritter Personen aber im Prozeßweg vom Verpflichteten erzwungen werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0004391

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten