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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §12;Rechtssatz
Sowohl die Zuständigkeit zur Erledigung als auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Beurteilung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung sind verschieden, je nachdem, ob ein gem § 12 AuslBG festgesetztes behördliches Kontingent, das die beantragte Beschäftigung erfasst, im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung noch zur Verfügung steht oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090290.X03Im RIS seit
18.04.2006