RS Vwgh 1988/2/18 87/09/0257

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z11;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes diese konkrete Beschäftigung des für sie in Aussicht genommenen Ausländers zulässt, ist die Feststellung, dass der beantragte Ausländer noch keine entsprechenden Dienstverhältnisse in Österreich nachweisen kann, auf Grund derer er Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat, weder ausreichend noch ausschlaggebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090257.X01

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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