Rechtssatz: Voraussetzung für die sich aus den Bestimmungen des § 4 StVO ergebenden Verpflichtungen ist als objektives Tatbildmerkmal der Eintritt wenigstens eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen vom Eintritt eines derartigen Schadens - wobei dieser Tatbestand schon dann gegeben ist, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zum Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt als Milderungsgrund die Unbescholtenheit vor, hat jedoch der Beschuldigte durch seine Taten bzw Unterlassungen in nicht unerheblichem Maße das Interesse an der raschen Aufklärung von Verkehrsunfällen geschädigt, ist das Verschulden des Beschuldigten deshalb nicht als geringfügig anzusehen, weil die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit nicht erfordert habe oder das die Verwirklichung der Tatbestände aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden wer... mehr lesen...
Rechtssatz: Kurzes Anhalten an der Unfallstelle um dann die Fahrt nach Hause fortzusetzen genügt nicht, um nicht gegen § 4 Abs 1 lit a StVO zu verstoßen, denn Zweck dieser Bestimmung ist, nicht nur das Fahrzeug kurz anzuhalten, sondern auch den sonstigen Lenkerverpflichtungen nachzukommen. Der Lenker hat sich daher nach dem Anhalten zB auch zu vergewissern, ob durch den Unfall eine Situation entstanden ist, die es notwendig macht, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden, von Personen oder Sac... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Frau M Z das Straferkenntnis vom 15. Mai 1991, Zlen xx und xy, erlassen. Darin wurde ihr zur Last gelegt, sie sei am 15. März 1991 gegen 23,45 Uhr als Lenkerin des PKW KZ N xx auf der B xx im Ortsgebiet von Z bei Strkm 48,95 auf Höhe des Raiffeisenlagerhauses aus Richtung G kommend mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen 1) ihr Fahrzeug sofort anzuhalten und 2) vom Unfall die nächste Gen... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Erfüllung der subjektiven Tatseite des §4 StVO über die Anhalte- und Meldepflicht genügt, daß dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen vermocht hätte (Knall, Seitenspiegel fehlte). mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der Anzeige vom 19.2.1991, der Unfallskizze im Maßstaß 1:200, des polizeiamtsärztlichen Befundes und Gutachtens vom 23.2.1991, den zeugenschaftlichen Einvernahmen der H, der Ha, der Hp, dem Beschuldigtenvorbringen sowie auf Grund der Ergebnisse der in der öffentlichen mündlichen Verhandlung durchgeführten Beweisverfahrens (Einvernahme der Beschuldigten und der Zeugin Hp) hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien folgenden Sachverhalt als erwiesen festgestellt: Am 13.2... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandselement "Sachschaden" muß vorliegen, um Übertretungen als verwirklicht anzusehen; Stattgebung der Berufung mangels Beweis. Das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren wurde aufgrund der Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos M vom 16. Jänner 1991 eingeleitet. Aus dieser Anzeige geht hervor, daß vom angeblich beschädigten Thujenzaun des Herrn F.L. sowie vom PKW des Beschuldigten Lichtbilder angefertigt wurden, welche bis dato (offenbar: Zeitpunkt der Anzeige = 16.... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommen der Kfz-Lenkerin objektive Umstände zu Bewußtsein, die eine Verletzung der zu Sturz gekommenen Fußgängerin wahrscheinlich erscheinen lassen, so wird die Verständigungspflicht der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ausgelöst, auch wenn die offensichtlich schockierte Fußgängerin die Frage, ob sie verletzt sei, unmittelbar nach dem Vorfall verneint. Schlagworte Verletzungswahrscheinlichkeit, objektive Umstände, schockierte Verletzte, Sachverhaltsfeststellun... mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 29.4.1991 erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Favoriten, zur Zahl Pst 12 136/F/90, den Berufungswerber schuldig, er sei am 26.11.1990 von 17.45 Uhr bis 21.20 Uhr in Wien 10., Kurbadstraße 12 vor der Tennishalle als Lenker des KFZ XY an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe 1) nicht sofort angehalten und 2) habe er es unterlassen ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle d... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Verkehrsunfall mit Sachschaden, Fahrerflucht, Radio mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn ein Kraftfahrzeuglenker sofort nach dem Überfahren eines ihm zum fraglichen Zeitpunkt unbekannten Gegenstandes, somit unmittelbar nach dem Eintritt des Unfallgeschehens, mit welchem er als Lenker eines Fahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang stand, sein Fahrzeug angehalten und auf dem Pannenstreifen abgestellt hat und aus den Angaben der an der Unfallstelle anwesenden Personen erfährt, daß Rettung und Gendarmerie bereits verständigt sind, und er auch guten Glaubens daraus ... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, er habe keinen anderen PKW-Lenker behindert oder gefährdet oder einen Verkehrsunfall bemerkt, da er in diesem Fall sofort angehalten hätte. Der bevorrangte Verkehr sei weit genug entfernt gewesen und offenbar habe der den Unfall auslösenden Fahrzeuglenker die Situation völlig falsch eingeschätzt. Die erkennende Behörde nimmt folgenden Sachverhalt für erwiesen an: Der Berufungswerber kam von der Neumayrgasse, hielt sein Fahrzeug an... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist ein Fahrzeug vom einbiegenden Fahrzeug noch 25 m bis 30 m entfernt, so ist bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h, welche am Tatort zulässig war, der Bevorrangte genötigt, sein Fahrzeug abzubremsen; dies gilt aber bereits als Vorrangverletzung. Schlagworte Verkehrsunfall, Verständigung ohne unnötigen Aufschub, Vorrangverletzung mehr lesen...
