Der am 8. März 1974 in Schladming geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Kainisch, dem Wohnsitz seiner Eltern und seiner Brüder, gemeldet. Seit 11. Februar 1999 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XX, Wolfsaugasse 8/7, gemeldet. Er studiert in Wien und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien grundsätzlich von der Wiener Unterkunft aus an. Die Studientage verbringt der Zweitmitbeteiligte in Wien, die Ferientage und die Wochenend... mehr lesen...
Die am 3. April 1975 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Niederneukirchen gemeldet, wo sie mit ihren Eltern lebt. Seit 26. Jänner 1999 ist die Zweitmitbeteiligte in Wien nur mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet und ist in Wien berufstätig. Die Wochenenden verbringt sie in Niederneukirchen. Mit dem angefochtenen Bescheid hat der Bundesminister für Inneres den Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes an der Anschrift Niederneukirc... mehr lesen...
Der am 16. November 1975 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Sarleinsbach gemeldet. Er lebt dort gemeinsam mit seinen Eltern. Seit 25. Februar 1999 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien V gemeldet. Er studiert in Wien und verbringt die Ferientage und die Wochenenden überwiegend in Sarleinsbach. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters auf Aufhebung des H... mehr lesen...
Die 1971 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist (seit Geburt) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet, wo sie mit ihren Eltern lebt. Sie ist seit März 1999 mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo sie berufstätig ist und in einer "Genossenschafts- oder Mietwohnung" wohnt. Sie tritt den Weg zu ihrer Arbeitsstätte überwiegend von Wien aus an. Sie hält sich in Wien nur zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf, ansonsten ist ihr "soziales Um... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 15. November 1976 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Schlag bei Thalberg mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihren Eltern und ihrer Schwester in einem Eigenheim. Seit 5. Oktober 1998 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien V gemeldet. Sie studiert und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien III grundsätzlich von ... mehr lesen...
Der am 23. Jänner 1977 in Dornbirn geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz in Dornbirn gemeldet. Er lebt dort gemeinsam mit seinen Eltern im elterlichen Haus. Seit 31. März 1999 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien III gemeldet. Er betreibt das Doktoratsstudium und ist nach eigenen Angaben nicht mehr oft an seinem Studienort, da er das Doktoratsstudium auch von seinem Heimatort aus betreiben könne. Mit dem angefo... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 9. Juli 1979 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Pichl/Wels mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihren Eltern und ihrer Schwester in einem Eigenheim. Seit 30. Oktober 1998 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien IX gemeldet. Sie studiert in Wien und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien I grundsätzlich von der Wi... mehr lesen...
Der am 16. Juli 1974 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet, wo er bei seinen Eltern und seinem Bruder wohnt. Seit 14. Jänner 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo er studiert. Er tritt den Weg zur Studieneinrichtung überwiegend von Wien aus an. In Wien ist er einmal in der Woche als Rechtsanwaltsgehilfe tätig. Seinen Angaben zufolge hält er sich in Wien "maximal vier Tage in der Woche" ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien lediglich ihrem Studium nachgeht, hat im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse in ihrer Heimatgemeinde abgewiesen hat, ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien lediglich ihrem Studium nachgeht, hat im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse in ihrer Heimatgeme... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien lediglich ihrem Studium nachgeht, hat im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse in ihrer Heimatgeme... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Unter Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0935, vermag der Verwaltungsgerichtshof in der Annahme des Bundesministers für Inneres, die Betroffene (Studentin) habe an beiden gemeldeten Wohnsitzen Mittelpunkte ihrer Lebensbeziehungen und es liege daher ihr Hauptwohnsitz in ihrer He... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Betroffene, der in Wien lediglich seinem Studium nachgeht, hat im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen an der gemeldeten Adresse in dessen Heimatgemeinde abgewiesen hat... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Unter Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0935, vermag der Verwaltungsgerichtshof in der Annahme des Bundesministers für Inneres, die Betroffene (die in Wien studiert) habe an beiden gemeldeten Wohnsitzen Mittelpunkte ihrer Lebensbeziehungen und es liege daher ihr Hauptwohnsitz ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene ist eine typische Wochenpendlerin. In seinem Erkenntnis vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0945, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass dann, wenn die Lebensführung eines Wochenpendlers nicht über im Wesentlichen zufällige oder berufsbedingt entstandene lose gesell... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MRK Art8;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die aufrechte Ehe mit der mit Hauptwohnsitz in Wien gemeldeten Ehegattin und der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen und der Ehefrau in Wien ist allein die Bundeshauptstadt als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Betroffenen anzusehen, weil auch unter Bedachtn... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0974 E 11. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen (Studenten) an der gemeldeten Adresse in dessen Heimator... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MRK Art8;
Rechtssatz: Da beide Ehegatten in Wien berufstätig sind und das gemeinsame, 1989 geborene Kind in Wien die Schule besucht, sowohl der Ehegatte als auch der Sohn in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann die durch die Kapitalbindung für das Einfamilienhaus entstandene wirtschaftliche Bezi... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen (Studenten) an der gemeldeten Adresse in dessen Heimatort abgewiesen hat, hatte der Betroffene bereits das 26. Lebensjahr vollendet, sodass im Sinn des hg. Erkenntnisses vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0935, davon auszugehen ist, dass der Betroffene zum Studienort so intensive Lebensbeziehungen geknü... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Unter Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0935, vermag der Verwaltungsgerichtshof in der Annahme des Bundesministers für Inneres, der Betroffene (Student) habe am gemeldeten Hauptwohnsitz den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen und es liege daher sein Hauptwohnsitz in der betre... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen (eines Studenten) an der gemeldeten Adresse in dessen Heimatort abgewiesen hat, hat der Betroffene bereits das 26. Lebensjahr volle... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Unter Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0935, vermag der Verwaltungsgerichtshof in der Annahme des Bundesministers für Inneres, der Betroffene (Student) habe den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in seinem Heimatort und es liege daher sein Hauptwohnsitz in diesem Ort, eine ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene hat nur aus beruflichen Gründen eine Unterkunft in Wien. Ihre Freizeitgestaltung ist auf die Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes ausgerichtet, wo intensive gesellschaftliche bzw. familiäre Beziehungen bestehen und wo sie mit ihren Eltern lebt. Dass die Betroffene weitere gesellschaftliche bzw. fami... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen (Studenten) an der gemeldeten Adresse in dessen Heimatort abgewiesen hat, hat der Betroffene bereits das 26. Lebensjahr vollendet, ... mehr lesen...
Der am 26. September 1975 in Innsbruck geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1975 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994 (MeldeG), in Wattens, Höraltstraße, gemeldet. Er lebt dort gemeinsam mit seinen Eltern und seinem jüngeren Bruder. Seit Jänner 1999 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XVI., Gablenzgasse, gem... mehr lesen...
Die am 20. März 1971 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 21. Jänner 1992 bis 21. Mai 1992 sowie vom 5. Februar 1997 bis 25. Jänner 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Kainzgasse 2/2/7, gemeldet. Am 25. Jänner 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte ihren bisherigen weiteren Wohnsit... mehr lesen...
Die am 27. November 1938 in Wien geborene, verheiratete, seit Anfang Dezember 1998 pensionierte Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 10. Oktober 1973 bis 19. März 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Pezzlgasse 71-73/1/7, gemeldet. Am 19. März 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte St. Jakob im Walde, ... mehr lesen...
Der am 21. Mai 1962 in Pöllau geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Schönau 11, Gemeinde Schönegg bei Pöllau und seit 27. Jänner 1999 mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XVI., Haymerlegasse 11/28 gemeldet. Er ist in Wien berufstätig; die Wiener Wohnung dient ihm von... mehr lesen...
Der am 2. August 1962 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 26. Februar 1985 bis 8. Jänner 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Hernalser Hauptstraße 206/18, gemeldet. Am 8. Jänner 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Weissenbach an der Triesting, Furtherstraße 34, als Hauptwohnsitz und den bisherigen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Um dem Ziel des Reklamationsverfahrens gemäß § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 - "die Richtigkeit einer von einem Meldepflichtigen vorgenommenen Erklärung seines Hauptwohnsitzes im öffentlichen Interesse zu hinte... mehr lesen...