Norm
ABGB §181 Abs2Rechtssatz
Welche Unterschreitung des genannten Zeitraumes als noch geringfügig im Sinne des § 181 Abs 2 ABGB angesehen werden kann, wird im Gesetz nicht ausgedrückt, sodaß es nicht offenbar gesetzwidrig sein kann, wenn die Untergerichte eine Unterschreitung um etwa vier Monate noch als geringfügig werteten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0086933Dokumentnummer
JJR_19830706_OGH0002_0030OB00556_8300000_004