Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 283

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0985

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0982 E 29. Jänner 2002 RS 2 Stammrechtssatz Für das vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. September 2001, G 139/00-10, u.a., als verfassungskonform bewertete Reklamationsverfahren gilt, dass nur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0991

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1023

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1020 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1015

Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MRK Art8;
Rechtssatz: Da beide Ehegatten in Wien berufstätig sind und sowohl die Ehegattin als auch der 1981 geborene Sohn in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann die durch die Kapitalbindung für das Wohnhaus entstandene wirtschaftliche Beziehung jedenfalls noch nicht als derart intensiv angeseh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1092

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028MeldeG 1991 §17 Abs1MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1029 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Lösung der im Reklamationsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage des Hauptwohnsitzes des Betroffenen hängt an dem materiell-rechtlichen Kriterium "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen". Bei der Beurteilung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1047

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1031

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Betroffene hat auf Grund des Schwerpunktes seiner beruflichen Tätigkeit in Wien in dieser Stadt einen "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen". In Anbetracht des angegebenen weitaus überwiegenden Aufenthaltes in Wien kann von einem "Wochenpendler" keine Rede sein; es muss vielmehr davon ausgegangen werden,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/01/29 2001/05/1020

Rechtssatz: Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zwei oder mehrere "Mittelpunkte der Lebensbeziehungen" des Betroffenen hervorgekommen sind (also wenn ausnahmsweise zwei oder mehrere Wohnsitze des Betroffenen solche Mittelpunkte darstellen, wobei die vom Betroffenen vorgenommene Bezeichnung eines Hauptwohnsitze... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1108

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde von der Betroffenen (unwidersprochen) angegeben, dass für sie Familienbeihilfe bezogen wird, sodass dem Studienort (Wien) keine Mittelpunktqualität zukäme. Die unstrittige Lebensgemeinschaft mit einem Studenten, der das 26. Lebensjahr schon vollendet hat (und dessen (Neben-)Wohnsit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1014

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0945 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Der VwGH verkennt nicht, dass die aus beruflichen Gründen getroffene Wahl eines weiteren Wohnsitzes für den Betroffenen notgedrungen dort auch die zum Ausgleich erforderliche Freizeitgestaltung mit sich bringt und zu gesellschaftlichen un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0955

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ein Reklamationsverfahren wird nur dann für den antragstellenden Bürgermeister erfolgreich sein, wenn der Betroffene ein "überwiegendes Naheverhältnis" an einem Ort behauptet, an dem er keinen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen (§ 1 Abs. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1006

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1000 E 11. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen (eines Studenten) an der gemeldeten Adresse in dessen He... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0983

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die 25-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und studiert in Wien. Wegen der Ausübung eines Berufes VERBUNDEN MIT einem Studium in Wien kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass zwei Wohnsitze der Betroffenen den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen darstellen. Die erforderliche Gesamtbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1047

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der nunmehr 27-jährige Betroffene wohnt schon seit 10 Jahren den überwiegenden Teil des Jahres in Wien und ist dort seit längerer Zeit berufstätig. Er bewohnt in St. Georgen am Längsee eine Wohnung in Untermiete. Hier kommt dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, dass der Betroffene schon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0983

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Bezüglich der Beweismittelbeschränkung im Reklamationsverfahren gemäß § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 ist auf das E VfGH 26.9.2001, G 139/00 u.a., zu verweisen. Für das Reklamationsverfahren gilt daher, dass nur die im § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 angeführten Beweismitt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/01/29 2001/05/1029

Rechtssatz: Die Lösung der im Reklamationsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage des Hauptwohnsitzes des Betroffenen hängt an dem materiellrechtlichen Kriterium "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen". Bei der Beurteilung dieses Tatbestandsmerkmales kommt es auf eine Gesamtschau an, bei welcher die Bestimmungskriterien des § 1 Abs. 8 MeldeG (in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 28/2001) maßgeblich sind: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des We... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1024

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien ihrem Studium nachgeht, hatte im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse in der Heimat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0983

