Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines gegen die verpflichtete Partei ergangenen Versäumungsurteiles die Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer Rechnungslegung und der Ablegung eines Eides über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag hinsichtlich der Erwirkung der Eidesleistung mit der
Begründung: ab, die Erzwingung dieses Teilanspruches sei rechtlich nicht möglich. Das Gericht zweiter Instanz änder... mehr lesen...
Norm: EO §354 IB1EO §354 IIAEGzZPO Art42 IE
Rechtssatz: Lautet ein Exekutionstitel nicht nur auf Rechnungslegung, sondern auch auf Eidesleistung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnung, dann kann auch die Eidesleistung im Exekutionsweg durchgesetzt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 1/87 Entscheidungstext OGH 18.03.1987 3 Ob 1/87 JBl 1987,534 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die elterlichen Rechte stehen der Mutter, Eveline S***, zu. Dem Vater, Oskar S***, ist ein Besuchsrecht an jedem ersten und dritten Samstag im Monat von 9 bis 19 Uhr eingeräumt; über ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Rechtes wurde die Mutter vom Erstgericht mehrfach belehrt. Mit Beschluß vom 30.1.1986 verhängte das Erstgericht über die Mutter eine Beugestrafe von S 500,- und führte zur
Begründung: dieser Verfügung au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt und vertreibt unter anderem Kachelofentüren. Sie erhob am 16.8.1982 gegen die K***-Kachelofenbau Gesellschaft m.b.H. und den nunmehrigen Impugnationskläger als deren Geschäftsführer die auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung gerichtete wettbewerbsrechtliche Klage mit dem Begehren, die Beklagten hätten es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Kachelofentüren mit verdecktem Scharnier und Hebelverschluß in der charakteristische... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IIAEO §354 IAEO §354 IIB
Rechtssatz: Unvertretbare Dauerpflichten sind zumindest dann, wenn sie mit einer Verbotsbeziehung zusammenhängen, nach § 355 EO zu vollstrecken. Entscheidungstexte 3 Ob 41/86 Entscheidungstext OGH 09.07.1986 3 Ob 41/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS00046... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von seinem während des Rechtsstreits verstorbenen ehemaligen Rechtsfreund zunächst Rechnungslegung und Urkundenherausgabe und modifizierte dieses Klagebegehren mehrmals. Schließlich schränkte er um das ursprüngliche Begehren ein und begehrt nun nach einer zugelassenen Klagsänderung die Leistung eines Eides darüber, dass die Angaben des Beklagten in dem vorgelegten Rechnungswerk und über zwei Bankguthaben richtig und vollständig sind, sowie d... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §354 IAEO §354 IB3EO §354 IIA
Rechtssatz: Eine Handlung ist vertretbar im Sinne des § 353 EO, wenn sie nicht nur der Verpflichtete, sondern auch ein Dritter vornehmen kann, ohne dass es für den betreibenden Gläubiger einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Unterschied macht, wer sie tatsächlich vornimmt; sie ist unvertretbar, wenn sie nur vom Verpflichteten persönlich vorgenommen werden kann und (zur Zeit des Exekut... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVBEO §354 IAEO §354 IIB
Rechtssatz: Im Zweifel, ob eine Handlung als vertretbar oder als unvertretbar anzusehen ist, wird die Handlung (zunächst) als vertretbar angesehen, weil die Exekution vertretbarer Handlungen des Verpflichteten weniger belastet und weil sie vor allem eher zur Durchsetzung des Exekutionstitels in der Richtung führt, daß der Inhalt des Titels wirklich durchgeführt werden kann. ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §355 II
Rechtssatz: Die Exekutionsordnung enthält keine besondere Regelung darüber, welche materiellen Voraussetzungen - abgesehen von den in § 7 EO genannten Inhaltserfordernissen des Titels - für die Vollstreckbarkeit eines Duldungs- und Unterlassungsanspruchs gegeben sein müssen. Entscheidungstexte 3 Ob 80/84 Entscheidungstext OGH 12.09.1984 3 Ob 80/84 Veröff... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem und vollstreckbarem Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 9. 2. 1983, 8 C 263, 264/82-22, wurde festgestellt, daß die beiden verpflichteten Parteien die betreibende Partei und eine im Exekutionsverfahren nicht einschreitende weitere klagende Partei dadurch, daß sie am 14. 7. 1982 deren Fahrnisse aus den von ihnen im Haus M Nr. 55 benützten Räumlichkeiten, nämlich Garage und Kellerstöckl, entfernten und den beiden Klägern und deren Angehörigen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1EO §354 IB3EO §355 XI
Rechtssatz: Durch einen das Besuchsrecht regelnden Vergleich entsteht kein von den Interessen der minderjährigen ehelichen Kinder losgelöster vollstreckbarer Unterlassungsanspruch, da in Wahrheit die Kinder Träger der im Vergleich geregelten Rechte sind. Die daher gebotene Beurteilung des Kindeswohls (§ 178a ABGB) erfordert auch bei der Durchsetzung des Rechtes auf persönlichen Verkehr die ausschließl... mehr lesen...