Rechtssatz: Es steht jedenfalls das Verhalten jener Personen, die unmittelbar in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, mit diesem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang, ohne daß auf die Schuldfrage einzugehen ist. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 5.5.1964, Zl. 336/63; OGH vom 24.1.1974, 2 Ob 1/74; OGH vom 8.7.1982, 8 Ob 149/82 Rechtssatz: Verstoß gegen die Verständigungspflicht, wenn der Verursacher dem Geschädigten wegen der fortgeschrittenen Nachtzeit erst am nächsten Tag seine Daten bekanntgeben will und deshalb eine Verständigung der Sicherheitsdienststelle unterläßt. Keine Verletzung der Anhaltepflicht, wenn der Verursacher den Schaden festgestellt, sein Verschulden einbekannt und sein Fahrze... mehr lesen...
Der Lenker des KKW mit dem behördlichen Kennzeichen W xx wurde vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, xx, Außenstelle xx zur Anzeige gebracht, weil er am 8.1.1991 um 18.30 Uhr auf der xx Höhe km xx Richtung xx fahrend nach links von der Fahrbahn abgekommen ist, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen hat, sofort anzuhalten, den Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizei- od Gendarmeriedienststelle zu melden und weil er sich in ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Überqueren der Fahrbahn der Autobahn, um den Schaden nach dem Unfall an der Leitschiene in Augenschein zu nehmen, ist unzumutbar, weil der Berufungswerber dabei als Unfallbeteiligter sein Leben oder seine Gesundheit zu riskieren hätte. Er kann sich dabei auf §6 VStG stützen. Der Berufungswerber hatte auf der Autobahn die Mittelleitschiene beschädigt und die Unfallstelle ohne Besichtigung der Kontaktstelle nach Feststellung der Fahrtauglichkeit seines Fahrzeuges verlassen.... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund der am 28.6.1991 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung wird der im
Spruch: des Berufungsbescheides zu den Punkten 1) bis 3) angeführte Sachverhalt gemäß nachstehender Beweiswürdigung als erwiesen angenommen und festgestellt. Der Unfallhergang wird in der Verkehrsunfallanzeige vom 26.1.1991 wie folgt geschildert: "Vermutlich U lenkte den PKW XY auf dem zweiten Fahrstreifen des Neubaugürtels in Richtung Burggasse. Ein unbekannter Lenker lenkte ein Taxi (Kennz... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Gesetz läßt sich eine Beschränkung der Meldepflicht auf Personen, die den Verkehrsunfall verschuldet oder mit "Bewußtsein" verursacht haben, nicht entnehmen. Stand aber das Verhalten einer Person in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall, so wäre sie zur Verständigung der nächsten Polizeidienststelle verpflichtet. Schlagworte Verkehrsunfall, Taxi, Anstoßgeräusch mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal der Unterlassung gemäß § 4 Abs.1 lit.c StVO - Präzisionspflicht. Die Tathandlung "Unterlassen der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes" nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden durch eine Person, welche mit diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht, ist zu konkretisieren. Die Nennung der konkreten Tathandlung, wodurch die Übertretungshandlung gesetzt worden ist (Tun oder Unterlassen) muß nachvollziehbar sein. Schlagworte Unterlassen... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber stellt nicht in Abrede, zur Tatzeit am Tatort mit seinem Fahrzeug unterwegs und an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden beteiligt gewesen zu sein. Er habe jedoch unverzüglich nach dem Verkehrsunfall eine Visitkarte am Fahrzeug des Zweitbeteiligten zurückgelassen. Aus diesem Grund sei der Sachschaden bereits berichtigt worden. Folgender Sachverhalt ist aktenkundig: Das Verfahren wurde eingeleitet auf Grund einer telefonischen Anzeige einer Vorfallszeugin. Sie... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn die Anhaltepflicht zur Parkplatzsuche kurzfristig verzögert wurde, fällt dies nicht weiter zur Last. Schlagworte Verkehrsunfall mit Sachschaden, Selbstanzeige, Anhaltepflicht mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 4 Abs.1 lit.b StVO 1960 ist nur dann gegeben, wenn Maßnahmen zur Vermeidung von weiteren Schäden zu treffen sind; Der Tatbestand des § 4 Abs.2 StVO 1960 ("Unterlassen der Hilfeleistung"), ist nur dann erfüllt, wenn die Hilfeleistung objektiv noch möglich ist. Zum Tatbestand des § 4 Abs.1 lit.b StVO 1960: Der Berufungswerber war mit seinem Vorbringen im Recht. Es ergab sich weder aus dem Verfahren noch aus dem Akteninhalt irgendein Anhaltspunkt, daß als ... mehr lesen...