Norm
AußStrG §16 BIII2aRechtssatz
Ob ein einem zur Nutzung einer bestimmten Wohnung berechtigten Genossenschaftsmitglied gegen die Genossenschaft zustehender Anspruch auf Übertragung bestimmter Liegenschaftsanteile im Verlassenschaftsverfahren nach dem Anspruchsberechtigten in das Inventar aufzunehmen und wie er zu bewerten ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0099296Dokumentnummer
JJR_19820707_OGH0002_0060OB00714_8300000_001