RS Vwgh 1988/2/18 87/09/0266

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Für die Prüfung der Frage, ob Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die konkrete Beschäftigung zulassen, reicht die laut Computerausdruck vorgenommene Ersatzkraftstellung von vierzehn namentlich genannten Arbeitssuchenden nicht aus, wenn sich der Aktenlage nicht entnehmen lässt, aus welchem Grund ein Arbeitsverhältnis einer dieser Personen mit dem Bewilligungswerber nicht zustande gekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090266.X03

Im RIS seit

07.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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