Rechtssatz: Wer als handelsrechtlicher Geschäftsführer nicht dafür sorgt, daß die lichte Raumhöhe des Bürocontainers, welcher als Meisterbüro in der Produktions- und Lagerhalle diente, in welchem sich drei Arbeitsplätze befanden, zumindest 2,50 m beträgt, ferner nicht dafür sorgt, daß dem Bürocontainer frische Luft zugeführt wurde, da die drei öffenbaren Fenster mit der Halle und nicht mit dem Freien in Verbindung standen und die Halle außerdem mit dieselbetriebenen LKW's zu Be- und Entlad... mehr lesen...
Rechtssatz: Erteilt der Beschuldigte als Arbeitgeber seinem Verlegeleiter lediglich die grundsätzliche Anweisung, sämtliche arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und hat er mit seinem Verlegeleiter gegenständlich auch vereinbart, daß dieser für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich ist und war für die Durchführung der Anweisungen der Baustellenleiter selbst verantwortlich und verließ sich der Beschuldigte auf diesen, liegt kein entsprechendes Kontrollsystem vor... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21.5.1993 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Arbeitgeber zu verantworten, daß auf der Baustelle in Wien, G-Straße am 26.8.1992 die Absturzkante der Decke über das Kellergeschoß (Bereich rechte Seite über Kellergeschoß Eingangsöffnung, gesehen von der G-Straße) nicht durch Wehren gegen Absturz gesichert war, obwohl eine Absturzhöh... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber bringt im wesentlichen vor, es sei ausschließlich Herr G als jener Mitarbeiter, dem die Baustelle zur verantwortlichen Führung übertragen worden sei bzw der die Baustelle übernommen habe, originär für die Einhaltung (auch) der Arbeitnehmerschutzbestimmungen verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Zutreffend ist, daß nach § 31 Abs 2 ASchG unmittelbarer Täter der in dieser Bestimmung genannten Verwaltungsübertretungen neben dem Arbeitgeber auch dessen Bevoll... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs 1 VStG) der B-Vertriebs GmbH zu verantworten, daß durch diese Gesellschaft in der Betriebsanlage in Wien, R-platz, am 08.11.1994 nicht jedem Arbeitnehmer, sondern den 15 Arbeitnehmern nur 4 Garderobekästen zur Verfügung gestellt wurde. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 86 Abs 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschu... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung des § 86 Abs 1 AAV ist richtigerweise dem § 31 Abs 3 lit b ASchG zu subsumieren, da § 86 Abs 1 AAV als Konkretisierung der "geeigneten Einrichtungen zur Aufbewahrung und zur Sicherung vor Wegnahme der Straßen-, Arbeits- und Schutzkleidung" § 14 Abs 4 ASchG zu bewerten ist (Hinweis auf VwGH vom 27.9.1988, 88/08/0113). Demzufolge hätte die Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz bei der rechtlichen Beurteilung § 31 Abs3 ASchG anwenden und der Strafbemessung zu Gru... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 15.1.1996 wurde dem Berufungswerber im Punkt 1.) vorgeworfen, er sei als Vorstandsmitglied der ST. Bau-AG mit Sitz in W., dafür verantwortlich, daß, wie anläßlich einer am 21.9.1994 durch das Arbeitsinspektionsorgan durchgeführten Kontrolle der Baustelle V., Hochwasser Entlastungsgerinne-Querung der C.- v. H.-straße, vor dem Haus Nr. 29 festgestellt worden sei, diese Baustelle, die seit 13.9.1994 bestanden habe, zumindest nicht bis 21.9.1994 de... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Tatzeitpunkt am 21.9.1994 war für die Übertretung nach § 5 Abs 1 BauV 1954 gemäß § 31 Abs 2 lit. p ASchG auch ein Bevollmächtigter neben dem Arbeitgeber strafbar. Die belangte Behörde erließ das erstinstanzliche Straferkenntnis am 15.1.1996, also nach Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmer(Innen)schutzgesetzes, welches nur mehr den Arbeitgeber (bei juristischen Personen: die zur Vertretung nach außen Berufenen bzw. rechtmäßig bestellte verantwortliche Beauftragte) mit Strafe ... mehr lesen...
Rechtssatz: Vereinbart der Polier einer Gesellschaft mbH, in welcher der Beschuldigte handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, daß ein Sicherungsposten der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) während der gesamten Dauer der Arbeiten für die Baustelle von den Österreichischen Bundesbahnen zur Verfügung steht und solange gearbeitet wird, als sich die Sicherungsposten der ÖBB auf der Baustelle befinden, für das Räumen der Gleisanlagen bei Herannahen eines Zuges ausschließlich der Sicherungspost... mehr lesen...
