RS Vwgh 1988/6/29 87/09/0299

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0012 E 30. April 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Lehnt der Arbeitgeber von vornherein die Zuteilung von Ersatzkräften durch das Arbeitsamt ab, so vermag der VwGH die Nichterteilung der Beschäftigungsbewilligung an einem vom Arbeitgeber beantragten ausländischen Arbeitnehmer nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn der antragstellende Arbeitgeber im Verfahren nicht einmal behauptet hat, dass ein inländischer Arbeitnehmer für jene Beschäftigung nicht zur Verfügung stehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090299.X02

Im RIS seit

07.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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