Norm
ABGB §140 AhRechtssatz
Wurde ein Antrag des unterhaltspflichtigen Vaters, seine in einem Bruchteil seiner Bezüge festgelegten Unterhaltsverpflichtung in einen Titel mit einem fixen Betrag umzuwandeln, rechtskräftig abgewiesen, verstößt eine spätere, auf einen neuen, keine wesentliche nachträgliche Tatbestandsänderung aufzeigenden Antrag zurückgehende Umwandlung gegen die auch über einen ao. Revisionsrekurs wahrzunehmende Rechtskraft des ersten Beschlusses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0000467Dokumentnummer
JJR_19830601_OGH0002_0010OB00640_8300000_001