Der am 27. Juli 1958 in Wien geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte war von 6. September 1977 bis 15. Februar 1999 mit Hauptwohnsitz in Wien gemeldet. Am 15. Februar 1999 meldete sich der Zweitmitbeteiligte in Litschau mit Hauptwohnsitz, der bisherige Hauptwohnsitz in Wien wurde als weiterer Wohnsitz deklariert. In Litschau hat der Zweitmitbeteiligte ein Wohnhaus erworben. Der Zweitmitbeteiligte ist in Wiener Neudorf und in Wien berufstätig, die Ehefrau ist in Wien berufstätig... mehr lesen...
Der am 20. September 1977 in Bregenz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Bregenz gemeldet. Seit 18. Oktober 1996 ist der Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Der Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig, er ist selbständiger Tontechniker. Er bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Wohnung (nähere Angaben über Größe und Ausstattung der Wohnung fehlen) gemeinsam mit einer 1977 geborenen Lebensgefährtin. In der Wohnung in... mehr lesen...
Der am 16. März 1980 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Hellmonsödt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 29. März 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Der Zweitmitbeteiligte arbeitet in Wien und bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Wohnung (nähere An... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 16. Juni 1980 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit ihrer Geburt in Großarl mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern in einem Eigenheim. Seit 1. Oktober 1999 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XII gemeldet. Sie studiert und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien IV grundsätzlich von der Wiener Mie... mehr lesen...
Die am 5. Dezember 1962 in Gröbming geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Gröbming mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 5. Jänner 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien und im Ausland berufstätig (nähere Angaben über Art der beruflichen Tätigkeit fe... mehr lesen...
Die am 27. Februar 1966 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 14. November 1995 in St. Michael im Burgenland (Bezirk Güssing) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetztes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 idF des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; MeldeG), in Wien mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Vom 4. Juni 1985 bis 14. November 1995 hatte sie in Wien ihren Hauptwohnsitz. Die Zweitmitbeteiligte ist am Flughafen Wien-Schwech... mehr lesen...
Die am 21. Juni 1963 geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 23. September 1991 bis 27. Jänner 1995 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien gemeldet. Seit 29. Jänner 1995 ist die Zweitmitbeteiligte mit Hauptwohnsitz in Graz gemeldet; eine neue Wiener Adresse gab sie als weiteren Wohnsitz an. Die... mehr lesen...
Die am 25. Jänner 1976 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist (seit ihrer Geburt) in Klagenfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihren Eltern und einer ihrer Schwestern. Seit 22. März 1999 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XXI gemeldet. Sie arbeitet in Wien und tritt den Weg zum Arbeitsplatzplatz grundsätzlich von ihrer Wiener Mietwohnung aus an. Eine weitere Schwester der Zweitmitbeteiligten lebt ebenfalls (mit einem weiteren ... mehr lesen...
Der am 3. März 1962 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (in der Folge kurz: S) gemeldet. Seit 26. Feber 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Der erstmitbeteiligte Bürgermeister brachte in einer Stellungnahme an die belangte Behörde vom 5. Jänner 2000 unter anderem vor, der Zweitmitbeteiligte wohne seit seiner Geburt in S. Dort führten seine Eltern, die ebendort wohnten, e... mehr lesen...
Der am 11. Feber 1971 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Dort leben auch seine Eltern. Seit 12. November 1990 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo er studiert. Er tritt den Weg zur Studieneinrichtung von Wien aus an. Im Zuge des Verwaltungsverfahrens gab er der belangten Behörde mit Eingabe vom 31. Jänner 2000 bekannt, er sehe seinen Lebensmittelpunkt auf Grund seines "Familienlebens, F... mehr lesen...
Die am 4. Jänner 1976 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Tadten mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern. Seit 12. Juni 1997 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. In der Wohnsitzerklärung (§ 15a Abs. 1 MeldeG) gab die Zweitmitbeteiligte an, sie studiere in Wien und trete den Weg zum Studienplatz in Wien grundsätzlich von der Wiener Wohnung aus an. Die Wiener Wohnung bewohne sie gemeinsam mit i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Der am 14. Mai 1966 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit 23. Mai 1966 in Linz gemeldet. Seit 27. April 1999 ist er in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Der erstmitbeteiligte Bürgermeister vertrat im Verwaltungsverfahren die Auffassung, der Zweitmitbeteiligte habe seinen Hauptwohnsitz in Linz. In einer Stellungnahme an die belangte Behörde (es handelt sich um ein formularmäßiges Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes) vom 26. März 2000 brachte der Zwe... mehr lesen...
