Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wesentliche Entscheidungskriterien des § 1 Abs. 8 Meldegesetz (wie Arbeitsstätte oder Ähnliches) finden bei verwitweten Pensionisten keine Anwendung; als gewichtigstes Zuordnungskriterium verbleibt die Aufenthaltsdauer, wobei wohl zu berücksichtigen ist, dass eine so häufige Ortsveränderung wie bei Berufstätigke... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Das Meldegesetz bietet keinen Anhaltspunkt, auf den Umstand Bedacht zu nehmen, dass der Betroffene in Wien geboren ist und seither in Wien lebt. Dem Umstand allein, dass seine Mutter in Wien lebt, kommt deshalb keine Relevanz zu, weil seine Mutter nicht Mitbewohnerin ist und allfällige Betreuungstätigkeiten nich... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wohl hat der VwGH im E 13.11.2001, 2001/05/0945, ausgeführt, dass sog. "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, damit keinen Hauptwohnsitz begründet haben. Das Kriterium "nur aus beruflichen Gründen" kann aber hier nicht v... mehr lesen...
Der am 26. Jänner 1965 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz in Bludesch gemeldet. In Innsbruck ist er seit 1998 mit Nebenwohnsitz gemeldet. Der Zweitmitbeteiligte besucht in Innsbruck das Priesterseminar. Laut Wohnsitzerklärung verbringt er in Innsbruck 245 Tage, in Bludesch 120 Tage im Jahr. Der beschwerdeführende Bürgermeister beantragte die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob der Zweitmitbeteiligte in der G... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der nunmehr 37-jährige Betroffene lebt in Innsbruck in einem Priesterseminar und geht dort seinem Studium nach. Gleichzeitig kann nicht außer Acht gelassen werden, dass er durch mehrere Jahre hindurch Gemeindevertreter in B war und nunmehr im Rahmen seiner Ausbildung pastorale Dienste in B versieht, wo er mi... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten, angefochtenen Bescheides sowie der weiters vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1957 geborene Betroffene, M.B., ist mit Hauptwohnsitz in Deutsch-Griffen, der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, und mit weiterem Wohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters, Albeck, gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung vom 17. Mai 2001 gab die Betroff... mehr lesen...
Der am 25. Juli 1995 geborene, mj. Zweitmitbeteiligte war von seiner Geburt an bis zum 9. Mai 2001 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Ebenau (auch kurz: E) gemeldet. Unstrittig ist, dass das Kind seither in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Adnet, mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass das gleichgelagerte Verfahren betreffend den Zwillingsbruder des mj. Betroffenen zur Zl. 2002/05/0120 protok... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und den mit der Beschwerde vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Wohnsitzerklärung, ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 15. März 1960 in Innsbruck geborene, verheiratete Beschwerdeführerin war von 16. Februar 1990 bis 12. Jänner 1995 mit ordentlichem Wohnsitz in Wien gemeldet. Seit 12. Jänner 1995 ist sie mit weiterem Wohnsitz in Wien, mit Hauptwohnsitz in Inzing gemeldet, wo sie seit ihrer Geburt gemeldet ist. Die Besc... mehr lesen...
Die im März 1936 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit 27. April 2001 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Poysdorf (kurz: P), mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie ist seit 18. Mai 2001 mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie war an dieser Anschrift in Wien mit Hauptwohnsitz vom 7. Mai 1985 bis 27. April 2001, und an einer anderen Anschrift in Wien mit Hauptwohnsitz vom 10. Oktober 1973 bis 7. Mai 1985 gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung vom 21. Jun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren (insbesondere aus der Wohnsitzerklärung) ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Zweitmitbeteiligte ist 1973 geboren und ledig. Nach den Angaben in der Wohnsitzerklärung hat sie ihren Berufs- und Ausbildungsplatz in Salzburg, wo sie mit weiterem Wohnsitz gemeldet ist. Dort beträgt die Aufenthaltsdauer 260 bzw. 245 Tage (sie hat zwei Wohnsitzerkl... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Zweitmitbeteiligte ist verheiratet und berufstätig. In seiner an die beschwerdeführende Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee gerichteten Wohnsitzerklärung gab er an, dass er sich am erklärten Nebenwohnsitz in Neumarkt am Wallersee 250 Tage des Jahres aufhalte, hinsichtlich des Hauptwohnsitzes in Krumpendor... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren (insbesondere aus der Wohnsitzerklärung) ergibt sich folgender Sachverhalt: Der 1972 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist Student. Er gab in seiner Wohnsitzerklärung an, dass er in der Hauptwohnsitzgemeinde Gutau 230 Tage des Jahres, am Studienort Salzburg 130 Tage verbringe. Am angegebenen Hauptwohnsitz wohnten auch seine Eltern, am Nebenwo... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und den diesen beiliegenden Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 27. August 1941 in Wien geborene, geschiedene pensionierte Zweitmitbeteiligte ist in Wien XII mit Hauptwohnsitz gemeldet. In Salzburg ist er mit Nebenwohnsitz gemeldet. Laut Wohnsitzerklärung verbringt der Zweitmitbeteiligte in Salzburg 100 Tage, dort ist seine Lebensgefährtin mit Hauptwohnsitz gemeldet, in Wien verbringt er 200 Tage. Mit dem a... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren (insbesondere aus der Wohnsitzerklärung) ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 24. Juni 1981 geborene, ledige Zweitmitbeteiligt gab in ihrer Wohnsitzerklärung an, dass sie "berufstätig und in Berufsausbildung stehend" sei. Am Ort des angegebenen Nebenwohnsitzes Salzburg verbringe sie 315 Tage des Jahres, am angegebenen Hauptwohnsitz 50 Tage... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;MRK Art8;
