Norm: ABGB §550AußStrG §9 E2AußStrG §145 B
Rechtssatz: Jeder Miterbe ist befugt, die zur Wahrung des Gesamtrechtes notwendigen Rechtsbehelfe zu ergreifen, also auch im Interesse der Miterben Rechtsmittel einzubringen. Entscheidungstexte 5 Ob 38/73 Entscheidungstext OGH 28.02.1973 5 Ob 38/73 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IAußStrG 2005 §2 IAAußStrG 2005 §2 IE4GBG §77
Rechtssatz: Mangels einer allgemeinen Regelung der Antragslegitimation im Grundbuchsgesetz haben die allgemeinen Anordnungen des AußStrG zu gelten, aus welchen sich aber die Antragslegitimation beider Teile, also sowohl des durch die beantragte Grundbuchshandlung Berechtigten als auch der durch diese belasteten Partei ergibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9EntmO §3
Rechtssatz: Soweit das Gesetz - wie in den in der Entmündigungsordnung getroffenen Sonderbestimmungen über das Verfahren bis zur Entmündigung und das Verfahren über die Aufhebung oder Umwandlung der Entmündigung (insbesonders §§ 37, 49, 51, 55 EntmO) - nicht ausdrücklich Ausnahmen vorsieht, ist die Erhebung von Rechsmitteln dem voll Entmündigen nicht möglich, auch nicht in dem ihn selbst betreffenden Pflegschaftsverfah... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9 QAußStrG 2005 §22Geo §170ZPO §219
Rechtssatz: Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen enthält selbst keine Regelung des Rechtes auf Akteneinsicht, doch kann § 219 ZPO hier sinngemäß angewendet werden. Das Gesetz sieht eine Prüfung des Akteneinsichtsrechts nur über Einschreiten jener Partei vor, die Akteneinsicht nehmen will. Eine generelle Verweigerung des Einsichtsrech... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 Q
Rechtssatz: Nach § 9 AußStrG erscheint jeder, der sich durch eine Verfügung für beschwert findet, zur Ergreifung von Rechtsmitteln befugt, wenn er von dieser Entscheidung in Kenntnis zu setzen war (SZ 23/5). Entscheidungstexte 1 Ob 190/72 Entscheidungstext OGH 20.12.1972 1 Ob 190/72 JBl 1973,581 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §9 FEheG §3 Abs3EheG §35 Abs3
Rechtssatz: Rekursrecht des Ehemannes gegen die vom Pflegschaftsgericht erteilte Weisung an den Beistand, einer erfolgten Eheschließung der beschränkt Entmündigten die Genehmigung zu versagen. Entscheidungstexte 1 Ob 267/72 Entscheidungstext OGH 20.12.1972 1 Ob 267/72 European ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2AußStrG §18 AZPO §483 Abs3
Rechtssatz: Erklärt der Antragsteller in einem außerstreitigen Verfahren in einem noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz, seinen Antrag A vor Eintritt der Rechtskraft der vom Erstgericht ausgesprochenen Abweisung unter Vorbehalt jederzeitiger neuerlicher Einbringung zurückzuziehen, und spricht das Rekursgericht bei Erledigung des gegen die erstge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Eine bestätigende Entscheidung der zweiten Instanz liegt vor, wenn das Erstgericht der Vorstellung gegen die von ihm angedrohte Ordnungsstrafe mangels Beschwer nicht Folge gibt und das Rekursgericht dem dagegen erhobenen Rekurs aus demselben Grund nicht Folge gibt. Entscheidungstexte 7 Ob 252/72 Entscheidungstext OGH 08.11.1972 7 Ob 2... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §9 E7AußStrG §26AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Der Erbe des Vorerben, der den Standpunkt vertritt, dass ihm nach den Bestimmungen des letzten Willen die Substitutionsmasse zuzufallen habe, ist Beteiligter des Verlassenschaftsverfahrens und rekursberechtigt (vgl JBl 1952,65). Wer aber behauptet, dass ihm an Vermögenswerten, die in die Substitutionsabhandlung einbezogen werden (könnten), das Eigentumsrecht zusteh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IAußStrG 2005 §45 IC2AußStrG 2005 §45 IIHGBG §122 B
Rechtssatz: Das Rekursrecht gegen eine grundbücherliche Eintragung richtet sich nach dem grundbücherlichen Interessenstand zur Zeit der Eintragung; der nachträgliche Eintritt in den Kreis der an der Liegenschaft Berechtigten kann das Rekursrecht nicht rückwirkend beschaffen (SZ 11/152). Entscheidungstexte 5 Ob 192/72 Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 ILiegTeilG §29
