Norm: EO §9 EEO §36 FEO §354 IAEO §354 VBEO §361
Rechtssatz: Die Androhung und Vollziehung der Beugehaft gegen den Komplementär einer Handelsgesellschaft als natürliche Person in einem nur gegen die Gesellschaft geführten Exekutionsverfahren auf Erwirkung unvertretbarer Handlungen begegnet weder verfassungsrechtlichen noch einfachgesetzlichen Bedenken. Entscheidungstexte 3 Ob 42/95 Ents... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §354 IB1EO §354 IVAJN §29WEG idF 3.WÄG §17 Abs6
Rechtssatz: Wurde vor dem 01.01.1994 auf Grund eines Sachbeschlusses, mit dem der Verwalter zur Rechnungslegung verpflichtet worden war, ein Exekutionsverfahren nach den Vorschriften der EO eingeleitet, ist dieses nach den bisherigen Vorschriften fortzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 152/94 Entscheidungstext OGH 25.01.... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVBEO §354 IAEO §354 IIB
Rechtssatz: Soferne im Zuge einer Exekution nach § 353 EO eine Mitwirkung bzw Zustimmung des Verpflichteten erforderlich ist, ist dies durch Urteil und Exekution (§ 354 EO, § 367 Abs 1 EO) zu erzwingen. Entscheidungstexte 1 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 505/94 Veröff: SZ 67/126 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367 Abs1GBG §33 Abs1 litd
Rechtssatz: Es bildet das rechtskräftige zur Unterfertigung und Einwilligung in einem bestimmten Kaufvertrag verpflichtende Urteil nach § 367 Abs 1 EO eine zur Eigentumseinverleibung im Grundbuchsverfahren ausreichende öffentliche Urkunde im Sinn des § 33 Abs 1 lit d GBG und gibt dem Berechtigten das Wahlrecht zwischen der Exekutionsführung nach § 350 EO oder der Berufung auf das Urteil im Grundbuch... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVAEO §35 AgEO §35 KEO §63EO §354 IAEO §367ZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn ungeachtet des Umstandes, daß eine Exekutionsführung nach § 354 EO deshalb nicht zulässig war, weil die Willenserklärung gemäß § 367 EO mit der Rechtskraft des Titels als abgegeben galt, rechtskräftig eine Exekution nach § 354 EO bewilligt wurde, kann dies mit Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden (ausdrücklich Ablehnung von Sprung, Konkurre... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367MRG §5
Rechtssatz: Der Sachbeschluß, daß der Vermieter schuldig sei, dem Antragsteller gemäß § 5 MRG eine bestimmte Wohnung zur Zusammenlegung und Anhebung der Ausstattungskategorie anzubieten, kann nicht nach § 354 EO vollstreckt werden. Das Anbot gilt mit der Rechtskraft als abgegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 75/92 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 75/92 ... mehr lesen...
Norm: EO §354EO §355 VIIIa
Rechtssatz: Die Funktion der im Zuge einer Unterlassungsexekution zu verhängenden Strafen, liegt darin, einerseits der gesetzlichen Strafdrohung Gewicht zu verschaffen und damit schon für den vor der Verhängung der Strafen liegenden Zeitraum das Zuwiderhandeln gegen das Unterlassungs- oder Duldungsgebot zu verhindern und andererseits gegebenenfalls dasselbe für den nach der Verhängung liegenden Zeitraum zu bewirken. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann G*****, vertreten durch Dr.Josef Heis und Dr.Markus Heis, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagte Partei Josef G*****, vertreten durch Dr.Paul Ladurner, Dr.Michael Leuprecht und Dr.Markus Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G*****gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr. Alfred Peter Musil, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1) Josef D***** und 2) Gerda D*****, beide vertreten durch Dr. E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der (richtig) Pflegschaftssache für die mj. Kinder 1) Sophie G*****, und 2) Julia G*****, in Obsorge der Mutter Dr. Iris M*****, diese vertreten durch Dr. Karl Margreiter u.a., Rechtsanwälte in Salzburg, welche bisher als verpflichtete P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 24.6.1988, 7 Cg 460/86, wurde der Kläger verpflichtet, auf seinem Grundstück binnen vierzehn Tagen eine bestimmte Lärmschutzwand zu errichten. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 12.4.1989, 2 R 306/88, wurde dieses Urteil abgesehen von der Leistungsfrist bestätigt und diese in Abänderung des Ersturteils mit vier Monaten festgesetzt. Das Urteil des Berufungsgerichtes, gegen das die ordentliche Revision für nicht zulässig e... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Versäumungsendbeschluß des Erstgerichtes vom 2. 5. 1989 hat die beklagte nunmehr verpflichtet Partei den Kläger nunmehr betreibende Partei am 20. 4. 1989 in seinem ruhigen Besitz an der Benützung der Gasübergabestation im Keller des Hauses Graz, Annenstraße 7, dadurch gestört, daß sie die südliche Mauer samt Türe und die östliche Mauer abreißen ließ, wodurch auch die westliche Mauer Löcherschäden erlitten hat. Die verpflichtete Partei wurde schuldig erkannt, b... mehr lesen...
