Begründung: Der nunmehr Verpflichtete wurde auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Handelsgerichts Wien vom 26. November 2003 unter Punkt 1) des Spruchs schuldig erkannt, „die in der Fernsehshow 'Vera' vom 15. 2. 2001 erhobene Behauptung, der Kläger (Anm: und nunmehr Betreibende) habe als Chef der neben einem Wiener Jugendheim gelegenen Reinigungsfirma den 15-jährigen Martin sexuell missbraucht, unter Druck und offensichtlich auch unter Drohungen gesetzt und auch an andere Her... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Klubs der Freiheitlichen Abgeordneten zu diesem Landtag. Die Beklagte war Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "p*****". In deren Ausgabe vom 23. 12. 2000 wurde unter der Überschrift "Durchgesikat" ein Artikel veröffentlicht, der sich mit der sogenannten "Spitzelaffäre" und deren Auswirkungen auf den damaligen Wahlkampf zur Wiener Gemeinderatswahl kritisch auseinandersetzte. Darin wurde ... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarem Teilurteil des Handelsgerichts Wien vom 3. September 2002 wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, dem Betreibenden über alle Verkäufe bestimmter Maschinen und Bestandteile innerhalb bestimmter Zeiträume Rechnung zu legen. Auf Grund dieses Titels bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden mit dem - am 7. April 2003 berichtigten - Beschluss vom 24. März 2003 die Exekution gemäß § 354 EO wider die verpflichtete Partei unter "Androhung der Verh... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: a) Soweit Kostenforderungen betrieben werden, die 4.000 EUR nicht übersteigen, ist das Rechtsmittel gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 EO absolut unzulässig. a) Soweit Kostenforderungen betrieben werden, die 4.000 EUR nicht übersteigen, ist das Rechtsmittel gemäß Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, EO absolut unzulässig. b) Die Betreibende behauptet in ihrem Exekutionsantrag nach § 294 EO als zu pfändende Forderung einen Rückzahlungsan... mehr lesen...
Norm: EO §354
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht ist nicht zur Aufnahme von Beweisen verpflichtet, die keine der Parteien beantragt hat. Zudem müssen Behauptungen jedenfalls so konkret sein, dass Ermittlungen überhaupt zielführend sind. Es ist nicht Sache des Gerichts, von Amts wegen auf die Stoffsammlung oder auf ergänzendes Vorbringen zu dringen. Das Exekutionsverfahrens ist bei der Beweisführungslast (subjektive Beweislast) somit vom durch de... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 28.11.2002 zu 5 R 131/02z wurde die verpflichtete Partei verurteilt, über die Verkäufe des Produktes "Waffelpiqué Küchentücher" im Zeitraum 1.8.1999 bis zum 15.9.1999 und Offerte hinsichtlich dieser Ware im genannten Zeitraum, aufgrund welcher Direktverkäufe erfolgten, Rechnung zu legen und ihre Angaben auch zu beeiden. Aufgrund dieses vollstreckbaren Teilurteiles wurde der betreibenden Partei wider die verpflichtete Parte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. September 2002 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Bezirksgerichts Döbling vom 3. September 2001 und des vollstreckbaren Urteils dieses Gerichts vom 13. September 1996 die Exekution gemäß § 331 EO zur Hereinbringung von 58.138,27 EUR sA und 19.985,02 EUR sA durch Pfändung der "Gesamtrechte" des Verpflichteten aus dem im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens abgeschlossenen Pflichtteilsüberein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteil vom 8. November 1999 wurde die nun klagende burgenländische Erdgasversorgungsgesellschaft u. a. verpflichtet, dem nunmehrigen Beklagten binnen 18 Wochen die an der südlichen Grundstücksgrenze der aus dem
Spruch: ersichtlichen Liegenschaft entlang des Eisbachs verlegte Gas-Hochdruckleitung zu entfernen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Exekutionsbewilligungsbeschluss vom... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da § 14 Abs 1 AußStrG keinen Unterschied zwischen Beschlüssen des Rekursgerichts macht, mit denen in der Sache selbst erkannt, und solchen, mit denen nur formell über ein Rechtsmittel entschieden wird, ist der Revisionsrekurs gegen einen Zurückweisungsbeschluss gleichfalls nur dann zulässig, wenn - abgesehen von den Fällen des § 14 Abs 2 AußStrG - die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des ... mehr lesen...
