Norm
EO §350Rechtssatz
Zur Frage der Durchsetzbarkeit der dem Beklagten im Urteil auferlegten Verpflichtung, dem Kläger eine bestimmte Sache zu verschaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0004560Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2013