RS Vwgh 1988/9/1 88/09/0060

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Veröffentlicht am 01.09.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0289 E 18. Februar 1988 VwSlg 12644 A/1988 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Fehlen auch nur eines der beiden Tatbestandelemente, an die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung geknüpft ist (Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, wichtige öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen), ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090060.X01

Im RIS seit

07.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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