Norm
ABGB nF §154Rechtssatz
Die Entscheidung, in der der Antrag der alleinvertretungsberechtigten Mutter auf Erteilung der Ermächtigung zur Einbringung eines auf Namensänderung gerichteten Antrages bei der Verwaltungsbehörde nicht abgewiesen wird, ist offenbar gesetzwidrig, weil eine solche Ermächtigung gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0086412Dokumentnummer
JJR_19811201_OGH0002_0040OB00597_8100000_001