RS OGH 1983/5/19 6Ob7/83, 6Ob33/85

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Veröffentlicht am 19.05.1983
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Norm

AnerbenG §1
AußStrG §16 BIII2a

Rechtssatz

§ 1 AnerbenG enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, welchen Einfluß die Verpachtung überhaupt und die näheren Umstände derselben, wie zB Pachtdauer und Anzahl der Personen, an welche Teile der Liegenschaft verpachtet wurden, bzw eine Nichtbewirtschaftung des Hofes auf die Beurteilung haben, ob ein Erbhof vorliegt. Die Auffassung, es käme auf die derzeitige Art der Bewirtschaftung und die Ausstattung mit Inventar nicht an, kann daher nicht offenbar gesetzwidrig sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0099329

Dokumentnummer

JJR_19830519_OGH0002_0060OB00007_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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