RS OGH 1982/2/17 1Ob518/82

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Veröffentlicht am 17.02.1982
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Norm

ABGB §1222
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Da das Gesetz die Mißbilligungsgründe, die zu einem Verlust des Anspruches auf das Heiratsgut führen, nicht näher umschreibt, liegt in der Annahme, daß ein außergewöhnlich hoher Altersunterschied zwischen den Ehegatten eine gegründete Ursache für die Mißbilligung der Heirat darstelle, keine offenbare Gesetzwidrigkeit.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 518/82
    Entscheidungstext OGH 17.02.1982 1 Ob 518/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0086646

Dokumentnummer

JJR_19820217_OGH0002_0010OB00518_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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