RS OGH 1956/9/19 3Ob440/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1956
beobachten
merken

Norm

EO §7 Ba
EO §354 IIA
EO §354 III
PatG §147

Rechtssatz

Enthält ein Exekutionstitel ein Verbot des Verpflichteten, in allen seinen jetzigen und zukünftigen Betrieben jeden Hinweis im geschäftlichen Verkehr auf das gegenständliche Patent des Klägers zu unterlassen, so handelt er durch einen Hinweis mit dem Passus "...nach unserem patentierten Verfahren" diesem Verbot zuwider.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 440/56
    Entscheidungstext OGH 19.09.1956 3 Ob 440/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000520

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten