RS UVS Wien 2004/07/28 07/A/36/3210/2004

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Veröffentlicht am 28.07.2004
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Rechtssatz

Gerade in einem Fall, in welchem eine Ausländerin bei Beginn einer Lokalkontrolle von einem Sicherheitswachebeamten hinter der Theke stehend wahrgenommen wird, diese und auch der im Lokal anwesende Verantwortliche eine Tätigkeit aber bestreiten, wäre es wohl erforderlich und zielführend gewesen, wenn eine ?Umfeldbefragung" vorgenommen worden wäre, d.h. dass sonstige im Lokal anwesende Personen befragt würden, wer denn im Lokal die Bestellungen aufnimmt, die Getränke serviert und dafür kassiert etc.. Wenn sich für das kontrollierende Organ (hier im Zuge einer Polizeikontrolle) der Verdacht ergibt, die hinter der Theke angetroffene Ausländerin könnte im Lokal beschäftigt sein, dann hätte auch erwartet werden können (müssen), dass sogleich vor Ort mit der Ausländerin (soweit eine Verständigung möglich ist) und dem für das Lokal Verantwortlichen eine Niederschrift aufgenommen wird, in der etwa festzuhalten gewesen wäre, seit wann die Ausländerin sich im Lokal aufhält, ob es einen bestimmten Grund für ihren Aufenthalt gibt (etwa Warten auf ihren Freund, wie dies dann die Bw im folgenden Verfahren vorgebracht hat) etc.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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