Norm
AußStrG §19Rechtssatz
Die Einwendung des Verpflichteten im Rekurse, die Übergabe eines Kindes sei wegen des Widerstrebens nicht möglich, ist mittels Klage nach § 36 Z 1 EO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0000917Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013