Im Rechtsstreit wegen Ehescheidung verstanden sich die Parteien zu einer einstweiligen Regelung des Rechtes zum persönlichen Verkehr mit ihren Kindern, die in den gerichtlichen Vergleich des Kreisgerichtes Wels vom 24. 6. 1981, 4 Cg 199/81, wie folgt Eingang fand: "2. Die Streitteile vereinbaren nachstehendes vorläufiges Besuchsrecht für die ehelichen Kinder, und zwar in der Form, daß bis zur Rechtskraft der pflegschaftsgerichtlichen Entscheidung zu P 124/81 des Bezirksgerichtes Wels ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367
Rechtssatz: In dem - nach § 354 EO zu vollstreckenden - Begehren auf Unterfertigung einer Zustimmungserklärung ist jedenfalls das Begehren auf Abgabe der Zustimmungserklärung - im Sinn des § 367 EO - enthalten. Entscheidungstexte 6 Ob 774/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1979 6 Ob 774/78 7 Ob 185/99b Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §354 IB1EGzZPO Art42 J
Rechtssatz: Die Rechnungslegung ist eine unvertretbare Handlung und nach § 354 EO zu erzwingen, es sei denn, die Rechnung kann allein auf Grund der Bücher oder sonstigen urkundlichen Unterlagen ohne Mitwirkung des Rechnungspflichtigen durch einen Dritten zB Buchsachverständigen erstellt werden. Letzteres wird nur ausnahmsweise möglich sein. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §63EO §353 IAEO §353 IBEO §354 IAEO §354 IICEO §354 IVAZPO §411 CbZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Auf den Umstand, daß die nach dem Exekutionstitel vorzunehmende Handlung nicht allein vom Willen des Verpflichteten abhängt, dem Verpflichteten also die Vornahme der Handlung ohne Mitwirkung eines Dritten nicht möglich ist, muß im Exekutionsverfahren jederzeit, daher auch nach rechtskräftiger Exekutionsbewilligung, Bedacht genommen werden; es be... mehr lesen...
Die Antragstellerin wurde durch Versäumungsurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 24. März 1975 schuldig erkannt, Dr. Gerlinde F binnen 14 Tagen "unter Vorlage eines Verzeichnisses anzugeben, welche Aktiven und Passiven sie bezüglich des Nachlaßvermögens nach dem am 8. Dezember 1971 verstorbenen Dipl.- Ing. Friedrich R als dessen Universalerbin zufolge Besorgung und Überlassung des Nachlasses festgestellt oder bereits eingezogen hat, ferner welchen Gewinn oder Verlust oder welche Frü... mehr lesen...
Norm: EO §35 AaEO §354 IAEO §354 IIAEGZPO ArtXLII 1E
Rechtssatz: Dem Gläubiger kommt im (außerstreitigen) Verfahren zur freiwilligen Eidesleistung durch den Schuldner gem Art XLII EGZPO keine Parteistellung zu; Einwendungen des Gläubigers, der bei der Eidestagsatzung anwesend ist, dürfen daher nicht beachtet werden. Der Gläubiger kann jedoch im Umfange der Nichterfüllung der urteilsmäßig zu erbringenden Leistung Zwangsvollstreckung nach § 354 E... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEGzZPO Art42 IE
Rechtssatz: Die titelmäßige Verpflichtung auf eidliche Angabe des Vermögens gem Art 42 EGzZPO ist nach § 354 EO zu vollstrecken. Entscheidungstexte 5 Ob 551/76 Entscheidungstext OGH 01.06.1976 5 Ob 551/76 EvBl 1977/19 S 46 = RZ 1977/51,106 = SZ 49/73 3 Ob 1/87 Entscheidungstext OGH 18.03.1987 3 Ob ... mehr lesen...
Laut Punkt 3 b des zwischen Peter H und Jakob L am 10. Juli 1973 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches verpflichtete sich Jakob L, die an der Südostecke des Hauses W Nr. 9 unter den Balkonen stehenden drei Müllcontainer bis zum 31. Oktober 1974 zu entfernen oder so zu verbauen, daß eine Geruchsbelästigung nicht entsteht. Mit der Behauptung, Jakob L habe die angeführte Frist verstreichen lassen, ohne zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit etwas zu unternehmen, beantragte Peter H zu... mehr lesen...
Norm: EO §353 IBEO §353 ICEO §354 IAEO §357
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Exekution auf Handlungen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann (§ 353 EO) gegen den Willen des Verpflichteten vollzogen werden muß, rechtfertigt keine Exekution nach § 354 EO, weil ein allfälliger Widerstand des Verpflichteten auch im Falle einer Exekutionsführung gem § 353 EO entsprechend der Bestimmung des § 357 EO durch Beigabe eines Vollstreckers ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 28. August 1974 bewilligte das Erstgericht neben einer Fahrnisexekution auf Grund eines Antrages der betreibenden Gläubigerin, in welchem diese unter Hinweis auf eine zu E 504/74 des Erstgerichtes ergangene Entscheidung ausdrücklich erklärt hatte, ihren Antrag nicht auf § 353 EO, sondern auf § 354 EO zu stützen, zur Erwirkung des vollstreckbaren Anspruches der betreibenden Partei auf vorbehaltslose Löschung einer näher bezeichneten, ob der Liegenschaft EZ 264 KG G ein... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIIGEO §353 IAEO §353 IIIEO §354 IIAEO §354 III
Rechtssatz: Hat der Verpflichtete nach dem Exekutionstitel einen Zaun zu errichten, so kann der betreibende Gläubiger nach der von ihm im Exekutionsantrag selbst angeführten Erfüllung der titelmäßigen Verpflichtung durch den Verpflichteten nicht die Instandhaltung des Zaunes auf Grund des nach dem Antragsvorbringen erloschenen Titels begehren. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIIGEO §7 BdIIIAEO §353 IAEO §353 IBEO §353 IIBEO §354 IAEO §354 IB5EO §354 IIBEO §355 IIEO §355 XV
Rechtssatz: Jede "Wiederherstellung des früheren Zustandes" erfordert grundsätzlich ein positives Tun, also keine Unterlassung. Diesbezügliche Verpflichtungen finden sich in Verbindung mit konkreten Handlungsverpflichtungen zulässigerweise in zahlreichen Exekutionstiteln (insb auf Grund von Besitzstörungsverfahren). Der Au... mehr lesen...
Mit dem vom OGH bestätigten Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 5. Mai 1971 15 R 36/71 in der Rechtssache des Kreisgerichtes Wels 3 Cg 107/69) wurden die Beklagten schuldig erkannt, den Klägern im Sinne des § 20 WWG ein Geschäftslokal im Erdgeschoß des neu errichteten Hauses in W, K-Platz 5, mit einer Front zum K-Platz in einer Länge von etwa 4 m und im Ausmaß von etwa 42 m2 samt Zubehör (Mitbenützung eines WC) zur Miete oder zum Wohnungseigentum anzubieten. Mit der vorliegenden... mehr lesen...
Norm: EO §44 AEO §354 IAEO §354 VB
Rechtssatz: Vermögensnachteil des Verpflichteten, dem für den Fall abermaligen Zuwiderhandelns eine Haft angedroht ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1/72 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 3 Ob 1/72 3 Ob 127/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 3 Ob 127/88 Auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sowohl die Kläger als auch die Beklagten sind persönlich haftende Gesellschafter der Firma Franz M. R***** OHG in Dornbirn. Die Beklagten sind geschäfts- und vertretungsbefugte Mehrheitsgesellschafter; ein weiterer solcher war der am 5. 7. 1970 verstorbene Dkfm. Hermann R*****, dessen Geschäftsanteile zur Gänze auf den Drittbeklagten Armin R***** übergegangen sind. Die Gesellschafter schlossen am 12. 8. 1963 einen Schiedsvertrag, der folgende Unterwerfungsklause... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367ZPO §592 Abs2
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des Urteils, mit dem ein Schiedsrichter zur Unterfertigung des unter seiner Mitwirkung zustande gekommenen Schiedsspruches verurteilt wird, gilt die Unterfertigung als abgegeben. Dies gilt umsomehr wenn diese Wirkung im
Spruch: des Urteils zum Ausdruck gebracht wird. Eine Exekutionsführung nach § 354 EO ist daher entbehrlich. Das Urteil wirkt für und gegen alle Parteien des Sch... mehr lesen...
Die vier Minderjährigen entstammen der am 3. 8. 1957 geschlossenen Ehe des Zollbeamten Hermann H mit Sieglinde, geborenen K. Seit 8. 5. 1969 ist über Klage der Mutter ein Ehescheidungsverfahren anhängig, seit April 1970 wohnen die Ehegatten getrennt. Die Töchter Sieglinde und Beate befinden sich bei der Mutter bzw den mütterlichen Großeltern, die beiden anderen Kinder beim Vater. Mit dem nach einem Rechtszug bis zum Obersten Gerichtshof (1 Ob 70/71) rechtskräftigen Beschluß des BG Lin... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §354 IIBEO §355 X
Rechtssatz: Das gegen den Mieter gerichtete Begehren, die Benützung der Bestandräume, die der Mieter vertragswidrig einem Pächter überlassen hatte, diesem zu entziehen, den Pächter aus den Bestandräumen zu entfernen und jede Weitergabe des Mietobjektes an dritte Personen zu unterlassen, ist exequierbar. Entscheidungstexte 5 Ob 88/70 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1EO §354 IAEO §354 IIIEO §355 II
Rechtssatz: Geht es dem betreibenden Gläubiger eindeutig um eine Exekution zur Unterlassung, so ist es unerheblich, wenn der Exekutionsantrag im Rubrum als solcher "gemäß § 354 EO", bezeichnet ist. Entscheidungstexte 3 Ob 23/70 Entscheidungstext OGH 04.03.1970 3 Ob 23/70 European Case Law Id... mehr lesen...