Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §216
Rechtssatz: Das dem Pflegebefohlenen und seinen nächsten Angehörigen vor der der Rechtsprechung ungeachtete der Verpflichtung des Gerichtes, von amtswegen einzuschreiten, in besonders gelagerten Fällen eingeräumte Rekursrecht fällt mit dem Tod des Pflegebefohlenen weg. Der Erbe kann daher weder als Vertreter der Verlassenschaft noch als naher Abgehöriger im eigenen Namen Rechtsmittel gegen Beschlüsse über Pfleg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §49 Abs2
Rechtssatz: Der Entmündigte kann weder den Rekurs seines Vertreters gegen die Entscheidung des Widerspruchsgerichts noch jenen seines Beistands zurückziehen (Poschinger). Entscheidungstexte 8 Ob 98/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 8 Ob 98/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D2AußStrG §9 IGBG §122 BGesetz zur Förderung der Alm- und Weidewirtschaft in NÖ §14
Rechtssatz: Wurde über Veranlassung der NÖ Agrarbezirksbehörde im Grundbuch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 14 Abs 3 des Gesetzes zur Förderung der Alm- und Weidewirtschaft in NÖ, LGBl NÖ 1923/109, eingetragen, steht der NÖ Agrarbezirksbehörde gegen eine Verletzung dieses Verbotes das Rekursrecht offen. Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2AußStrG §9 E4
Rechtssatz: Ist es für die Rechtsmittellegitimation bedeutsam, ob die vom Rekurswerber bereits abgegebene Erbserklärung zu Gericht angenommen wird oder nicht, so ist vom Untergericht hierüber Beschluß zu fassen, bevor über ein Rechtsmittel des Rekurswerbers gegen einen anderen Beschluß entscheiden wird. (Hier: Auftrag an das Rekursgericht, die Akten erst nach Entscheidung über den Rekurs betreffend die Annahme d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG 2005 §48 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren Außerstreitsachen ist jede Eingabe, auch wenn sie keine Anfechtungsgründe, keine Ausführungen tatsächlicher oder rechtlicher Art, keine Beweismittel oder Anträge enthält, als Rekurs zu behandeln, sofern die Eingabe nur als Rekurs zu erkennen ist. (EvBl 1935/404 uva) Entscheidungstexte 1 Ob 302/75 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cGBG §119 Z1GBG §122 Abs1GBG §126 Abs2
Rechtssatz: Wer - wenn auch gesetzwidrig - vom erstgerichtlichen Beschluß nicht verständigt wurde, dessen Zustellung auch nicht begehrt und ihn nicht angefochten hat, ist nicht berechtigt, unmittelbar eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu verlangen, ohne zunächst Abhilfe durch das zuständige Rekursgericht versucht zu haben (Hier Grundbuchssache). Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §9 E10
Rechtssatz: Keine Parteistellung und kein Rekursrecht der Verlassenschaft in dem über sie abgewickelten Abhandlungsverfahren. Entscheidungstexte 7 Ob 202/75 Entscheidungstext OGH 13.11.1975 7 Ob 202/75 NZ 1977,139 1 Ob 202/98g Entscheidungstext OGH 25.08.1998 1 Ob 202/98g Beisatz: Ebens... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §16 A1
Rechtssatz: Ein nach § 16 AußStrG an den OGH erhobener Rekurs ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn aus dem Schriftsatz nicht erkennbar ist, worin eine offenbare Gesetzwidrigkeit, eine Aktenwidrigkeit oder eine Nichtigkeit iSd § 16 AußStrG gelegen sein soll. Entscheidungstexte 5 Ob 223/75 Entscheidungstext OGH 11.11.1975 5 Ob 223/75 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 FEntmO §12 Abs4JN §111 Abs3
Rechtssatz: Eine rechtswirksame Zuständigkeitsübertragung nach § 111 Abs 3 JN liegt solange nicht vor, als der OGH keine Genehmigung erteilt hat. Ein bloß vom Erstgericht gefaßter Übertragungsbeschluß ist nicht rechtswirksam und demnach durch ein Rechtsmittel nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 206/75 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3
Rechtssatz: Dem Noterben steht kein Rekursrecht gegen den Beschluß zu, mit welchem der Testamentserbe nach Erbserklärung ermächtigt wird, über ein Sparbuch frei zu verfügen. Entscheidungstexte 5 Ob 167/75 Entscheidungstext OGH 21.10.1975 5 Ob 167/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §9 A2ZPO §6ZPO §235 B
Rechtssatz: Mangels eigener Regelung im Außerstreitgesetz sind die Vorschriften der ZPO über die Richtigstellung der Parteibezeichnung auch im Außerstreitverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 151/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 7 Ob 151/75 5 Ob 41/82 Entscheidungstext OGH 21.09.... mehr lesen...
