RS Vwgh 1988/2/18 87/09/0289

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Bei Fehlen auch nur eines der beiden Tatbestandelemente, an die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung geknüpft ist (Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, wichtige öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen), ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090289.X01

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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