Rechtssatz: Wer in einem verfahrbaren Anhänger, der als Arbeitsraum für das Grillen und den Verkauf von Grillhühnern eingerichtet ist und in dem das Gasgrillgerät und zwei Flüssiggasbehälter zu je 33 kg, zusammen 66 kg aufgestellt sind, eine Arbeitnehmerin mit dem Grillen von Hühnern beschäftigt, obwohl in Arbeitsräumen nur Flüssiggasbehälter mit einer Gesamtfüllmenge von maximal 15 kg aufgestellt werden dürfen und eine Arbeitnehmerin in dem im verfahrbaren Anhänger eingerichteten Arbeitsr... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestehen in einem Unternehmen zwei handelsrechtliche Geschäftsführer, wobei der Beschuldigte augrund eines internen Organisationsschemas für die Bereiche Verkauf, Verwaltung und Finanzen, der weitere Geschäftsführer für technische Angelegenheiten zuständig ist, letzterer neben einem Sicherheitsingenieur auch Mitglied des eingerichteten sicherheitstechnischen Ausschusses ist, so bleibt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des nicht für den technischen Bereich zustän... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist ein Bevollmächtigter im Sinne von § 31 Abs 2 Arbeitnehmerschutzgesetz bestellt, so ist der verantwortliche Geschäftsführer von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes nur dann befreit, wenn er es - unter anderem - bei der Beaufsichtigung des Bevollmächtigten nicht an der erforderlichen Sorgfalt fehlen läßt. Eine solche Sorgfalt fehlt, wenn der verantwortliche Beschuldigte hinsichtlich des Bevollmächtigten überhaupt keine Kont... mehr lesen...
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter bei Verletzung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, die im Sinne der §§ 24, 27 Abs 2 und 31 Abs 2 lit p AschG zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich sind, ist nur der Arbeitgeber und sein Bevollmächtigter, nicht aber ein Dritter, wie etwa der Vermieter (die Betreiber- bzw. Errichtergesellschaft), der dem Arbeitgeber Räume vermietet hat. Diese Verantwortlichkeit besteht auch dann, wenn der Genehmigungsbesc... mehr lesen...
Rechtssatz: Diese Bestimmungen der Flüssiggasverordnung und des Arbeitnehmerschutzgesetzes haben ua den Sinn und Zweck, Arbeitnehmer in wirksamer Weise vor Unfällen zu schützen. Eine solche Gefährdung für die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer liegt dann vor, wenn ein Flüssiggaslagertank direkt unter einer ständig begangenen Zugangsstiege aufgestellt bzw dieser Behälter nicht geerdet ist und es verabsäumt wurde, die Schutzzone mittels einer gesetzlich vorgesehenen Umzäunung abzugren... mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 10.2.1994, Zl MBA 9 - S 6898/92, wurde dem Beschuldigten vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben als Alleininhaber der "A" mit Gewerbeberechtigung in Wien, M-Straße und als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 19.8.1992 auf der Baustelle in Wien, H-gasse/N-gasse/I-Straße den zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassenen Anordnungen insoferne zuwidergehandelt w... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Arbeiten, die eine größere Bewegungsfreiheit erfordern (hier Spenglerarbeiten) sieht §72 Abs2 AAV eine konkrete Schutzausrüstung vor und läßt keine Alternative zu. Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach §7 Abs1 iVm §7 Abs2 BauV iVm §33 Abs1 lita Z12 ASchG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs1 VStG Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...
Rechtssatz: Das Gebot des §7 Abs2 BauV wonach "in solchen Fällen die Dienstnehmer durch Anseilen gegen Absturz zu sichern" sind, geht über das allgemeine Gebot des §72 Abs1 AAV, Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, hinaus. §72 Abs1 AAV hat somit bei absturzgefährlichen Dacharbeiten keinen selbständigen Anwendungsbereich neben §7 Abs1 u Abs2 BauV Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des abgeführten Ermittlungsverfahrens erging gegen den Beschuldigten das Straferkenntnis vom 20.9.1993 mit folgender Tatumschreibung: "Der Beschuldigte, Herr Werner S, hat es als gem §9 Abs2 und 4 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter der K reg GenmbH mit dem Sitz in Wien, für die Filiale S, E-Straße, zu vertreten, daß in dieser Filiale am 23.10.1991, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat aufgrund von Messungen der Raumtemperatur und der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Berufsbild eines Kassiers bzw einer Kassiererin beinhaltet Tätigkeiten mit geringer körperlicher Beanspruchung. Schlagworte Tätigkeiten mit geringer körperlicher Beanspruchung, verantwortlicher Beauftragter, Inhalt, Umfang mehr lesen...