Norm: ABGB §810ABGB §811ABGB §812 BABGB §812 HAußStrG §9 E5AußStrG §145 A
Rechtssatz: Rekursrecht des Verlassenschaftsgläubigers, über dessen Separationsantrag noch nicht entschieden wurde, gegen den Beschluß, mit welchem die Verwaltung des Nachlasses den Erben überlassen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 163/75 Entscheidungstext OGH 02.10.1975 7 Ob 163/75 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Dem Antragsgegner fehlt die Beschwer, wenn er dem Antrag, welchem stattgegeben wurde, ausdrücklich zugestimmt hatte. Entscheidungstexte 7 Ob 167/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 7 Ob 167/75 5 Ob 32/82 Entscheidungstext OGH 15.06.1982 5 Ob 32/82 Auch; Beisatz: Wenn auch außergerichtlich... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §103AußStrG §272ZPO §291
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen den Beschluß des Verlaßgerichtes, womit der erblichen Witwe aufgetragen wird, dem zur Schätzung bestellten Sachverständigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Entscheidungstexte 7 Ob 165/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 7 Ob 165/75 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE3AußStrG §9 E2
Rechtssatz: In besonders gelagerten Fällen ist dem berufenen Erben schon vor Abgabe der Erbserklärung Parteistellung und Rekurslegitimation zuzuerkennen, vor allem dann, wenn er bereits aktiv sein Interesse am Erbantritt bekundet hat und das Fehlen einer förmlichen Erbserklärung auf einem Fehler im Verfahren beruht (ähnlich wie SZ 42/50, EvBl 1974/300, NZ 1974,60). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §9 QZPO §6ZPO §8
Rechtssatz: Die Verneinung der Voraussetzungen des § 8 ZPO durch den Prozeßrichter - keine Gefahr mit dem Verzug der Kuratorbestellung für den Antragsteller verbunden - kann nicht dadurch wettgemacht werden, daß ihm mit dem Ziel einer Beschleunigung der Beschaffung der Beweisgrundlagen zur Entscheidung über den anhängigen Antrag auf Bestellung eines Prozeßkuratos die Rekurslegitimation iS des § 9 AußS... mehr lesen...
Norm: ABGB §709AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Der auf Grund einer Auflage (§ 709 ABGB) Begünstigte ist im Verlassenschaftsverfahren nicht rekursberechtigt. Entscheidungstexte 8 Ob 112/75 Entscheidungstext OGH 04.06.1975 8 Ob 112/75 Veröff: NZ 1977,78 3 Ob 516/87 Entscheidungstext OGH 28.10.1987 3 Ob 516/87 Veröff: SZ 60/225 = RZ 1988/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2c
Rechtssatz: Einem von einer nicht zum Rechtsmittel legitimierten Person ergriffenen Rekurs ist nicht Folge zu geben (ergibt sich aus der Erledigung). Entscheidungstexte 1 Ob 69/75 Entscheidungstext OGH 21.05.1975 1 Ob 69/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006830 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FAußStrG §12 Abs1EntmO §8EntmO §56 Abs1
Rechtssatz: Das Recht des vorläufigen Beistandes zur Bekämpfung der Entscheidung zweiter Instanz, mit welcher seine Bestellung im Rechtsmittelweg aufgehoben wurde, ist zu bejahen, wenn die Bestellung durch Zustellung des Dekretes an den Bestellten und allenfalls weitere Vollzugshandlungen wirksam wurde (SZ 34/26; ählich wie RZ 1968,111, RZ 1971,84 und 5 Ob 230/73; abweichend von 2 Ob 262/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §1EntmO §2EntmO §49
Rechtssatz: Die Möglichkeit, die Einleitung eines Entmündigungsverfahrens mit Rechtsmittel zu bekämpfen, wird in der Rechtsprechung anerkannt (SZ 28/93, SZ 7/187, 6 Ob 305/66, 2 Ob 170/73, 2 Ob 171/73, 5 Ob 201/66 ua) und aus den §§ 29, 31, 38, 49 EntmO abgeleitet. (Hier: Rekurs der Mutter des zu Entmündigenden). Entscheidungstexte 4 Ob 525/75 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §15
Rechtssatz: Die Frage der Anfechtbarkeit von Verfügungen des Registergerichtes ist vor dem Hintergrund des Außerstreitgesetzes und nicht des FGG zu prüfen. Entscheidungstexte 2 Ob 299/74 Entscheidungstext OGH 10.04.1975 2 Ob 299/74 Veröff: RZ 1975/52,116 = EvBl 1976/84 S 158 = NZ 1977,22 = SZ 48/43 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1
