RS UVS Kärnten 1995/08/02 KUVS-K1-797/9/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Überprüft der Beschuldigte - ein Zimmermann - unter Hinzuziehung eines Baufachmannes vor dem Beginn der Arbeiten, die in weiterer Folge eingestürzte Feuermauer an Ort und Stelle, insbesondere anhand von Plänen, beurteilt er diese als standsicher und tragfähig, welche Beurteilung von einem Statiker, einem Architekt und einem Baumeister geteilt wird, liegt eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung des Zimmermanns am Einsturz der Feuermauer nicht vor (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten