RS UVS Wien 1991/11/19 03/21/459/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1991
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Rechtssatz

Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird.

Schlagworte
Verkehrsunfall mit Sachschaden, Fahrerflucht, Radio
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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