Norm: EO §354 IA
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich eine zunächst gewählte Vorgangsweise als nicht zielführend erweist, enthebt den Verpflichteten noch keineswegs der ihm auferlegten Verpflichtung. Er muß vielmehr alles in seiner Macht stehende unternehmen, um den Exekutionstitel zu erfüllen, und kann hiezu durch wiederholte Beugestrafen gezwungen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 106/89 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Mietwagenchauffeure, und zwar der Erstkläger ab 1.10.1982, der Zweitkläger ab 5.7.1980 und der Drittkläger ab 22.2.1982 bei der beklagten Partei beschäftigt. Die Kläger arbeiteten ausschließlich als Mietwagenfahrer. Mit Schreiben vom 12.5.1984 erklärten die Kläger ihren vorzeitigen Austritt, weil ihnen zustehende Entgelte trotz Mahnung nicht gezahlt worden seien; der Drittkläger überdies, weil er am 8.5.1984 vom mit der Geschäftsführung be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des Geschäftslokales Nr. 4 im Hause des Klägers in Wien 21., Stryeckgasse 14. Nach § 6 des Mietvertrages vom 1. Dezember 1972 darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt weder entgeltlich noch unentgeltlich ganz oder teilweise dritten Personen ..... auch nicht im Wege eines Gesellschaftsverhältnisses, Pachtvertrages und dgl. überlassen werden. Die Beklagte verpachtete das in dem Bestandobjekt betriebene Modengeschä... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluß des Erstgerichtes vom 24.Jänner 1983, Msch 59/82-6, bestätigt mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 16.Juni 1983, 3 R 534/83-10, wurde der verpflichteten Partei aufgetragen, binnen vierzehn Tagen der betreibenden Partei ordentliche Rechnungen betreffend die Hypothekentilgung für die Kalenderjahre 1975 bis 1981 zu legen. In ihrem Exekutionsantrag vom 18.Juli 1983 behauptete die betreibende Partei, die mit Schreiben der verpfli... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §354 VC
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer Exekution nach § 354 EO bewirkt, daß eine noch nicht abgelaufene Beugefrist nicht weiterläuft. Wenn jedoch im Zeitpunkt der Bewilligung der Aufschiebung diese Frist schon abgelaufen war, beseitigt die Aufschiebung nicht das Recht der betreibenden Partei, auf Grund des ergebnislosen Ablaufes der Leistungsfrist ein neues Beugemittel zu beantragen; nur die Entscheidung über einen solchen An... mehr lesen...
Begründung: In Punkt 2) der einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes vom 3. November 1987, F 9/87-44, wurde der Verpflichteten aufgetragen, der betreibenden Partei ab sofort eine Rente von monatlich S 100.000,--, fällig jeweils am 1. eines Monats bei zehntägigem Respiro, zu seiner persönlichen Verfügung auszuzahlen. Auf Grund dieses Exekutionstitels wurde der betreibenden Partei bereits einmal, und zwar zur Hereinbringung des Rentenbetrages für Dezember 1987 von S 100.000,--, im ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 6. Mai 1988 wurde der betreibenden Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofes vom 23. Februar 1988 zur Erwirkung der Unterlassung im geschäftlichen Verkehr im Bundesland Oberösterreich den Einzelhandel mit Waren aller Art außerhalb einer im Flächenwidmungsplan als Gebiet für Geschäftsbauten vorgesehenen Fläche auf einer - einschließlich der Kassenräumlichkeiten - größeren Gesamtverkaufsfläche als kon... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger beantragte beim Erstgericht unter Berufung auf die §§ 79 f EO und das Abkommen vom 16.November 1971 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, von gerichtlichen Vergleichen und von Notariatsakten BGBl 1974/521 die "Exekutionsbewilligung des gerichtlichen Vergleiches vom 27.Jänner 1986, abgeschlossen vor dem Zivilgericht von... mehr lesen...
Begründung: Im Rechtsstreit AZ 11 C 1295/86y kam vor dem Erstgericht am 18. Dezember 1986 ein Vergleich zwischen dem nun betreibenden Gläubiger als Kläger und der nun verpflichteten Gesellschaft mbH als beklagter Partei zustande. Die beklagte Partei verpflichtete sich darin ua, einen Gerichtserlag von S 350.000,-- zuzüglich 6 % Zinsen seit dem 1. August 1986 zugunsten des Klägers sowie der ARV A*** G*** MBH und der Dipl. Ing. B*** & CO B*** MBH als Erlagsgegner bis zum 20. Feb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist mit einem Anteil von 53 % Kommanditist der "T***" Mineralölprodukte-Großhandel Martin M*** & Co, Wien 1., Singerstraße 27 (in der Folge: "T***" genannt) und gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Martin M*** GesmbH (im folgenden: "M*** GesmbH"), die ihrerseits mit einem Anteil von 5 % Komplementärin der "T***" ist. Die Zweitklägerin ist mit einem Anteil von 42 % die zweite Kommanditistin de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die beklagte Partei zu verpflichten, ihnen eine Bankgarantie in der Höhe von S 50.000,-- mit einer Laufzeit von 3 Jahren entsprechend den Bestimmungen des Punktes VI des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 22./23./28. Jänner 1986 zu übergeben. Sie hätten von der beklagten Partei eine Wohnung im Haus Anif Nr. 391-392 gekauft. Gemäß Punkt VI des Kaufvertrages habe sich die beklagte Partei verpflichtet, ... mehr lesen...