Norm: ABGB §94EheG §66
Rechtssatz: Der auf dem Versorgungsausgleich nach Schweizer Recht beruhende Teil der Altersrente der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) ist bei der Unterhaltsbemessung entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu öffentlich-rechtlichen Leistungen als Eigeneinkommen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 113/17d Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2ASVG §292 Abs3EheG §66
Rechtssatz: Erbringt die unterhaltsberechtigte Person im Familienverband Pflegeleistungen für ein pflegebedürftiges Kind, ist das von diesem bezogene Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung als (fiktives) Eigeneinkommen der unterhaltsberechtigten Person anzurechnen, soweit das Pflegegeld nicht zur Abdeckung notwendiger Fremdleistungen in Anspruch genommen wird. Die tatsächliche Verwendung des Pflegegelde... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Eigeneinkommen des nach § 66 EheG unterhaltsberechtigten Ehegatten, das dieser nur aus Not wegen Unterhaltsverletzungen des anderen Ehegatten erzielen muss, mindert den Unterhaltsanspruch nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 311/05m Entscheidungstext OGH 26.01.2006 6 Ob 311/05m European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VIIcABGB §1431 AZPO §226 Abs1EheG §66
Rechtssatz: Eine Klage auf Rückzahlung bestimmter Leistungen auf Grund eines rechtskräftigen Unterhaltstitels wegen einer nach Schluss der Verhandlung im Titelprozess eingetretenen wesentlichen Änderung der für die Unterhaltsbemessung relevanten Tatsachen muss als Erfolgsvoraussetzung nicht mit einem Begehren verknüpft sein, nach dem das (teilweise) Erlöschen der im Vorprozess titulierten Un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1220EheG §66
Rechtssatz: Die Höhe des Unterhalts eines nach § 66 EheG unterhaltsberechtigten Ehegatten wird in der Praxis nach der Prozentmethode bemessen. Weitere Unterhaltspflichten des Unterhaltsschuldners werden durch Verminderung der Prozentsätze, und nicht als Abzugspost von der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Handelt es sich beim Ausstattungsanspruch aber um einen aus der Unterhaltspflicht der Eltern hervorgehenden Unterh... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2EheG §66EStG §33 Abs4 Z3
Rechtssatz: Der Kinderabsetzbetrag bezweckt nicht die Entlastung des Geldunterhaltsschuldners eines (geschiedenen) Ehegatten. Jedenfalls bei gehobenem Einkommen des Unterhaltspflichtigen erschöpft sich dessen Zweck in der steuerlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung der Geldunterhaltsansprüche seiner Kinder. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §140 Abs2 BbABGB §140 Abs2 BdEheG §66FamLAG §9FamLAG §9a Abs1FamLAG §9bFamLAG §9cFamLAG §12a
Rechtssatz: Der Mehrkindzuschlag ist ein Bestandteil der Familienbeihilfe; er teilt deshalb deren rechtliches Schicksal. Er ist somit, soweit er nicht der steuerlichen Entlastung des für Kinder geldunterhaltspflichtigen Elternteils dient, kein frei verfügbares Einkommen des betreuungspflichtigen Elternteils und bei der Ermittlung... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2EheG §66EStG §33 Abs4 Z2
Rechtssatz: Der Steuervorteil eines Alleinerziehers aus der Geltendmachung des Alleinerzieherabsetzbetrags gemäß § 33 Abs 4 Z 2 EStG bezweckt nicht die Entlastung des gegenüber dem Alleinerzieher geldunterhaltspflichtigen (geschiedenen) Ehegatten. Dieser Steuervorteil ist daher bei Ermittlung des Geldunterhaltsanspruchs des alleinerziehenden (geschiedenen) Ehegatten nicht als Eigeneinkommen in Anschla... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §140 Abs2 BbABGB §140 Abs2 BdEheG §66FamLAG §12a
Rechtssatz: Der Teil der Familienbeihilfe, der nicht der steuerlichen Entlastung von Geldunterhaltsschuldnern dient, ist seinem rechtlichen Wesen nach kein frei verfügbares Einkommen des Elternteils, der Kinder, für die Familienbeihilfe gewährt wird, in seinem Haushalt betreut; er ist vielmehr Betreuungshilfe für die mit der Pflege und Erziehung von Kindern verbundenen Las... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §68EheG §68aEheG §69b
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch nach § 68a EheG ist nach dem konkreten Bedarf des Unterhaltsberechtigten in einem Zwischenbereich der nach der bisherigen Rechtsprechung geltenden Prozentsätze nach § 68 und § 66 EheG von 15 % - 33 % des Einkommens des Verpflichteten auszumitteln, wobei der angemessene Unterhalt gemäß § 66 EheG tunlichst nicht erreicht werden soll und von dem so ermittelten Grundbetrag ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Privatentnahmen der Unterhaltsberechtigten, die (dauernd) keine Deckung im Erfolg des von ihr geführten Unternehmens finden, kommen dem Unterhaltsverpflichteten nicht als unterhaltsmindernd zugute. Entscheidungstexte 3 Ob 130/00i Entscheidungstext OGH 20.09.2000 3 Ob 130/00i European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BcEheG §66
