Norm
ABGB §94Rechtssatz
Von einem selbständig Erwerbstätigen erbrachte Ausgedingsleistungen können die Unterhaltsbemessungsgrundlage verringern, wenn sie als Entgelt für die Übernahme eines Betriebes erbracht werden und somit Voraussetzungen für die Schaffung einer - auch dem Unterhaltsberechtigten zugute kommenden - Erwerbsmöglichkeit sind. In einem solchen Fall stellen die Ausgedingsleistungen eine Investition in eine auf Erzielung von Einkünften gerichtete Erwerbsmöglichkeit dar und sind mit einer bloßen Ansammlung von Vermögenswerten nicht vergleichbar. Sie müssen daher gleich einer Betriebsausgabe bei Festlegung der Unterhaltsbemessungsgrundlage Berücksichtigung finden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108463Im RIS seit
09.10.1997Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020