RS OGH 1966/3/30 3Ob37/66 (3Ob49/66)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1966
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Norm

EO §354 IIB

Rechtssatz

Hat der Verpflichtete eine Tür an einem abgesperrten Ort aufbewahrt, kann - wenn für die Abnahme dieser Tür kein eigener Exekutionstitel vorliegt - der Auftrag zur Einhängung dieser Tür nur von ihm selbst befolgt werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 37/66
    Entscheidungstext OGH 30.03.1966 3 Ob 37/66
    SZ 39/58 = MietSlg 18748

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0004468

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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