Rechtssatz: Die Erlassung der Eintragungsverfügung ist regelmäßig der Ausdruch einer auf Zulässigkeit der Eintragung lautenden Entscheidung des Registergerichtes, die iS des § 9 AußStrG - ganz unabhängig von der im § 142 FGG eröffneten Möglichkeit einer jederzeitigen amtswegigen Löschung einer Eintragung - der Anfechtung unterliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 299/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3AußStrG §72 Abs2 Satz2AußStrG §131
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf seine Rechte nach §§ 784, 804, 812 ABGB ist der Noterbe dem Abhandlungsverfahren beizuziehen; er kann sich auf diese Weise - ohne dass dadurch allerdings einem späteren Pflichtteilsprozess in irgendeiner Weise vorgegriffen würde - die Grundlagen für die Berechnung seines Pflichtteils verschaffen und so schon in diesem Stadium des Verfahrens einer allfälligen Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §181a Abs1AußStrG §9 QAußStrG §259
Rechtssatz: Gegen Entscheidung über Ersetzung der von einer zustimmungs- oder anhörungsberechtigten Person verweigerten Erklärungen steht einer anderen (zustimmungs- oder anhörungsberechtigten) Person kein Rekurs zu. Entscheidungstexte 3 Ob 20/75 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 20/75 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §11 A
Rechtssatz: Die bloße Mitteilung, an anderer Stelle Beschwerde bzw Rekurs ergriffen zu haben, kann nicht als Rechtsmittel angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 8/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006984 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2AußStrG §278 Abs2EO §65 EEO §352ZPO §514 B
Rechtssatz: Auch nach Rechtskraft des entsprechenden Verbücherungsbeschlusses hat ein vormaliger Miteigentümer ein Rechtsschutzinteresse bei Entscheidungen über Abänderungen der Amtsbestätigung gem § 352 EO, § 278 AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 7/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 7/75 EvBl 1975/211 S 470... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 PAußStrG §9 Q
Rechtssatz: Den Ämtern der Landesregierung als Aufsichtsbehörden der Standesämter in Angelegenheiten der Namensführung und der Führung der Personenstandsbücher kann die Stellung von Beteiligten im Sinne des § 9 AußStrG im Adoptionsverfahren nur insoweit zuerkannt werden, als es sich um eine unmittelbar die Namensführung betreffende Angelegenheit handelt, die in den Aufgabenbereich der Standesämter und ihrer Aufsic... mehr lesen...
Norm: ABGB §684ABGB §685AußStrG §9 E4
Rechtssatz: Für den Legatar ist es unwesentlich, ob und wann Erbserklärungen abgegeben werden. Seine Rechte werden dadurch nicht berührt, weil er seinen Anspruch, der regelmäßig mit dem Tod des Erblassers anfällt, nach Eintritt der Fälligkeit vor der Einantwortung gegen die Verlassenschaft geltend machen kann. Entscheidungstexte 4 Ob 607/74 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Wird eine Liegenschaft ohne Antragstellung von Amts wegen in das Verfahren einbezogen, weil sich ihre Benützung als zur zweckentsprechenden Gestaltung des allfällig einzuräumenden Notweges erforderlich herausstellt, so sind die Eigentümer dieser Liegenschaft auch dem Verfahren beizuziehen. Entscheidungstexte 5 Ob 179/74 Entscheidungstext OGH 23.10.1974 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IAußStrG 2005 §45 IC3AußStrG 2005 §45 IIHGBG §122 BGBG §122 CGBG §126
Rechtssatz: Die Rekursberechtigung im Grundbuchsverfahren ergibt sich nicht aus der Tatsache, dass der abweisende Beschluss zugestellt wurde, sondern daraus, dass der angefochtene Beschluss allenfalls bücherliche Rechte des Einschreiters verletzte. Ob mit der Abweisung des Antrages des Einschreiters tatsächlich seine bücherlichen Rechte verletzt wurden, ist e... mehr lesen...