Norm
EO §7 BaRechtssatz
Enthält ein Exekutionstitel ein Verbot des Verpflichteten, in allen seinen jetzigen und zukünftigen Betrieben jeden Hinweis im geschäftlichen Verkehr auf das gegenständliche Patent des Klägers zu unterlassen, so handelt er durch einen Hinweis mit dem Passus "...nach unserem patentierten Verfahren" diesem Verbot zuwider.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000520Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013