Rechtssatz: Bei Anwendung der Bestimmung des § 9 AußStrG ist die Berechtigung zum Rekurse auch den durch die gem § 29 LiegTeilG amtswegig verfügte grundbücherliche Eintragung beschwerten Personen zuzuerkennen. Entscheidungstexte 5 Ob 192/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 5 Ob 192/72 5 Ob 9/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 GABGB §170aAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die ue Mutter, in deren Pflege und Erziehung sich das unter der Vormundschaft des Jugendamtes stehende ue Kind befindet, ist im Besuchsrechtsregelungsverfahren zum Rekurs legitimiert. (Dies ergibt sich implizite aus der meritorischen Erledigung des Rekurses). Entscheidungstexte 7 Ob 215/72 Entscheidungstext OGH 04.10.1972 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs3AußStrG §9 QAußStrG §257
Rechtssatz: Antragsrecht, Beteiligtenstellung und damit auch Rekursrecht des präsumtiven Wahlvaters. Entscheidungstexte 5 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 03.10.1972 5 Ob 173/72 Veröff: SZ 45/104 = EvBl 1973/75 S 181 7 Ob 12/73 Entscheidungstext OGH 31.01.1973 7 Ob 12/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Der Behandlung eines Schriftssatzes als Rekurs steht nicht entgegen, daß er nicht als Rekurs bezeichnet ist und auch keine bestimmten Rekursantrag enthält. Im außerstreitigen Verfahren, in dem auch schriftliche Rekurse nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen sein müssen, sind keine so strengen Anforderungen hinsichtliche der Form des Rechtsmittels zu stellen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A3ZPO §526 D1
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, dass der OGH in Stattgebung eines Revisionsrekurses sogleich die richtige Entscheidung in der Sache selbst treffen kann, ist es, dass das Rekursgericht die Sache in merito behandelte und die Zurückverweisung der Sache an die Zweite Instanz nur überflüssige Formalität wäre. Der OGH darf aber nicht sachlich über eine Frage entscheiden, über die er unter Umständen gar n... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gEisbEG §24 Abs1EisbEG §30 Abs2
Rechtssatz: Die § 30 Abs 2 - 5 EisbEG 1954 gelten nur für Rekurse gegen Entscheidungen über die zu leistende Entschädigung. Die Anfechtung anderer Beschlüsse im Verfahren nach §§ 22 ff EisbEG 1954 richtet sich gemäß § 24 Abs 1 EisbEG nach den Vorschriften des AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob 164/72 Entscheidungstext OGH 09.08.1972 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §652AußStrG §9 E4AußStrG §178
Rechtssatz: Einem Nachvermächtnisnehmer im Sinne des § 652 ABGB kommt die Stellung eines Legatars zu. Als solcher ist er bezüglich der im Abhandlungsverfahren ergangenen Verfügungen, die das Vermächtnis betreffen, als Beteiligter im Sinne des § 9 AußStrG zu betrachten (SZ 27/283 = EvBl 1955/31, JBl 1960,642) und zu deren Bekämpfung legitimiert. Die Frage der Zulässigkeit der Ausstellung einer Bestätigung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Der Kurator für die noch ungeborenen Nacherben (Posteritätskurator) ist zwar nicht berufen, den Nachlass zu verwalten oder auf dessen Verwaltung, insbesondere auf einzelne Verwaltungshandlungen, Einfluss zu nehmen (SZ 7/299, 21/27 ua); ihm ist jedoch im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sicherung der Substanz des Nachlasses ein Rechtsschutzinteresse daran zuzubilligen, dass der Nachlass - namentlich ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §10 AZPO §526 C2
Rechtssatz: Als für die Rekursinstanz maßgebliche Entscheidungsgrundlage kommen nur jene Gegebenheiten in Betracht, die im Zeitpunkt der zu fällenden Rekursentscheidung schon vorhanden sind. Nicht aber geht es an, über das Erstgericht auf eine Veränderung der Rechtslage hinzuwirken und diesem aufzutragen, erst auf Grund der dergestalt eingetragenen Veränderungen eine neue Entscheidung zu fällen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2c
Rechtssatz: Der Mangel der Antragslegitimation wird weder durch die Antragstellung selbst noch dadurch behoben, daß das Erstgericht über den Antrag sachlich entschieden hat. Er ist im Verfahren außer Streitsachen in jedem Stadium von Amts wegen wahrzunehmen (GlUNF 33). Entscheidungstexte 4 Ob 541/72 Entscheidungstext OGH 16.05.1972 4 Ob 541/72 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §2 Abs2 Z8 J
