Norm
ABGB §1098 CRechtssatz
Zulässigkeit eines Begehrens des Hauseigentümers gegen die Mieter, sie seien schuldig, zu veranlassen, daß sich ihre Kinder nicht im Hofe oder Garten aufhalten und das Stiegenhaus und die allgemein zugänglichen Kellerräume nicht zum Spielen benützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0004452Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013