Norm: EO §354EO §35JN §54JN §56
Rechtssatz: Mangels Bewertung im Titelverfahren ist bei einer Oppositionsklage bei der Bewertung des betriebenen Anspruchs von den Angaben der betreibenden Partei im Exekutionsantrag auszugehen. Der Verpflichtete kann im Oppositionsprozess nicht mehr vorbringen, dass die betreibende Partei nie Miteigentümerin der in Exekution gezogenen Gegenstände war, wenn die Frage des Miteigentumsrechts bereits im Titelverfah... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug mit Sachbeschluss vom 7. 7. 1998, GZ 4 Msch 138/95y-28, bestätigt durch Entscheidung des Rekursgerichtes vom 23. 3. 1999, GZ 4 Msch 138/95y-32, dem Antragsgegner auf, den Antragstellern die Abrechnungen über die Reparaturrücklage für die Jahre 1988 bis 1995 betreffend das Objekt *****, berichtigt und ergänzt um bestimmte einzelne Punkte binnen 14 Tagen bei sonstiger Verhängung einer Ordnungsstrafe in der Höhe von S 80.000 zu legen. Mit dem nunmehr an... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger, die beklagte Partei, nämlich die G*****aktiengesellschaft, FN ***** des HG Wien, mit dem Sitz in*****, schuldig zu erkennen, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klägers, Herrn Anton S*****, geboren am*****, ob des ihr gehörigen 1/1-Anteils BLNR 1 an der Liegenschaft EZ*****, Grundbuch*****, bestehend aus dem Grundstück***** Garten, einzuwilligen und zwar Zug um Zug gegen Einverleibung des Eigentumsrechtes der bekl... mehr lesen...
Begründung: Die Oppositionsklägerin (im Folgenden nur klagende Partei) plante 1990 die Errichtung einer Therme samt Hotelbetrieb und sonstigen Anlagen in einer steirischen Gemeinde. Für den Fall der Zuschlagserteilung an die klagende Partei durch das Land Steiermark vereinbarten die Streitteile u.a., dass der hier Oppositionsbeklagten, einer steirischen Tischlerei GmbH, für die Herstellung sämtlicher Fenster und Türen sowie der Gästezimmer bei diesem Bauvorhaben ein "Einstiegsrech... mehr lesen...
Begründung: Dem hier vorliegenden Abhandlungsverfahren wurde folgende vom Erblasser KR Oskar R***** geschriebene letztwillige Verfügung zugrundegelegt: "Testament Ich, Oskar R*****, geboren am 11. 12. 1906 treffe hiemit folgende letztwillige Verfügung und setze alle vorherigen außer Kraft. Mein Sohn Viktor erbt mein gesamtes Vermögen zu sechzig Prozent und meine Töchter zu je zehn Prozent. Meine Töchter werden mit den von ihnen geerbten Anteilen an der Firma Franz M. R***** O.H.G. U... mehr lesen...
Norm: EO §37EO §354 IAMedienG §20MedienG §34MedienG §37
Rechtssatz: Ein Beschluss gemäß § 37 Abs 1 MedienG ist ausschließlich nach § 20 MedienG durchzusetzen. Dem Antragsteller steht zur Durchsetzung dieses Anspruchs nicht die Exekutionsführung nach § 354 EO offen, weil hier die medienrechtlichen Bestimmungen die Bestimmungen der EO verdrängen und daher der Beschluss nach § 37 MedienG kein Exekutionsmittel im Sinne des § 1 EO ist. ... mehr lesen...
Begründung: In einem rechtswirksamen und vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich vom 28. 5. 2001 verpflichtete sich die verpflichtete GmbH gegenüber dem betreibenden Gläubiger, die Öffnungszeit eines nicht näher bezeichneten Parkplatzes auf die Zeit von 05.30 Uhr bis 21.30 Uhr zu beschränken und schließlich (Punkt 5.), die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz jeweils längstens 30 Minuten nach Ende der Parkzeit durch eine Kette zu versperren und diese frühestens 30 Minuten vor Beginn der ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 10. August 2000, GZ 32 E Vr 277/00, Hv 24/00-7, wurde auf Antrag der nunmehr betreibenden Partei der nunmehr verpflichteten Medieninhaberin in einer Medienrechtssache gemäß § 37 Abs 1 MedienG aufgetragen, eine Mitteilung über das eingeleitete Verfahren in ihrer periodischen Druckschrift zu veröffentlichen. Mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 10. August 2000, GZ 32 E römisch fünf ... mehr lesen...