Rechtssatz: Gründet ein selbständig Erwerbstätiger weitere Unternehmen, so ist ex ante zu beurteilen, ob dieses Verhalten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - also angesichts der damaligen Marktlage, des Kapitaleinsatzes und einer realistischen Prognose unter Heranziehung aller bedeutsamen Parameter - sinnvoll oder gar durch betriebswirtschaftliche Erfordernisse des bereits bestehenden Unternehmens geboten... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Bei der Frage der Zumutbarkeit der Erwerbstätigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten wird keine Differenzierung danach vorgenommen, ob es sich um ein Kind des Unterhaltspflichtigen handelt oder nicht. Auch auf Seiten des Unterhaltsschuldners sind Sorgepflichten für weitere geborene Kinder nach der Scheidung zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Unterhaltsvergleiche, denen als eine im redlichen Verkehr geltende Ge... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Das einem Unterhaltsberechtigten zustehende unentgeltliche Wohnrecht verringert dessen Bedürfnisse; darauf ist bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts Bedacht zu nehmen. Hiebei ist zu berücksichtigen, welchen Wohnungsstandard sich der Unterhaltsberechtigte aufgrund seiner Einkommenssituation und Vermögenssituation leisten könnte. Soweit sich der Unterhaltsberechtigte infolge Veräußerung von Vermögen beziehungswe... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66
Rechtssatz: Anwaltskosten und Mediationskosten rechtfertigen keine Abzüge von der Bemessungsgrundlage. Hingegen stellen gesetzliche Sozialversicherungskosten des Unterhaltsschuldners abzugsfähige Posten dar, weil sie der Existenzsicherung des Unterhaltsschuldners dienen. Entscheidungstexte 5 Ob 38/99w Entscheidungstext OGH 13.04.1999 5 Ob 38/99w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66
Rechtssatz: Nach dem klaren, unmissverständlichen Wortlaut des § 66 EheG ist der Unterhaltsanspruch des schuldlos geschiedenen Ehegatten gegenüber eigenen Einkünften und eigenem Vermögen subsidiär. Pensionseinkommen, auf das der Bezieher einen unbedingten Anspruch hat, ist aber in voller Höhe Einkommen, gleichgültig aufgrund welcher in der Vergangenheit liegender Umstände die tatsächlich ausgezahlte Höhe basiert. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs1 Ia9ABGB §1295 Abs1 IcEheG §66EheG §69a
Rechtssatz: Kosten des "Abwicklungsinteresses" nach Ehescheidung sind auch solche Ehefolgekosten, die ein geschiedener Ehegatte aufzuwenden hat, um jene Tatsachen zu ermitteln, die allenfalls zum Ruhen des verglichenen Unterhaltsanspruchs des anderen geschiedenen Ehegatten führen (hier: Detektivkosten zur Ausforschung einer nachehelichen Lebensgemeinschaft). Sie können als Schadeners... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 ffEheG §66EheG §68EheG §73EheG §80
Rechtssatz: "Not" ist dann gegeben, wenn das Existenzminimum nicht erreicht wird. Der Ausgleichszulagenrichtsatz legt das (konventionelle) Existenzminimum fest. Auch für die Bemessung des notdürftigen Unterhaltes nach § 73 EheG ist der Richtsatz für die Ausgleichszulagen maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 99/98t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ZPO §528 Abs1 HEheG §66
Rechtssatz: In der Festsetzung des einstweiligen Unterhalts der gefährdeten Partei (= einkommenslose Ehefrau) mit vierzig Prozent der Bemessungsgrundlage wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls liegt jedenfalls kein gravierender Entscheidungsfehler, der eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO aufwirft und deshalb einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshofs bedarf. ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 litaABGB §94ZPO §272cEheG §66
Rechtssatz: Wurde die Ehe mit Teilurteil, in dem der Verschuldensausspruch dem Endurteil vorbehalten wurde, rechtskräftig geschieden, kann zwar eine einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 lit a EO aufrecht erhalten werden, die gefährdete Partei trifft aber die Behauptungslast und Bescheinigungslast, daß ihr nach den Bestimmungen der §§ 66 ff EheG auch nach Rechtskraft der Scheidung gesetzlicher Unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BdEheG §66