Rechtssatz: Angesichts des Umstandes, dass der Ehemann und die Kinder der Betroffenen (darunter zwei schulpflichtige Kinder) in (der benachbarten Gemeinde) A. wohnen und dort ihren Hauptwohnsitz haben (was auch unbestritten ist), ist im Sinne des hg. Erke... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §5 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: § 2 Familienlastenausgleichsgesetz stellt bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe bei Personen, die das 18. Lebensjahr schon vollendet, das 26. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, insbesondere auf die Berufsausbildung ab; § 5 Abs. 1 lit. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Melderecht
Norm: ABGB §144;JN §71;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;MeldeG 1991 §7 Abs2;
Rechtssatz: Der Betroffene ist ein eheliches Kind österreichischer Staatsbürgerschaft mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die Ehe seiner Eltern ist aufrecht. Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass die Obsorge hinsichtlich di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht46/02 Sonstige Angelegenheiten der Statistik;
Norm: ABGB §144;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;VolkszählungsG 1980 §6a;
Rechtssatz: Von der belangten Behörde war nicht zu prüfen oder zu hinterfragen, ob das Kind zum Stichtag der Volkszählung seinen Hauptwohnsitz rechtens in Adnet hatte oder nicht. Vielmehr ist das Reklamationsverfahren,... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist (anders als im Fall zu E 13.11.2001, 2001/05/0941) nur ein Ehegatte, nämlich die Betroffene, in Pension, ihr Ehemann ist hingegen (offenbar in Wien) berufstätig. Weiters pflegt die Betroffene in P ihre betagte Schwiegermutter, wodurch sich insgesamt ei... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im E vom 29.1.2002, Zl. 2001/05/0991, einer bestehenden familiären und einer wirtschaftlichen Beziehung (damals ging es um eine Genossenschaftswohnung) ein deutliches Übergewicht gegenüber einem kurzzeitigen Aufenthalt zur Berufsausbildung verliehen. Im Hinb... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Insbesondere ausgehend von den Angaben des Betroffenen in seiner Wohnsitzerklärung über seine Aufenthaltsdauer in Salzburg (100 Tage), die auf Grund seines Ruhestandes sowie des in einer Stellungnahme des Betroffenen hervorgehobenen Umstandes, dass er in Wien seine gehbehinderten Eltern betreue, durchaus pla... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat die Tatsache, dass die Ehegattin und zwei Kinder des Betroffenen am angegebenen Hauptwohnsitz leben, nicht bestritten. Diese bestehende familiäre Beziehung - tief greifende Untersuchungen dazu bieten die Mittel des Reklamationsverfahrens nicht - schafft jedenfalls Mittelpunktqualität; a... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In Inzing (Hauptwohnsitzmeldung der Beschwerdeführerin) wohnten die Eltern der Beschwerdeführerin jedenfalls schon 1960; diese Liegenschaft steht im Eigentum der Eltern. Eine objektive Gesamtschau ergibt, dass die Beschwerdeführerin derzeit keinen "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" in In... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wohl verweist der Beschwerdeführer zu Recht auf das E vom 13.11.2001, Zl. 2001/05/0935, nach dem bei einem Studenten, der das 26. Lebensjahr überschritten hat, eine derartige Verdichtung der Lebensbeziehungen zum Studienort angenommen werden kann, dass am früheren Heimatort kein Mittelpunktcharakter mehr zu beja... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz der Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers (Landeshauptstadt Linz) zu Recht besteht. Auf Grund der Wohnsitzerklärung stellte die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid fe... mehr lesen...
Der am 8. April 1966 in Grieskirchen geborene ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1973 in der Marktgemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (4730 Waizenkirchen) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit März 1997 ist er mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwer... mehr lesen...
Die am 4. Jänner 1971 in Rekawinkel geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit Dezember 1998 ist sie in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig, wohnt dort und tritt von ... mehr lesen...
Der am 2. Februar 1963 in Bad Hall geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in 4540 Pfarrkirchen bei Bad Hall gemeldet. Seit 1994 ist er Hälfteeigentümer einer dort gelegenen Liegenschaft mit einer dazugehörigen Eigentumswohnung im Obergeschoss. Seit 15. Juli 1999 ist... mehr lesen...
Der am 24. April 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (4150 Berg bei Rohrbach) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 1993 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. In seiner Wiener Mietwohnung ist... mehr lesen...
Der am 29. Jänner 1976 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte hatte von Geburt an bis zum Jahr 2000 seinen Hauptwohnsitz in Wien, seither ist er mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Pöggstall, gemeldet, in Wien bloß mit weiterem Wohnsitz. In seiner Wohnsitzerklärung vom 7. Mai 2001 gab der Zeitmitbeteiligte an, er halte sich an rund 150 Tagen im Jahr in Pöggstall, an rund 215 Tagen im Jahr hingegen in Wien auf. In Pöggstall wohne er mit seinen Elt... mehr lesen...