RS OGH 1981/12/23 6Ob840/81

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Veröffentlicht am 23.12.1981
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Norm

ABGB §722
AußStrG §16 BIII2a
AußStrG §122

Rechtssatz

Die Ansicht, daß eine vom Erblasser in einem nicht testierfähigen Zustand veranlaßte Vernichtung des Testamentes als zufällig im Sinne des § 722 ABGB anzusehen ist, widerspricht nicht dem Gesetz. Die Annahme der auf Grund eines nicht mehr vorhandenen Testamentes abgegebenen Erbserklärung ist daher nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 840/81
    Entscheidungstext OGH 23.12.1981 6 Ob 840/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0099181

Dokumentnummer

JJR_19811223_OGH0002_0060OB00840_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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