Rechtssatz: Von einem selbständig Erwerbstätigen erbrachte Ausgedingsleistungen können die Unterhaltsbemessungsgrundlage verringern, wenn sie als Entgelt für die Übernahme eines Betriebes erbracht werden und somit Voraussetzungen für die Schaffung einer - auch dem Unterhaltsberechtigten zugute kommenden - Erwerbsmöglichkeit sind. In einem solchen Fall stellen die Ausgedingsleistungen eine Investition in eine a... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §80
Rechtssatz: Die Frage, ob sich der Unterhalt des Berechtigten durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit mindert, ist beim vertraglichen Unterhalt nicht auf Grund des § 66 EheG sondern durch Vertragsauslegung zu beantworten. Im Zweifel ist jedoch davon auszugehen, daß die Parteien eine Gültigkeit der Umstandsklausel auch für diesen Fall nicht abbedingen wollten, und daher der ursprünglich aus berücksichtigungswürdigen Gründen ... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Bei den Zinsenerträgnissen eines Sparguthabens des unterhaltsfordernden Ehegatten handelt es sich grundsätzlich um bemessungsrelevante Einkünfte im Sinne des § 66 EheG. (Hier: Einbeziehung der Zinsen zur Deckung des Unterhaltes des unterhaltsfordernden Ehegatten verneint). Entscheidungstexte 5 Ob 65/97p Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 65/97p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AcABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AcEheG §66
Rechtssatz: Gemischte Unterhaltsleistungen (Geldleistungen und Naturalleistungen) sind dann, wenn eine Verpflichtung zur Leistung eines Geldunterhalts besteht, grundsätzlich unzulässig. Entscheidungstexte 10 Ob 118/97v Entscheidungstext OGH 29.04.1997 10 Ob 118/97v 1 Ob 3/06g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB aF §140 BaABGB aF §140 BbABGB aF §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231EheG §66
Rechtssatz: Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen zur Schaffung einer zusätzlichen Erwerbsmöglichkeit können die Unterhaltsbemessungsgrundlage verringern (so schon 5 Ob 1596/94) (hier: Abdeckung von Verlusten des neu gegründeten Unternehmens durch den vorübergehenden Verzicht auf ein zusätzliches Geschäftsführergehalt, das die neue Gesellschaft in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BdEheG §66
Rechtssatz: Auch wenn bei einem unselbständig Erwerbstätigen die Verluste aus einer zusätzlichen selbständigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht als Abzugsposten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage anerkannt werden (so schon 5 Ob 1582/93), so ist es doch ein Unterschied, ob ein unselbständig Erwerbstätiger, der über ein regelmäßiges und weitgehend sicheres Einkommen verfügt, das finanzielle Risiko eines s... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66EheG §69
Rechtssatz: Pensionsabgeltung und gesetzliche sowie freiwillige Abfertigung sind als Eigeneinkommen des Berechtigten bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. Wird bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Dienstgebers älteren Dienstnehmern im Zuge eines Sparprogrammes die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses gegen Gewährung von Vergünstigungen angeboten, ist das (mögliche) Beharren auf Weiterbeschä... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Für die Bemessung des nach den Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalts ist nicht entscheidend, wie lange die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten oder die Ehe gedauert hat. Hier: Die Ehe war bereits nach einem halben Jahr unheilbar zerstört und nach objektiven Gegebenheiten nie funktionsfähig. Entscheidungstexte 10 Ob 2326/96y Entscheidungstext OGH 20.08.... mehr lesen...
Norm: EheG §66
Rechtssatz: Der nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessene Unterhalt muss für die Deckung der angemessenen Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten ausreichen, wobei sich die Angemessenheit nach den Lebensverhältnissen (dem Lebensstandard) beider Ehegatten richtet. Angemessen sind alle Bedürfnisse, die im Rahmen der Lebensverhältnisse über die Existenzerhaltung hinaus ein lebenswertes Dasein ermöglichen; dafür sind zwa... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66EheG §68aEheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der Unterhaltsberechtigte hat seine Arbeitskraft nur insoweit für die Beschaffung des eigenen Unterhalts einzusetzen, als dies nach den Umständen des Einzelfalles zumutbar erscheint. Entscheidungstexte 1 Ob 570/95 Entscheidungstext OGH 06.09.1995 1 Ob 570/95 Veröff: SZ 68/157 3 Ob 2... mehr lesen...