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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Bei Fehlen auch nur eines der beiden Tatbestandelemente, an die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung geknüpft ist (Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, wichtige öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen), ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090289.X01Im RIS seit
18.04.2006