RS OGH 1983/6/1 1Ob640/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1983
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Norm

ABGB §140 Ah
AußStrG §16 BII2K1
AußStrG §18 A
EO §10a A
ZPO §411 Aa

Rechtssatz

Wurde ein Antrag des unterhaltspflichtigen Vaters, seine in einem Bruchteil seiner Bezüge festgelegten Unterhaltsverpflichtung in einen Titel mit einem fixen Betrag umzuwandeln, rechtskräftig abgewiesen, verstößt eine spätere, auf einen neuen, keine wesentliche nachträgliche Tatbestandsänderung aufzeigenden Antrag zurückgehende Umwandlung gegen die auch über einen ao. Revisionsrekurs wahrzunehmende Rechtskraft des ersten Beschlusses.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 640/83
    Entscheidungstext OGH 01.06.1983 1 Ob 640/83
    ÖA 1984,44

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0000467

Dokumentnummer

JJR_19830601_OGH0002_0010OB00640_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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