RS Vwgh 1988/3/24 87/09/0290

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Veröffentlicht am 24.03.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs6;

Rechtssatz

Sowohl die Zuständigkeit zur Erledigung als auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Beurteilung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung sind verschieden, je nachdem, ob ein gem § 12 AuslBG festgesetztes behördliches Kontingent, das die beantragte Beschäftigung erfasst, im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung noch zur Verfügung steht oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090290.X03

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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