Rechtssatz: § 72 Abs 2 AAV geht davon aus, daß die in dieser Gesetzesstelle genannten Schutzvorrichtungen verwendet werden. Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß der verunfallte Arbeitnehmer keinerlei Schutzvorrichtungen verwendete, so ist der Dienstgeber deshalb verwaltungsstrafrechtlich nach § 72 Abs 2 AAV exkulpiert, weil diese Bestimmung sich auf die Verwendung der Schutzvorrichtungen bezieht (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt L vom 16.3.1992, GZ, wurde die gewerbebehördliche Betriebsanlagenänderungsgenehmigung für die Erweiterung durch Errichtung einer Abfüllerei für Lacke und Lösungsmittel und eines Leergebindelagers unter Vorschreibung von Auflagen erteilt, so ua: "30. Hinsichtlich der Abfüll- und Verpackungsmaschinen sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, "Sicheres Arbeiten in der Lackindustrie", ZH 1/233, einzuhalten." B... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der Bestimmungen gemäß § 62 Abs 1 BArbSchV (BGBl Nr 267/94) ist es sicherzustellen, daß die Arbeiter bei der Durchführung ihrer Arbeiten entsprechend geschützt sind. Das ist dann nicht der Fall, wenn ein verunfallter Arbeitnehmer beim Ablängen der Schalbretter mit der Motorsäge, weil kein Schutzgerüst oder Fangnetz vorhanden und der Arbeitnehmer weiters nicht durch Anseilen unter Benützung eines Sicherheitsgürtels gegen Absturz gesichert war, zu Absturz kam. Der Beschuldi... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-Gesellschaft mbH, in zu verantworten, daß am 22.4.1993 auf der Baustelle in Wien, O-straße (Areal der ehemaligen B), gesetzliche Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht eingehalten wurden, und zwar § 3 Abs 1 der Verordnung über Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten,... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Fachkunde einer Person, die, über keinerlei praktische Erfahrung im Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen hat, und deren theoretisches Wissen sich ausschließlich auf die Lektüre von Fachliteratur, insbesondere des Buches "Umwelt, Technik und Entsorgung", sowie Telefonate mit dem Verband der Ingenieure Berlin-Ost und Berlin-West sowie auf von diesen Verbänden zugeschickte Unterlagen gründet, die geforderte Sachkunde somit weder im Zuge einer einschlägigen Praxis ode... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-280065 v. 6.10.1995; VwSen-260152 v. 7.9.1995 Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs.1 VStG kann die Strafbehörde, im Berufungsfall auch der unabhängige Verwaltungssenat, von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Gleichzeitig kann der Beschuldigte unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnt werden, sofern dies erforderlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der Verordnung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten, Baunebenarbeiten und Bauhilfsarbeiten liegt unter anderem darin, eine größtmögliche Sicherheit der auf Dächern tätigen Arbeitnehmern zu gewährleisten, da sehr viele schwerwiegende Arbeitsunfälle auf das Nichtvorhandensein von Absturzvorrichtungen zurückzuführen sind. Bei einer Absturzhöhe von zirka 5 Meter bis 8 Meter, sowie einer Dachneigung von 58 Grad liegt jedoch... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27.12.1993 ist gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlich bestellter Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der I-GesmbH mit dem Sitz in Wien, A-gasse zu verantworten, daß am 21.1.1993, wie anläßlich einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk festgestellt wurde, auf der von oa Gesmb... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann unmittelbarer Täter der in § 31 Abs 2 ASchG genannten Verwaltungsübertretungen nur der Arbeitgeber (und dessen Bevollmächtigter) sein, nicht aber Dritte. Normadressat ist etwa weder der Vermieter, der dem Arbeitgeber Räume vermietet, die den im Interesse des Arbeitnehmerschutzes bestehenden rechtlichen Anforderungen an Arbeitsräume nicht entsprechen, noch der "Generalunternehmer", der die Gerüstung zur Verfügung st... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird durch eine von der AUVA durchgeführte Lärmmessung in einem Unternehmen durchwegs ein Schalldruckpegelwert über 85 dB (A) festgestellt und leistet der Betriebsinhaber der Aufforderung des Arbeitsamtes, alle jene Arbeitnehmer, die der Einwirkung von Lärm ausgesetzt sind, sofort der besonderen ärztlichen Untersuchung durch einen hiezu ermächtigten Arzt zuzuführen, keine Folge, so macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Ist allerdings die Schuld aus den besonde... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung von Verwaltungsstrafen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz gegen Unternehmer können spezialpräventive Erwägungen dann keine Relevanz mehr haben, wenn zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat der Beschuldigte nicht mehr Unternehmer ist (vorliegend Übertritt in den Ruhestand). mehr lesen...
