RS Vwgh 1988/2/18 87/09/0289

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Selbst dann, wenn die besonderen Anforderungen, die die bf Partei an die Tätigkeit "Serviererin" im Hinblick auf besondere Sprachkenntnisse (hier: serbokroatisch oder türkisch) gestellt hat, objektiv berechtigt sein sollten, muss die Stellung von diesen Anforderungen entsprechenden Ersatzkräften nicht von vornherein als offenkundig aussichtslos angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090289.X03

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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