Rechtssatz: Die in §12 Abs2 AAV genannten Werte dürfen auch bei Annahme der ungünstigsten Witterungserhältnisse nicht überschritten werden. Schlagworte Tätigkeiten mit geringer körperlicher Beanspruchung, verantwortlicher Beauftragter, Inhalt, Umfang mehr lesen...
Rechtssatz: Ist das entsprechende Sicherungsmaterial auf sämtlichen Baustellen vorhanden, belehrt der Beschuldigte seine Arbeitnehmer immer wieder hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen und kontrolliert der Beschuldigte stichprobenweise die Baustellen, so entschuldigt dies in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht dann nicht, wenn eine Baustelle nie genau kontrolliert wurde, dem Vorarbeiter auf der Baustelle keine detaillierten Anweisungen hi... mehr lesen...
Rechtssatz: Verwaltungsstrafrechtlich pönalisiert ist die erwiesene Verwendung eines nicht in seiner Gesamtheit den arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Gerüstes; das heißt, die Benützung eines solchen von Arbeitnehmern bei Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Dies liegt nicht vor, wenn eine Verwendung der Grüste in vorschriftswidrigem Zustand - das heißt ohne Wehren - nicht nachgewiesen werden kann. Diese Rechtsauffassung widerspricht auch nicht der Entscheidung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestellt der Beschuldigte für den Bereich Hochbau einen eigenverantwortlichen Mitarbeiter der auch die Möglichkeit Entlassungen und Einstellungen vorzunehmen hatte und zumindest einmal pro Woche es zu Besprechungen kommt, an welchen die Führungsspitze inklusive der Poliere im Hinblick auf die Arbeitnehmerschutzbestimmungen geschult werden, so reicht dies allein für die Exkulpierung vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf nicht hin, da durch den Beschuldigten darzulegen ist, daß... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der bloß "willentlichen Übertragung zwischen dem Geschäftsführer eines Unternehmens und dem von diesem beauftragten Bauleiter" tritt eine Veränderung des Verantwortungsbereiches im Sinne des § 9 Abs 2 VStG nach außen hin nicht ein. Beruft sich ein zur Vertretung nach außen Berufener auf die Bestellung eines verantwortlich Beauftragten, so muß spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens bei der Behörde ein aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender Zustim... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestellt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. (Dachdeckungsunternehmen) einen bereits seit 21 Jahren im Unternehmen als Fachkraft (mit Gesellenprüfung) beschäftigten Vorarbeiter als Bevollmächtigten, der mit seinem Einverständnis mit der Überwachung der Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Baustelle bzw auf der jeweiligen Baustelle, an der er als Vorarbeiter tätig ist, betraut und vom Beschuldigten auch m... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verantwortung des Beschuldigten, der Aushub der Baugrube und deren Sicherung sei nicht in den Arbeits- und Verantwortungsbereich seiner Firma gefallen, vielmehr seien die Arbeiten von einem Erdbewegungsunternehmen ausgeführt worden, schlägt nicht durch, da aufgrund der Bestimmungen des § 1 Abs 1 der Verordnung über Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten, Bauneben- und Bauhilfsarbeiten, BGBl 501/1973 idjgF, die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Normadressat des § 43 Abs 1 BArbSchV ist grundsätzlich der Arbeitgeber der auf dieser Baustelle tätigen Arbeitnehmer. Der Umstand, daß allenfalls Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber zur selben Zeit bzw nacheinander auf der Baustelle tätig sind, kann nicht dazu führen, daß die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf nur einen der auf der Baustelle tätigen Arbeitgeber übertragen wird. Jeder Arbeitgeber hat daher in Ansehung seiner Arbeitnehmer für die Einhaltung der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 3 VStG 1991 kann eine physische Person, die Inhaber eines räumlich oder sachlich gegliederten Unternehmens ist, für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche (zB einer Baustelle) ihres Unternehmens einen verantwortlichen Beauftragten bestellen. Die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Haftung setzt jedoch eine wirksame Bestellung eines verantwortlich Beauftragten voraus. Die Bestellung einer Person zum verantwortlich Beauftragten wirkt erst ab d... mehr lesen...
