Das Gewicht des Arbeitnehmerschutzes liegt ua auch auf dem technischen Schutz oder Gefahrenschutz. Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, Arbeitnehmer in wirksamer Weise vor Arbeitsunfällen zu schützen. Ein solches Verletzungs- und Sicherheitsrisiko ist insbesondere dann gegeben, wenn Arbeitnehmer am Dach bei einer Firsthöhe von 10,5 Meter, einer Traufenhöhe von 6 Meter und einer Dachneigung von 41,5 Grad Arbeiten, ohne angeseilt zu sein, arbeiten.