Rechtssatz: Überprüft der Beschuldigte - ein Zimmermann - unter Hinzuziehung eines Baufachmannes vor dem Beginn der Arbeiten, die in weiterer Folge eingestürzte Feuermauer an Ort und Stelle, insbesondere anhand von Plänen, beurteilt er diese als standsicher und tragfähig, welche Beurteilung von einem Statiker, einem Architekt und einem Baumeister geteilt wird, liegt eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung des Zimmermanns am Einsturz der Feuermauer nicht vor (Einstellung des Verfahren... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Geschäftsführer der R-GesmbH mit Sitz in Wien, M-park, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers zu verantworten, daß am 30.7.1992 in M-gasse, F, die beiden Arbeitnehmer N Jozsef und N Tibor über eine Aluminiumleiter in den Pressenschacht der Presse von Alttextilien in der Sortierhalle einstiegen 1) ohne an einem Sicherheitsgeschirr angeseilt zu sein; 2) ohne Belüftung des ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß dem mit "Befahren von Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Rohrleitungen und ähnlichen Betriebseinrichtungen" überschriebenen § 59 AAV sind beim Befahren von solchen Betriebseinrichtungen verschiedene Schutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben. Der Begriff "Befahren" ist im Sinne der Bergmannsprache zu verstehen und bedeutet, daß eine Person sich - zur Gänze - in das Innere einer derartigen Betriebseinrichtung begibt. Durch das Befahren, der Mensch begibt sich zur Gänze in d... mehr lesen...
Begründung: Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, erließ als Strafbehörde erster Instanz auf Grund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten und nach ergänzenden Ermittlungen das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 24.8.1994, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-gesmbH, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat hat nach dem VStG (§24 zweite Satz) nicht die rechtliche Möglichkeit, nach §66 Abs2 AVG vorzugehen (Hinweis E 23.2.1994, 93/09/0383) mehr lesen...
Rechtssatz: Das Gewicht des Arbeitnehmerschutzes liegt ua auch auf dem technischen Schutz oder Gefahrenschutz. Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, Arbeitnehmer in wirksamer Weise vor Arbeitsunfällen zu schützen. Ein solches Verletzungs- und Sicherheitsrisiko ist insbesondere dann gegeben, wenn Arbeitnehmer am Dach bei einer Firsthöhe von 10,5 Meter, einer Traufenhöhe von 6 Meter und einer Dachneigung von 41,5 Grad Arbeiten, ohne angeseilt zu sein, arbeiten. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VwGH ist gemäß § 27 Abs.1 VStG örtlich die Behörde zuständig, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist, auch wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg in einem anderen Sprengel eingetreten ist. Als Ort, an dem die gebotenen Vorsorgehandlungen unterlassen wurden, ist der Sitz der Unternehmensleitung anzusehen (zB VwGH vom 14.1.1993, 92/18/0416). Wenngleich auch der Erfolg, nämlich konkrete Arbeiten in nicht gepölzten Künett... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Unternehmen des Beschuldigten festgestellt, daß über die im Unternehmen in Verwendung stehende Autohebebühne Hoffmann, Type DUOLIFT GTE 2500, mit der Hersteller-Nr. 29309801 kein Nachweis über die jährliche sicherheitstechnische Überprüfung vorhanden ist, so ist der Unternehmer verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich und kann der Hinweis, ein Zivilingenieur für technische Chemie sei zur Begutachtung beauftragt worden, jedoch aus der Arbeitsüberlastung noch nicht zur Be... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-220791 v. 29.9.1994 Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgeblichen Grundsätze regelt § 19 VStG. Danach obliegt es der - insoweit eine Ermessensentscheidung treffenden - Strafbehörde, die Tat innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ASchG Geldstrafe bis 50.000 S; gemäß § 367 Einleitung GewO 1973 Geldstrafe bis 30.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjekti... mehr lesen...
Rechtssatz: Ereignet sich ein Arbeitsunfall beim Abstieg von der Dachkonstruktion, also beim Verlassen des gesicherten Bereiches, so hat der Beschuldigte im konkreten Fall eine Übertretung des § 62 Abs 1 Bauarbeitenschutzverordnung nicht zu verantworten (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...