Der am 2. Februar 1977 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte war zunächst bis zum 15. Juni 1998 in St. Veit an der Glan, Bahnweg 84, mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ab diesem Zeitpunkt meldete er als neuen Hauptwohnsitz Wien IX, Spittelauer Lände 9. Am 3. März 1999 verlegte er den Hauptwohnsitz zurück nach St. Veit an der Glan, an der Adresse in Wien meldete er einen weiteren Wohnsitz. Im Zuge des vom beschwerdeführenden Bürgermeister eingeleiteten Reklamationsverfahrens gab der Zweitm... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2000 beantragte der Beschwerdeführer die Einleitung eines Reklamationsverfahrens gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG mit dem Vorbringen, die Zweitmitbeteiligte habe seiner Auffassung nach den alleinigen Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Landeshauptstadt Linz, wo sie aber nur mit weiterem Wohnsitz und nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sei. Sie lebe nämlich in Linz mit einem in Linz gemeldeten 25 jährigen Mann in Lebensgemeinschaft. Der Beschwerdeführer geh... mehr lesen...
Der am 29. April 1974 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Oberschützen, dem Wohnsitz seiner Mutter und Großmutter, gemeldet. Seit 30. Dezember 1998 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XVI gemeldet. Er studiert in Wien und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien grundsätzlich von der Wiener Unterkunft aus an. Die Studientage verbringt der Zweitmitbeteiligte in Wien, die Ferientage und die Wochenenden hingegen am meldemäßigen ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 8. Juni 1979 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Steyr mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihrem Vater (an anderer Stelle: mit ihren Eltern) in einer Mietwohnung, wo ihr ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Seit 1999 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie studiert dort und tritt den Weg zum Studienplatz grund... mehr lesen...
Die am 18. Dezember 1977 geborene, ledige Mitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet (gemäß dessen Gegenschrift seit Geburt). Sie wohnt dort bei ihren Eltern. Seit 3. März 1999 ist sie mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo sie studiert. Den Weg zur Studieneinrichtung tritt sie überwiegend von Wien aus an. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters auf Aufhe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 2. August 1978 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Kohlschwarz bei Kainach gemeldet, wo er bei seinen Eltern in deren Einfamilienhaus lebt. Seit 1. Jänner 1999 ist der Zweitmitbeteiligte in Wien mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet und ist in Wien berufstätig. In Wien lebt er mit einer Lebensgefährtin, die in Wien-Schwechat arbeitet, ebenfalls ... mehr lesen...
Die am 25. Juli 1975 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 14. April 1999 ist sie mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo sie einem Doktoratsstudium obliegt. Weiters ist sie in Wien berufstätig (Universitätsassistentin). Im Zuge des Verwaltungsverfahrens gab sie der belangten Behörde am 26. Jänner 2000 bekannt (es ist dies ein formularmäßiges "Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes"), ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall kommt dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, dass am Ort der Berufsausübung eine Lebensgemeinschaft mit einer Person besteht, die in Wien ihren Hauptwohnsitz hat. Damit tritt zur beruflichen Lebensbeziehung eine gesellschaftliche (familiäre) hinzu, sodass dem Ort der Be... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien lediglich ihrem Studium nachgeht, hatte im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse in i... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Betroffene auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit in Wien in dieser Stadt einen "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen" hat. Der Beschwerdefall ist aber dadurch gekennzeichnet, dass der Betroffene familiäre Beziehungen zu Weißensee hat, wobei hier dem Umstand besondere Bedeutung zukommt... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene (der Student ist) hatte zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen an der gemeldeten Adresse im Heimatort abgewiesen hat) das 26... mehr lesen...
Rechtssatz: Für das vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. September 2001, G 139/00-10, u.a., als verfassungskonform bewertete Reklamationsverfahren gilt, dass nur die im § 17 Abs. 3 MeldeG angeführten Beweismittel zulässig sind; die Parteien trifft eine besondere Mitwirkungspflicht. Im RIS seit 11.04.2002 mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse im Heimatort abgewiesen wurde, war die Betroffene, die in Wien einem Doktoratsstudium obliegt, 25 1/2 Jahre alt, hatte somit das 26. Leb... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die nunmehr 39-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und wohnt in Wien in ihrer Wohnung; sie macht wirtschaftliche und gesellschaftliche, insbesondere familiäre Beziehungen zum Heimatort geltend, die in Wien nicht bestünden, zumal sie auch oft im Ausland und nur fallweise in Wien sei. Durc... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ausgehend von der Wohnsitzerklärung steht im Beschwerdefall fest, dass die 27-jährige, ledige Betroffene in Wien einer zeitintensiven Berufstätigkeit nachgeht. Sie macht soziale und familiäre Beziehungen zu ihrem Heimatort geltend, die in Wien nicht bestünden. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verleiht der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene hat sich am weiteren Wohnsitz vor Erlassung des Bescheides, mit dem der Landeshauptmann von Oberösterreich den Antrag des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz auf Durchführung eines Reklamationsverfahrens abgewiesen un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0982 E 29. Jänner 2002 RS 2 Stammrechtssatz Für das vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. September 2001, G 139/00-10, u.a., als verfassungskonform bewertete Reklamationsverfahren gilt, dass nur... mehr lesen...