Die am 28. Februar 1978 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Braunau am Inn mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihren Eltern und mit ihrem Bruder. Seit 13. Jänner 2000 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien III gemeldet. Sie studiert und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien XII grundsätzlich von der Wiener Mietwohnung aus an. In der Wohnsitzerklärung (§ 15a Abs. 1 MeldeG) gab die Zweitmitbeteiligte an, sie verbringe in Wie... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Betroffene hat nicht nur familiäre Beziehungen zu ihrem Heimatort, sondern ist dort auch Eigentümerin eines Hauses, womit diese familiäre Bindung durch eine bedeutende wirtschaftliche Beziehung zum Heimatort verstärkt wird. Vor diesem Hintergrund kann nicht gesagt werden, dass die Betroffene im Heimatort ke... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 38-jährige, ledige Betroffene geht in Wien einer Berufstätigkeit nach. Sie macht soziale und familiäre Beziehungen zu Innsbruck geltend. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verleiht jedoch im Beschwerdefall der beruflichen Lebensbeziehung ein deutliches Übergewicht. Demgegenüber tritt be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene, der mit einer in Linz wohnhaften Frau verheiratet ist und dort mit ihr wohnt, hat in Linz einen "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen". Er arbeitet in Wels und verbringt seine Freizeit zumeist mit seiner Frau in S (Heimatort), aber auch auf d... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufstätigkeit des Betroffenen in Wien, insbesondere aber die Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern schafft eine derartige Gebundenheit an Wien, dass dem Wohnsitz in Windhaag - trotz der dort für seine Mutter zu erbringenden Betreuungsleistungen - ein Mittelpunktchara... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der ledige 28-jährigen Betroffene geht in Wien seiner Berufstätigkeit nach. Er macht soziale und familiäre Beziehungen zu seinem Heimatort (Lendorf, Bezirk Spittal an der Drau) geltend, die in Wien nicht bestünden. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verlei... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Im Bereich des Reklamationsverfahrens nach dem MeldeG kann eine außereheliche Lebensgemeinschaft, die dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht, insofern einer Ehe gleichgestellt werden, was aber nur für die unstrittige Lebensgemeinschaft gelten kann, weil die be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 22-jährige Betroffene geht in W (gelegentlich) einer Beschäftigung nach und wohnt in W gemeinsam mit ihrem Ehegatten. Sie macht familiäre Beziehungen zu B. geltend, die in W nicht bestünden. Wohl spielt bei der erfor... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene hat seine überwiegenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensbeziehungen in M. Familiäre Beziehungen bestehen an beiden festgestellten Wohnsitzen. Die in § 1 Abs. 7 MeldeG genannten Lebensbeziehungen zum früheren Hauptwohnsitz Wien bestehen daher nur mehr in untergeordnete... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 31-jährige Betroffene geht in Kitzbühel einer Beschäftigung nach, und ihr Weg geht vom dortigen Wohnsitz aus zur Arbeitsstätte. Dass die Wohnsitznahme in Kitzbühel ausschließlich berufsbedingt erfolgt wäre, erscheint bei zwei unmittelbar benachbarten Ge... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene ist zwar in Wien berufstätig und wohnt dort mit seiner Ehegattin, sodass die Mittelpunktqualität von Wien außer Zweifel steht. Seine berufliche Tätigkeit ist jedoch nicht auf Wien konzentriert, vielmehr betreut er Kunden in der Oststeiermark,... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien lediglich ihrem Studium nachgeht, hat im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet. Unter Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0935, vermag der Verwaltungsgerichtshof in der Annahme des Bundesministers... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Durch das im Heimatwohnort bestehende Eigenheim und die damit verbundene Erhaltung des Hauses besteht neben der festgestellten gesellschaftlichen Beziehung auf Grund der Kapitalbindung eine massive wirtschaftliche Beziehung des Betroffenen zum Heimatwohnort (Hinweis E 29.1.2002, 2001/05/0982). ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Zwar haben sogenannte "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, damit keinen Hauptwohnsitz begründet (Hinweis E 13.11.2001, 2001/05/0945), das Kriterium "nur aus beruflichen Gründen" kann aber nicht vor... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Bei Studenten ist im Wesentlichen darauf abzustellen, ob das 26. Lebensjahr vollendet ist; verzögert sich das Studium dermaßen, dass auch die Altersgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird, ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die Nahebeziehung... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 30-jährige, ledige Betroffene geht in Wien einer Berufstätigkeit nach. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verleiht der beruflichen Lebensbeziehung ein deutliches Übergewicht. Demgegenüber tritt bei der im Reklamationsverfahren gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der nunmehr 49-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und wohnt in Wien in der Mietwohnung seiner Lebensgefährtin, deren Hauptwohnsitz in Wien ist. Er hat in der Mietwohnung seiner Lebensgefährtin nur aus beruflichen Gründen Unterkunft gen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Sogenannte "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, haben damit keinen Hauptwohnsitz begründet (Hinweis E 13.11 2001, 2001/05/0945). Andererseit... mehr lesen...
Der am 17. Feber 1979 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 14. Mai 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo er studiert. In einer am 20. April 2001 im Gemeindeamt des erstmitbeteiligten Bürgermeisters niederschriftlich abgegeben und an die belangte Behörde gerichteten Erklärung gab der Zweitmitbeteiligte an, er wähle seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde des e... mehr lesen...
