Norm
ABGB §140 Abs1 AgRechtssatz
Wird ein Antrag auf Unterhaltserhöhung abgewiesen, weil der Unterhaltsschuldner unbekannten Aufenthaltes ist und seine Kräfte zu einer Unterhaltsleistung nicht beurteilt werden können, weil sich seine Lebensverhältnisse nicht ermitteln lassen, liegt hierin keine offenbare Gesetzwidrigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0086466Dokumentnummer
JJR_19810909_OGH0002_0030OB00542_8100000_001