Rechtssatz: Werden Krane in einer Baufirma ausschließlich von geprüften Kranführern bedient, werden diese Krane von einer eigenen Fachabteilung der Firma, die für den technischen Zustand der Krane verantwortlich ist, gewartet und aufgestellt, ist der Beschuldigte als Verantwortlicher für die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen im ganzen Unternehmen bestellt, jedoch hinsichtlich der technischen Funktion eines Kranes nicht ausgebildet und somit auch nicht in der Lage al... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestellt der Beschuldigte eine zuverlässige Person zum Bevollmächtigten - vorliegend eine viele Jahre in der Baubranche tätige Person - der auch die Funktion eines Bauleiters hatte, welcher nicht nur für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu sorgen hatte, sondern auch befugt war, alle Anordnungen in bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften hintanzuhalten und sorgte der Beschuldigte auch durch eine entsprechen... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der vom Beschuldigten namhaft gemachte Bevollmächtigte auf der Baustelle nicht nur für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu sorgen, sondern war er auch befugt alle Anordnungen in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, hatte er auch dazu die notwendigen Anordungs- und Entscheidungsbefugnisse, war der Bevollmächtigte eine seit vielen Jahren in der Baubranche und in der Firma des Beschuldigten tätige fachkundige Person, welche auch durch den Beschuldigten auf d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen im Arbeitnehmerschutzbereich regeln unter anderem den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei der beruflichen Tätigkeit. Die Vorsorge für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer umfaßt alle Maßnahmen, die der Verhütung von beruflich bedingten Unfällen und Erkrankungen der Arbeitnehmer dienen. Es muß durch diese Maßnahmen für eine, dem allgemeinen Stand der Technik und der Medizin entsprechende Gestaltung der... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe es als Vorstandsmitglied der K GenmbH mit Firmensitz in Wien und somit als gemäß §9 Abs1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß, wie anläßlich einer am 29.10.1990 durch das Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtsbezirk durchgeführten Erhebung im Betrieb der K Österreich, F W, S, festgestellt wurde, folgende Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht eingehalten worden seie... mehr lesen...
Beachte bestätigt durch VwGH v 12.8.1994, Zl 94/02/0203 Rechtssatz: Zugluft im Ausmaß von 0,2 - 0,7 m/sec im Bereich ständiger Arbeitsplätze stellt sich jedenfalls als einen die Gesundheit der Arbeitnehmer offenbar gefährdenden Mißstand iSd §102 Abs4 AAV dar, ist doch eine permanente Aussetzung einer Zugluft in erhöhtem Ausmaß allein nach den allgemeinen Erfahrungen des menschlichen Erfahrungsgutes eine gesundheitliche Gefährdung der beschäftigten Arbeitnehmer im Hinblick auf allfäll... mehr lesen...
Der Berufungswerber wurde mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg, Datum und GZ wie oben, als für die Wartung, Instandhaltung und das schadlose Funktionieren sämtlicher im Unternehmen Sch-F Gesellschaft m. b.H. & Co KG, F, E-straße, zum Einsatz kommenden maschinellen Anlagen und für die firmeneigenen Baulichkeiten gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher für schuldig erkannt, daß am 11.12.1990 im bezeichneten Betrieb die Arbeitnehmerschutzbestimm... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Arbeitgeber der zwar eine Dienstanweisung der Beachtung der Arbeitnehmerschutzvorschriften erteilt hat und Sicherungsmittel - vorliegend Gurte und Seile auf den Baustellen - bereitstellt, hat nicht dargetan, daß er alle zumutbaren Vorkehrung gesetzt hat, um mit gutem Grund die Einhaltung der verletzten Verwaltungsvorschrift erwarten zu können. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen im Arbeitnehmerschutzbereich regeln unter anderem den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei der beruflichen Tätigkeit. Die Vorsorge für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer umfaßt alle Maßnahmen, die der Verhütung von beruflich bedingten Unfällen und Erkrankungen der Arbeitnehmer dienen. Es muß durch diese Maßnahmen für eine dem allgemeinen Stand der Technik und der Medizin entsprechende Gestaltung der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte als Bauleiter Bevollmächtigter der Baufirma X und wird er auch im Rahmen des Auftragsvertrages mit einer Stadtgemeinde ausdrücklich für das Bauvorhaben als Verantwortlicher für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften genannt, kann ihn der Hinweis, an Ort und Stelle sei für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen seine Verantwortung an den Polier Y delegiert worden, nicht entlasten. Auch wenn der Beschuldigte ständig Kontrollen durchgeführt ha... mehr lesen...