Rechtssatz: Von Abschlagung eines Gesuches im weitesten Sinn kann nur gesprochen werden, wenn entweder der Antragsteller nicht vollständig durchdringt oder seinem Antrag mit solcher Maßgabe stattgegeben wird, daß er sich beschwert erachten kann. Ob iSd § 9 AußStrG ein Dritter allenfalls beschwert ist, und demgemäß eine Rechtsmittellegitimation hat, ist eine andere Frage, die nichts mit der Begründungspfli... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 CAußStrG §9 D1AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2AußStrG 2005 §2 Abs1 IC3
Rechtssatz: So wie der Vertragspartner des Minderjährigen kein Recht auf Genehmigung des Vertrages hat, hat er auch kein Recht auf eine Verweigerung dieser Genehmigung, weil die Frage der Genehmigung nur vom Pflegschaftsgericht und nur unter Bedachtnahme auf die Interessen des Pflegebefohlenen zu prüfen ist. Dem ehelichen Vater steht dah... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BAußStrG §9 P
Rechtssatz: Wegen des öffentlichen Interesses an der Übereinstimmung der Entscheidung der Gerichte und der Eintragungen in die Personenstandsbücher sowie an der klaren Abgrenzung der beiderseitigen Kompetenzen steht den Standesämtern und deren Ausichtsbehörden ein Anfechtungsrecht zu, wenn ein gerichtlicher Beschluß in Überschreitung der der Gerichtsbarkeit in Außerstreitsachen gesetzten Grenzen (§ 2 Abs 2 Z 1 Auß... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LKartG 1959 §20 litaKartG 1959 §36c
Rechtssatz: Rekurslegitimation der Finanzprokuratur im Verfahren über die Anmeldung und die Registrierung sonstiger Empfehlungen im Sinne des § 36c KartG. Entscheidungstexte Okt 1/72 Entscheidungstext OGH 19.04.1972 Okt 1/72 ÖBl 1972,101 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §816AußStrG §9 E10AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Nach § 816 ABGB kann ein Testamentsvollstrecker nicht Träger erblasserischer Rechte sein. Macht ein Testamentsvollstrecker im Verlassenschaftsverfahren Rechte im eigenen Namen geltend, deren Bestand das Erstgericht in seiner abweisenden Entscheidung zutreffend verneinte, so ist er zur Bekämpfung dieser seinen eigenen Rechtsbereich betreffenden Entscheidung legitimiert, weshalb die zweite I... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §34
Rechtssatz: Der OGH billigt in ständiger Rechtsprechung auch außerhalb des JWG den nächsten Verwandten in besonders gelagerten Fällen das Rekursrecht zu, wenn es sich um Fälle handelt, welchen das gleiche Gewicht wie Maßnahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe zukommt (Hier wurde die Rekurslegitimation des Halbbruders gegen den B bejaht, der ihm die Herausgabe seiner Halbschwester an die Mutter aufträgt, der die Pfleg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG 2005 §45 IC2
Rechtssatz: Mangelnde Beschwer des Rekurswerbers, der nicht die Verfügung des Rekursgerichtes, sondern nur einzelne Punkte der
Begründung: der bestätigenden Rekursentscheidung bekämpft. Entscheidungstexte 4 Ob 509/72 Entscheidungstext OGH 01.02.1972 4 Ob 509/72 6 Ob 776/79 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cJN §40aJN §41
Rechtssatz: Wurde ein im Außerstreitverfahren gestellter Antrag a limine zurückgewiesen, weil der Anspruch auf dem Rechtsweg geltend zu machen ist, so steht dem Antragsgegner dagegen kein Rekursrecht zu. Die Rechtskraft des Zurückweisungsbeschlusses greift nur dem Antragsteller gegenüber, nicht aber dem Antragsgegner gegenüber Platz. Entscheidungstexte 7 Ob 22... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §9 A2
Rechtssatz: Wurden zwei Rechtsmittel gleichzeitig überreicht, von denen das eine vom bevollmächtigten Rechtsanwalt und das andere von der Partei selbst verfaßt wurde, geht im Zweifel und insbesonders dann, wenn das von der Partei selbst verfaßte nicht das weitergehende ist, das vom rechtskundigen Vertreter eingebrachte Rechtsmittel vor. Das von der Partei selbst eingebrachte Rechtsmittel ist als unzulässig zurückzu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §9 FEntmO §26
Rechtssatz: Das Bedürfnis nach Sicherheit vor einem gemeingefährlichen Geisteskranken gewährt niemandem ein subjektives (öffentliches oder privates) Recht auf geeignete Maßnahmen gegenüber dem Geisteskranken. Das ist Aufgabe der hiezu gerufenen staatlichen Stellen, an die sich jedermann wenden und entsprechende Anregungen geben kann. Daher im Verfahren zur Entlassung eines Entmündigten aus einer geschlos... mehr lesen...