Norm
ABGB §722Rechtssatz
Die Ansicht, daß eine vom Erblasser in einem nicht testierfähigen Zustand veranlaßte Vernichtung des Testamentes als zufällig im Sinne des § 722 ABGB anzusehen ist, widerspricht nicht dem Gesetz. Die Annahme der auf Grund eines nicht mehr vorhandenen Testamentes abgegebenen Erbserklärung ist daher nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0099181Dokumentnummer
JJR_19811223_OGH0002_0060OB00840_8100000_001