RS Vwgh 1988/9/1 87/09/0252

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Veröffentlicht am 01.09.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3;
AuslBG §4 Abs5;
AuslBG §4 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0122 E 8. September 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfallen die Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 AuslBG und die Anhörung der kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gem § 20 Abs 2 AuslBG. Ein erschwertes Verfahren zur Erteilung der Beschäftigungsbewilligung sieht § 4 Abs 6 AuslBG für den Fall vor, dass Kontingente gem § 12 festgesetzt, aber bereits ausgeschöpft sind (Kontingentüberschreitung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090252.X01

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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