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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Bewilligungswerber in seiner Berufung ausdrücklich das bereits im erstinstanzlichen Verfahren geäußerte Interesse an der Zuweisung von befähigten, geeigneten und gewillten Ersatzkräften aufrechterhält, ist er nicht verpflichtet, in seiner Stellungnahme zu einem Schreiben der Behörde auf deren allgemein gehaltenen Hinweis, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass beim Arbeitsamt zahlreiche arbeitlose Hilfsarbeiter in Vermittlungsvormerkung seien, die als Ersatzkraft für den beantragten Ausländer zur Verfügung stünden, neuerlich seine Bereitschaft zur Stellung von Ersatzkräften zu bekunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090266.X02Im RIS seit
07.04.2006