Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1AußStrG §9 B2AußStrG §104a
Rechtssatz: Dem ehelichen Vater ist ein Rekursrecht gegen die Bestellung eines Kollisionskurators für seine Kinder zuzubilligen, wenn er die Voraussetzungen für die Bestellung eines solchen Kurators bestreitet (EvBl 1958/48; SZ 40/5). Entscheidungstexte 3 Ob 154/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 154/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5AußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Nichtigkeiten des Hauptverfahrens sind auch aus Anlaß eines - zulässigen und rechtzeitigen - Rekurses in einem Incidenzstreit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Amts wegen wahrzunehmen, wenn dem Rekurs gegen die Zurückweisung des Rechtsmittels stattgegeben wird. (Hier Außerstreitverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeAußStrG §9 C2
Rechtssatz: Berechtigung der Mitglieder des "alten" angeblich abgewählten Vorstandes eines Vereins, die Bestellung eines Kurators für den angeblich handlungsunfähig gewordenen Verein im eigenen Namen mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen. Entscheidungstexte 4 Ob 572/74 Entscheidungstext OGH 31.07.1974 4 Ob 572/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §9 E2
Rechtssatz: Wer als Erbe berufen und auch willens ist, die Erbschaft anzutreten, ist ungeachtet des Umstandes, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Verlassenschaftsabhandlung von Amts wegen einzuleiten ist, zum Antrag auf Eröffnung der Abhandlung legitimiert, um die Übergabe des Nachlasses in den rechtlichen Besitz erwirken zu können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §9 E2
Rechtssatz: Im Streit über die Frage, ob eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist, hat ein Erbanwärter auch vor der Erbserklärung Parteistellung iS des § 9 AußStrG und daher Rekurslegitimation. Entscheidungstexte 3 Ob 128/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 128/74 EvBl 1974/300 S 663 = NZ 1975,71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §170aAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Wenn dem ae Vater das Recht eingeräumt wird, mit seinem Kind persönlich zu verkehren, steht nicht nur der Mutter, sondern auch dem Kind selbst, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, ein Rekursrecht zu, weil das Wohl des Kindes für die Entscheidung maßgebend ist. Entscheidungstexte 5 Ob 113/74 Entscheidungstext OGH 29.05.1974 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LKartG 1972 §9 Abs2KartG 1972 §34KartG 1972 §94 Abs1
Rechtssatz: Soweit der Kartellbevollmächtigte die Kartellmitglieder gegenüber den mit der Anwendung des KartG betrauten Behörden zu vertreten hat, kommt dem einzelnen Mitglied - außer es liegen die Voraussetzungen des § 34 KartG 1972 vor - keine Antragslegitimation zu. Entscheidungstexte Okt 27/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §179
Rechtssatz: Wer in Kenntnis des Inhaltes einer letztwilligen Verfügung keine Erbserklärung abgegeben hat, ist nach erfolgter rechtskräftiger Einantwortung des Nachlasses auch dann, wenn er darin als Erbe eingesetzt worden sein sollte, nur dann berechtigt, die nach § 179 AußStrG ergangenen Verfügungen des Erstgerichtes zu bekämpfen, wenn durch diese in seine Interessensphäre eingegriffen worden wäre. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §9 A 2f
Rechtssatz: Das Rekursgericht ist berechtigt, eine Beweiswiederholung durchzuführen, weil die Bestimmung des § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG auch für das Rekursverfahren gilt. Entscheidungstexte 5 Ob 70/74 Entscheidungstext OGH 03.04.1974 5 Ob 70/74 4 Ob 559/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gZPO §226 IZPO §261 Abs6ZPO §520 A
Rechtssatz: Das Abstellen des Überweisungsantrages auf die Rechtskraft der Unzuständigkeitsentscheidung widerspricht dem zwingenden Wortlaut des § 261 Abs 6 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 35/74 Entscheidungstext OGH 21.03.1974 7 Ob 35/74 RZ 1974/89,172 = EvBl 1974/289 S 634 8 Ob 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Im Rekursverfahren sind an die Rechtsmittelerfordernisse weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Berufungs- bzw Revisionsverfahren. Dies gilt insbesonders für die nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen zu beurteilenden Rechtsmittel, weil dieses Verfahren strengen Formerfordernissen ganz allgemein nicht jene Bedeutung zumißt wie die ZPO. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §9 QZPO §526 D2
Rechtssatz: Eine Schlechterstellung des Rechtsmittelwerbers (reformatio in peius) ist bei einer Rechtsmittelerledigung in Außerstreitsachen zulässig (JBl 1973,97; EvBl 1970/225 ua). Entscheidungstexte 1 Ob 8/74 Entscheidungstext OGH 13.02.1974 1 Ob 8/74 SZ 47/12 7 Ob 209/75 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 DAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Nach § 178 ABGB hat das Pflegschaftsgericht von Amts wegen den Sachverhalt zu untersuchen und die den Umständen angemessene Verfügung zu treffen, wenn es davon Kenntnis erlangt, daß der Vater seine väterliche Gewalt mißbraucht, die damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt oder sich eines ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens schuldig macht. Damit wird zwar keineswegs jedem Anzeiger Parteistellung und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Parteistellung und Rekurslegitimation der Finanzprokuratur setzen keine formelle Erbloserklärung des Nachlasses durch das Gericht voraus (so ausdrücklich 6 Ob 288/60 und 6 Ob 466/60); noch weniger kommt es auf die tatsächliche Übergabe der erblosen Verlassenschaft an den Fiskus an. Entscheidungstexte 5 Ob 230/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 5 Ob 230/73 SZ 46/130 = EvBl 1974/102 S 216 = NZ 1974,119 7 Ob 655/76 Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Rechtssatz: Rekurslegitimation des vom Erstgericht bestellten Erbenkurators gegen die Behebung des Bestellungsbeschlusses durch die zweite Instanz. Entscheidungstexte 5 Ob 230/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 5 Ob 230/73 SZ 46/130 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Republik Österreich ist bei Ausübung ihres Heimfallsrechtes nicht Erbin, sondern es ist ihr bloß der vom Gericht als erblos erklärte Nachlaß zu übergeben (§ 130 AußStrG). Bis dahin kann ihr kein materiellrechtliches Interesse am Gang des Abhandlungsverfahrens zugebilligt werden. Wenn daher die Finanzprokuratur schon vorher vom Abhandlungsgericht dem Verfahren beigezogen worden ist, wird sie dadurch noch nicht zur Partei iS des § 9 AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3
Rechtssatz: Wurde jemand, der Noterbe zu sein behauptet, zur Feststellung dieses Rechtes auf den Rechtsweg verwiesen und die Forderung des Verlassenschaftsverfahrens von der Beendigung des Prozesses abhängig gemacht, kann sich dagegen auch ein Erbe, der noch keine Erbserklärung abgegeben, aber bereits ein aktives Interesse an dem Erbschaftsantritt bekundet hat, mit einem Rechtsmsittel zur Wehr setzen. Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren muß das Rechtsmittel erkennen lassen, inwieweit die Entscheidung der Vorinstanz angefochten wird. Dies gilt zumindest dann, wenn die angefochtene Entscheidung einer Teilrechtskraft fähig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 24.10.1973 5 Ob 136/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Beschwert und daher rechtsmittelbefugt ist bei der Kuratorbestellung nach § 271 ABGB nur der gesetzliche Vertreter in dem durch diese Bestellung betroffenen Teilbereich. Entscheidungstexte 3 Ob 183/73 Entscheidungstext OGH 23.10.1973 3 Ob 183/73 5 Ob 270/73 Entscheidungstext OGH 23.01.197... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §174 D
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Zustellungs- und Rechtsmittelverzichtes bei Einantwortungsurkunden. Entscheidungstexte 1 Ob 169/73 Entscheidungstext OGH 17.10.1973 1 Ob 169/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0006309 Dokumentnummer JJR_19731017_O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §16 A2ZPO §523ZPO §528 C4
Rechtssatz: Wer mit seinem Antrag zurückgewiesen wurde, hat jedenfalls das Recht, die Zurückweisung mit Rekurs zu bekämpfen und eine sachliche Erledigung seiner Anträge anzustreben. Die Entscheidung über diesen Rekurs hat die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der in erster Instanz ausgesprochenen Zurückweisung der Anträge zu prüfen und auszusprechen, ob der Rekurs berechtigt ist oder nicht. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4 Abs3AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG §9 A2dZPO §75 Z3ZPO §84 I
Rechtssatz: Der Formmangel des Fehlens der Unterschrift (hier der Partei) auf einem Rechtsmittel - Schriftsatz ist ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel jedenfalls (als unzulässig) zurückzuweisen ist (vergleiche 4 Ob 542/73). Entscheidungstexte 4 Ob 567/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §9 A2eAußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §48AußStrG 2005 §52 Abs1AußStrG 2005 §68AußStrG 2005 §71 Abs4AußStrG 2005 §110
Rechtssatz: Der Rekurs im Verfahren außer Streitsachen ist grundsätzlich ein einseitiges Rechtsmittel. Der Rekurs ist daher nur in einfacher Ausfertigung einzubringen, eine Benachrichtigung der Gegenseite ist im Gesetz nicht vorgesehen; das Rekursgericht hat ohne mündliche Verhandlung zu entscheid... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 E1
Rechtssatz: Gegen die Zurückweisung eines Antrages kommt dem Antragsteller regelmäßig die Rechtsmittellegitimation zu (hier Rekurs-Legitimation des Masserverwalters gegen Zurückweisung seiner namens des Gemeinschuldners abgegebenen Erbserklärung. Entscheidungstexte 5 Ob 144/73 Entscheidungstext OGH 12.09.1973 5 Ob 144/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IcABGB §276 IeAußStrG §9 C2
Rechtssatz: Nur die Hemmung eigener Rechte, nicht aber die Hemmung der Rechte dritter Personen berechtigt zur Antragstellung nach § 276 ABGB. Einem Vereinsmitglied kann daher nicht das Recht zugebilligt werden, als Schirmherr anderer Vereinsmitglieder aufzutreten und zur ausschließlichen Wahrung deren Rechte die Bestellung eines Kurators für die angeblich funktionsunfähige Vereinsleitung zu beantragen... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1AußStrG §9 C2
Rechtssatz: Der Verein hat im Verfahren über einen Antrag auf Bestellung eines Kurators anstelle der angeblich funktionsunfähigen Vereinsleitung Parteistellung und ist daher im Sinne des § 9 AußStrG zum Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 100/73 Entscheidungstext OGH 10.07.1973 3 Ob 100/73 SZ 46/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §835 DAußStrG §9 Q
Rechtssatz: Miteigentümer haben im Verfahren über die Gültigkeit und Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses betreffend die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beteiligtenstellung und sind daher im Sinne des § 9 AußStrG zum Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 29/73 Entscheidungstext OGH 19.06.1973 3 Ob 29/73 ImmZ 1973,287 =... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LKartG 1972 §46 Abs1KartG 1972 §94 Abs1
Rechtssatz: Aus § 94 KartG ergibt sich, daß die allgemeinen Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen mit der Einschränkung (Besonderheit) Anwendung finden, daß Parteistellung nur den in dieser Gesetzesstelle angeführten Stellen zukommt. Der Begriff der Partei (des Beteiligten) im Sinne des § 9 AußStrG wurde damit nicht unter den zur Anwendung gelangenden Vorschriften übernommen (kei... mehr lesen...
Norm: ABGB §166a Abs1ABGB §198 Abs3 DAußStrG §9 B2JWG §22
Rechtssatz: Wurde das Jugendamt iS der §§ 22 JWG, 198 Abs 3 ABGB zum besonderen Sachwalter zur "Durchsetzung der Unterhaltsansprüche" eines Minderjährigen bestellt, so hat es alle mit der Hereinbringung des Unterhaltes vom Vater des Kindes zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen.Dazu gehört aber nicht nur die Geltendmachung der dem Kind gem § 166 a Abs 1 ABGB zustehenden Alimentationsansp... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 HDrittes RStG §23ZPO §490
Rechtssatz: Wird über Antrag des Antragsgegners gem §§ 490 ZPO, 23 Drittes RStG bestätigt, daß das Enderkenntnis der Rückstellungskommission, soweit es über Ansprüche und Leistungsverpflichtungen des Zweitantragstellers abspricht, als nicht angefochten rechtskräftig und zur Exekution geeignet ist, so steht dem Erstantragsteller dagegen mangels Beeinträchtigung seiner Rechtssphäre kein Rechtsmittel zu. ... mehr lesen...