Der am 24. April 1967 in Wien geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte war vom 10. Oktober 1973 bis zum 6. April 1983 mit Hauptwohnsitz (ordentlichem Wohnsitz) in Wien gemeldet. Seither ist er mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Weißensee) gemeldet. Im zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren gab der mitbeteiligte Bürgermeister der belangten Behörde mit Schreiben vom 16. Dezember 1999 bekannt, der Zweitmitbeteiligte habe am 7. April 1983 gemeinsam mi... mehr lesen...
Die am 10. August 1974 in Lienz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit ihrer Kindheit in Nikolsdorf / Bezirk Lienz mit Hauptwohnsitz gemeldet. Seit 24. Mai 2000 ist sie mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig, wobei sie angab, 12-Stunden-Dienste zu absolvieren. Sie bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Untermietwohnung (nähere Angaben über Größe und Ausstattung der Wohnung fehlen). In der Wohnung in Nikolsd... mehr lesen...
Der am 11. Dezember 1974 in der Steiermark geborene, ledige Zweitmitbeteiligte hat seit 11. Juni 1991 einen weiteren Wohnsitz in Wien. Als Hauptwohnsitz bezeichnete er 9314 St. Georgen am Längsee. In Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes gab der Zweitmitbeteiligte am 7. August 2000 an, er bewohne in St. Georgen eine Wohnung in Untermiete gemeinsam mit seiner Schwester, die dort ihren Hauptwohnsitz hat; andere Familienmitglieder wohnten nicht in dieser Gemeinde. Er verbri... mehr lesen...
Die am 20. Feber 1975 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Linz gemeldet, wo sie mit ihren Eltern und einer Schwester wohnt. Seit 15. November 1996 ist sie mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo sie studiert. Sie tritt den Weg zur Studieneinrichtung im Regelfall von Wien aus an. Im Verfahren vor der belangten Behörde gab die Zweitmitbeteiligte bekannt, sie halte sich an rund 120 Tagen im Jahr in Linz auf, und zwar zum Wochenende und auch teilweise in den "S... mehr lesen...
Die am 1. Juli 1976 in Mödling geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Baden gemeldet. Seit 16. April 1999 ist die Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig (sie bezeichnet sich selbst als "Angestellte") un... mehr lesen...
Der am 14. August 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (kurz: Z) gemeldet. Er ist seit 14. April 1999 mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Der erstmitbeteiligte Bürgermeister äußerte sich in einer Stellungnahme an die Belangte Behörde vom 5. Feber 2000 zum Antrag des Beschwerdeführers ablehnend und verwies auf eine mit dem Zweitmitbeteiligten am 3. Feber 2000 aufgenommen Niederschrift. Darin hatte ... mehr lesen...
Die am 23. Juni 1975 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte hat seit 28. November 1999 einen weiteren Wohnsitz in Wien, als Hauptwohnsitz hat sie Sattledt bezeichnet. Zunächst gab sie an, dass sie ungefähr 170 Tage des Jahres in Wien und ungefähr 180 Tage am meldemäßigen Hauptwohnsitz verbringe. Den Weg zur Arbeitsstätte (Vösendorf) trete sie überwiegend von Wien aus an. Die Eltern und ihre Geschwister seien in Sattledt ihre Mitbewohner und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet. In ihrer ... mehr lesen...
Der am 30. März 1972 (in Wien) geborene, ledige Erstmitbeteiligte ist (jedenfalls) seit 7. Oktober 1981 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (in der Folge kurz: J) gemeldet. Seit 14. März 1993 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. In einem vom Beschwerdeführer ausgesandten Fragebogen zur Feststellung des Hauptwohnsitzes gab der Zweitmitbeteiligte am 17. Juli 2000 unter anderem an, er halte sich rund 100 Tage im Jahr in J, sowie 265 Tage im J... mehr lesen...
Der am 14. Februar 1978 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Egg/Bregenzerwald mit Hauptwohnsitz gemeldet. Er lebt dort gemeinsam mit seinen Eltern und seinen Geschwistern. Seit 28. Jänner 2000 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien V gemeldet. In der Wohnsitzerklärung (§ 15a MeldeG) gab der Zweitmitbeteiligte an, er studiere in Wien und trete den Weg zum Studienplatz in Wien I grundsätzlich von der Wiener Wohnung aus an. In der Wiener Wohnung lebe e... mehr lesen...
Der am 15. Juni 1975 in Schwaz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt in Jenbach mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 9. März 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Der Zweitmitbeteiligte besucht in Wien einen zweijährigen Ausbildungslehrgang und bewohnt am gemeld... mehr lesen...
Die am 30. Dezember 1979 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte hat seit 4. November 1999 einen weiteren Wohnsitz in Wien; als Hauptwohnsitz gab sie "Stein 4, Lassing" an. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde zuletzt vom Beschwerdeführer die Wohnsitzerklärung der Zweitmitbeteiligten vom 15. Mai 2001 vorgelegt. Danach verbringt die Zweitmitbeteiligte am Hauptwohnsitz 180, am Nebenwohnsitz 235 Tage im Jahr; in der Unterkunft am Hauptw... mehr lesen...