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1020

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall steht fest, dass der bei Bescheiderlassung nahezu 34-jährige Betroffene einer Beschäftigung sowohl in Wien als auch in Linz nachgeht und in Wien mit seiner Ehefrau und seiner Tochter wohnt, deren Hauptwohnsitz Wien ist. Er macht insbesondere gesellschaftliche Beziehunge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0991

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1092

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6MeldeG 1991 §1 Abs7MeldeG 1991 §17 Abs1MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2MeldeG 1991 §17 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1020 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis des Erm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0985

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/1041

Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 24. November 1977 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Wolfern mit Hauptwohnsitz gemeldet. Er lebt dort gemeinsam mit seinen Eltern. Seit 19. März 1999 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Über Aufforderung der belangten Behörde gab der Zweitmitbeteiligte an, er studiere in Wien und trete den Weg zum Studienplatz grundsä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/1072

Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 27. Juli 1977 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Höfen mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihren Eltern und ihrer Schwester. Seit 1. Oktober 1998 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien III gemeldet. Sie studiert in Wien I und tritt den Weg zum Studienplatz grundsätzlich von der Wiener Wohnung aus an. Diese bewo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/0994

Der am 15. April 1974 in Innsbruck geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Birgitz, dem Wohnsitz seiner Eltern und seines Bruders, gemeldet. Seit 29. Jänner 1999 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Er studiert in Wien und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien grundsätzlich von der Wiener Unterkunft aus an. Die Studientage verbringt der Zweitmitbeteiligte laut seiner Angabe in Wien, die Ferientage und die Wochenenden ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/0931

Die am 14. Mai 1964 in Thessaloniki geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte war von 19. Juli 1985 bis 14. Mai 1999 mit Hauptwohnsitz in Wien XIV, Isbarygasse 5-7, gemeldet. Am 14. Mai 1999 meldete sich die Zweitmitbeteiligte in Steinriegl, Gemeinde Gedersdorf, mit Hauptwohnsitz, der bisherige Hauptwohnsitz in Wien wurde als weiterer Wohnsitz deklariert. In Steinriegl hat die Zweitmitbeteiligte gemeinsam mit ihrem Ehemann ein Einfamilienwohnhaus errichtet. Sowohl die Zweitmitbet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/0989

Die am 13. November 1976 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Ottensheim mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort mit ihren Geschwistern bei ihren Eltern in deren Eigenheim. Seit 18. Februar 1999 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie studiert in Wien und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien grundsätzlich von ihrer Wiener Unterkunft aus an, die sie nach ihren Angaben alleine bewohnt. Die Studientage verbringt die Zweitmitbeteili... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/0973

Der am 26. März 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Dort haben auch seine Eltern und seine Großmutter ihren Hauptwohnsitz. Seit 2. Oktober 1991 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo er studiert. Er tritt den Weg zur Studieneinrichtung überwiegend von Wien aus an. In Wien wohnt er in der Wohnung seiner Großmutter. Seinen letzten Angaben zufolge hält er sich in Wien studienbedingt ca. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/1002

Die am 26. November 1979 in Schwaz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Maurach, Gemeinde Eben am Achensee gemeldet. Sie lebt dort bei ihren Eltern in deren Eigenheim. Seit 9. März 1999 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien IV gemeldet. Sie studiert in Wien und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien grundsätzlich von ihrer Wiener Unterkunft aus an, die sie nach ihren Angaben alleine bewohnt. Die Zweitmitbeteiligte studiert Kunstgeschichte und arbeit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/0999

Der am 11. September 1958 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit 1986 in Bruck-Waasen mit Hauptwohnsitz gemeldet. Seit 30. März 1999 ist er an den Unterkunft in Wien XV, Meiselstraße 8/1/9, mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Die Ehefrau des Zweitmitbeteiligten ist an dieser Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet. Die Arbeitsstätte des Zweitmitbeteiligten und der Ehefrau liegt in Wien. Einen ausbildungsmäßigen - weiteren Mittelpunkt - seiner Lebensbeziehung als Student ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

Entscheidungen 181-210 von 283

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