Begründung: Mit Teil-Anerkenntnis-Urteil vom 3. 6. 1997 verurteilte das Landgericht Halle, Deutschland, den Verpflichteten dazu, einer Eigentümergemeinschaft, bestehend aus dem betreibenden Gläubiger sowie dessen Bruder, gegenüber Rechenschaft über die mit der Verwaltung des Anwesens H***** verbundenen Einnahmen und Ausgaben für den Abrechnungszeitraum 01.01. - 31. 12. 1994 sowie für die Zeit 01. 01. - 31. 01. 1995 abzulegen und die entsprechenden Abrechnungsbelege und Kontoauszüge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Begehren der Antragsteller abgewiesen, den Antragsgegnern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 20.000,-- die Legung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 aufzutragen. Begründet wurde dies mit der Unmöglichkeit einer Erlangung bzw Rekonstruktion der Abrechnungsunterlagen, die im konkreten Fall glaubhaft sei, weil seit dem Abrechnungszeitpunkt bereits ein zweimaliger Eigentümerwechsel des Hauses stattgefunden hat... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 9. 2000 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Eisenstadt vom 8. 11. 1999 die Exekution gemäß § 354 EO zur Erwirkung der Verpflichtung, eine Gasniederdruck- und eine Gashochdruckleitung vom Grundstück der betreibenden Partei zu entfernen, bewilligt; der verpflichteten Partei wurde die Entfernung dieser Gasleitungen vom Grundstück der betreibenden Partei bis spätestens ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §354 IIAEO §354 IIIEnergiewirtschaftsG §11
Rechtssatz: Ein rechtskräftiger Bescheid einer Verwaltungsbehörde kann einen Oppositionsklagegrund bilden, wenn dadurch ein Anspruch der verpflichteten Partei kraft öffentlichen Rechts entstand, der dem betriebenen privatrechtlichen Beseitigungsanspruch entgegensteht, also gerade jenes Recht auf öffentlich-rechtlicher Grundlage geschaffen wurde, dessen die verpflichtete Partei aus pri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Um eine klaglose Ausübung des Besuchsrechts zu gewährleisten, ist der sorgeberechtigte Elternteil verpflichtet, das Kind unter Vermeidung jeder negativen Beeinflussung auf den Besuch vorzubereiten (ÖA 1995, 124 ua), dabei der Ablehnung des Kindes gegen den Besuch entgegenzuwirken und eigene Vorbehalte zurückzustellen (EF 43.234; 45.734, 53.887 ua), wobei bei einer Verletzung dieser Unterstützungspflicht Beugestrafen na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in der Zeit vom 1. 7. 1981 bis 31. 12. 1993 provisionsberechtigter Angestellter des Klägers. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Der Beklagte hatte Gebietsschutz für mehrere österreichische Bundesländer. Er war provisionsberechtigt nicht nur für die von ihm unmittelbar abgeschlossenen Geschäfte, sondern auch für jene, die im Bereich des Gebietsschutzes zwischen Kunden und dem Arbeitgeber direkt zustande kamen. Mit Klage... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, das von ihr gegen den Verpflichteten erwirkte Teil-Versäumnisurteil des Amtsgerichtes Halle-Saalekreis vom 14. 4. 1997 für vollstreckbar zu erklären. Dieser Antrag ist mit dem Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 354 EO sowie der Fahrnis- und der Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung der Kosten des Antrages verbunden. Die betreibende Partei stellte den Antrag, das von ihr gegen den Verpflichteten erwi... mehr lesen...
Norm: EO §354 ff IAEO §354 ff IB4EO §382b Abs1EO §382b Abs2EO §382cEO §382d
Rechtssatz: Die Abs 1 und 2 des § 382b unterscheiden sich dadurch, dass das Verfahren und der Vollzug, die durch die §§ 382c, 382d EO geregelt werden, nur auf einstweilige Verfügungen nach § 382b Abs 1 EO anzuwenden sind, während einstweilige Verfügungen nach § 382b Abs 2 EO weiter nach den §§ 354 ff EO anzuordnen und zu vollziehen sind und bei Verfügungen nach § 382b A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Vater der am 13. 7. 1985 geborenen minderjährigen Caroline R*****, die Erstbeklagte ist die Mutter, die Zweitbeklagte die Großmutter mütterlicherseits. Die Ehe zwischen dem Kläger und der Erstbeklagten wurde 1987 geschieden, die Obsorge über die Minderjährige wurde der Erstbeklagten übertragen. Im Scheidungsvergleich wurde die Besuchsrechtsregelung einer einvernehmlichen außergerichtlichen Regelung vorbehalten. Mangels Zustandekommens eine... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger pachtete Anfang der 70er-Jahre von seinem Vater Georg S***** die Eigenjagd in dem etwa 230 ha großen Gebiet der L*****alpe, auch L*****alpe, L*****alpe, L*****alpe, Alpe L***** und Alpe L***** genannt (= ***** Grundbuch H*****). Nach dem Tod des Georg S***** am 10. 2. 1973 schloß dessen Witwe und Erbin Katharina S***** mit den sechs erbl. Kindern im Verlassenschaftsverfahren A***** Bezirksgericht M***** ein Erbteilungsübereinkommen ab, dessen Punkt IV. wi... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilanerkenntnisurteil des Erstgerichtes vom 26. 11. 1996 (Datum der Ausfertigung 5. 2. 1997) wurden die verpflichteten Parteien schuldig erkannt, den betreibenden Parteien den Haushalt in einem bestimmten Haus zu führen, auf Kosten der betreibenden Parteien zu kochen und für die Instandhaltung der Kleidung, Wäsche und Schuhe der betreibenden Parteien zu sorgen. Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß die Exekution zur Erzwingung des vollstreckbaren Anspruchs g... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25.4.1997 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Anerkenntnisurteils des Handelsgerichtes Wien vom 29.10.1996, 11 Cg 170/95b-20, die Exekution zur Erwirkung der Erstellung und Übergabe einer Gewinn- und Verlustrechnung nach den für die stille Gesellschaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach § 182 HGB) sowie einer Auseinandersetzungsbilanz nach den gesetzlichen Be... mehr lesen...