Norm
ABGB §94Rechtssatz
Auch wenn bei einem unselbständig Erwerbstätigen die Verluste aus einer zusätzlichen selbständigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht als Abzugsposten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage anerkannt werden (so schon 5 Ob 1582/93), so ist es doch ein Unterschied, ob ein unselbständig Erwerbstätiger, der über ein regelmäßiges und weitgehend sicheres Einkommen verfügt, das finanzielle Risiko eines selbständigen Zusatzerwerbs eingeht, oder ein selbständig Erwerbstätiger, der stets um die Sicherung und Erhaltung seines Einkommens bemüht sein muss, was ihm oft nur durch die Erschließung neuer, zusätzlicher Erwerbsquellen gelingt. Das Maß ist auch hier am pflichtbewussten Familienvater zu nehmen (hier: Verringerung der Unterhaltsbemessungsgrundlage bei Abdeckung von Verlusten des neu gegründeten Unternehmens durch den vorübergehenden Verzicht auf ein zusätzliches Geschäftsführergehalt, das die neue Gesellschaft in Wahrheit gar nicht zu leisten imstande war, zugebilligt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106935Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2016