RS OGH 1960/7/20 3Ob207/60, 8Ob49/73

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Veröffentlicht am 20.07.1960
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Norm

EO §331 F
EO §354 IA
WWG §12
WWG §20 Abs2

Rechtssatz

Wurde ein Wohnungseigentümer rechtskräftig verurteilt, einem Altmieter ein Anbot zu den gleichen Bedingungen wie den übrigen Wohnungseigentümern, höchstens zu den ortsüblichen Bedingungen, zu stellen, ist die Verpflichtung zur konkreten, die einzelnen Bedingungen enthaltenden Anbotstellung nach § 354 EO zu vollstrecken. Die Forderung auf Anbotstellung ist zur Hereinbringung einer Geldforderung nicht pfändbar und verwertbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0004349

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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